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Neonbeleuchtung und POLIZEI?

alex2114
  • Themenstarter

Hi hier haben ja genug Neonfußraumbeleuchtung, hab die jetzt auch drin, also hab des über nen dreiwege-schalter angeschlossen(Türkontakt, aus, an) und stimmt des, dass es da gleich 4 Punkte gibt, wenn man angehalten wird? also wenn die Leuchten so angeschlossen sind, dass sie beim fahren an sein KÖNNEN? danke schon mal falls ihr da was wisst, weil punkte wären bei mir ja noch mit nachschulung verbunden...



Obs da punkte für gibt weiß ich net! aber die Grünen sehens nicht gern, wenns beim fahren an ist, schalt sie einfach aus, wenn die Polizei in der nähe ist und dann kann dir auch keiner was wollen! Die dürfen ja nicht deine Schalter ausprobieren! Oder versteck den schalter wenn dir das lieber ist!


fußraumbeleuchtung ist nicht verboten solang sie den gegenverkehr nicht blendet, anders die inneleuchte die darf nicht an sein beim fahren.



gelöschtes Mitglied

    hui

    da hätt icvh schon sehr viele punkte wenn ich jedesmal wenn ich angehalten werde 4 punkte dafür bekäme, da meine Fúßraumbeleuchtung immer an ist ...

    bis jetzt hat auch noch kein polizist etwas negatives gesagt!

    kann von auserhabl ja auch nicht wirklich wahrgenommen werden ...


    Mfg


    @Warrior

    ...deine Arme Batterie!
    Wenn deine Beleuchtung immer an ist, wird die ja auch ganz schön trapaziert...


    gelöschtes Mitglied

      sorry
      muss mich verbessern...
      immer unter der fahrt, also nicht im stand


      Achsoooo

      Mal im ernst...

      **Habs mir schon fast gedacht..**


      polotreff.de
      #8 - 17.12.2005neon unterbodenbeleuchtung polizei aus
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