HI weiß hier jemand ob des wirklich geregelt ist, dass man nur 3 richtungsweiser pro seite haben darf? hab nämlich meine frontblinker, die in den kotflügeln , in n außenspiegeln und dann noch die in n rückleuchten... und jetzt hat mir jemand gesagt (n Hondafahrer ) dass des net erlaubt sei, ... danke schon mal für eure antworten
soweit ich weiss ist das egal....
dann hätte ich ja gleich gesagt das nen anhänger dann ja wohl keinen blinker haben darf! kann ich mir nicht vorstellen das das verboten sein soll.
mfg jojo
Denk auch ma das des egal is.Gruß Mathias.
n lkw hab ich schon mit ca 10 gesehn & kleinbus von meim onkel mit 5 ^^
Ja die müssen auch alle 2meter eine Seitenmarkierungsleuchte haben.!
Das hat den Grund:
Wenn solch ein Auflieger beim abbiegen mal im dunkel auf ner kreuzung steht, dass er vom seitwärtigen Verkehr rechtzeitig erkannt wird.
Gruß
Tim
macht euch jetz ma nich heiß, morgen schau ich ma in die stvzo bzw stvo, hab aber jetz kein bock zu soviele seiten mit so kleinen buchstaben anzuguggn
hi Grave hast Du bezüglich der Blinker nomma nachgeschaut? weil des ham jetzt edcht schon mehr gesagt...? wär cool wenn Du des machen könntest...
merci
upsi sorry hatt ich glatt vergessen, muss mich hier noch mit anderem paragraphen rumschlagen
- ich hau mich jetz in de wanne dann schau ich ma nach ob was drinsteht
hab letztens auch einen gesehn der seine seitenmarkierungsleuchten an die blinker angeschlossen hat ..
die ham aba irgendwie anders geblinkt als die normalen blinker .. sah irgendwie assi aus
Nach STVZO:
Anzahl nicht vorgeschrieben, Paarweise vorne und hinten
Nach ECE:
2 vorne 2 seitliche 2 hinten +wahlweise 2 zusätzliche.
(prüfzeichen beachten)
MFG
Stefan
jupp exi sagst richtig hab grad stvzo gewälzt müssen paarweise sein, un halt bauartbedingt zugelassen - abe etc....