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Mehrere Fragen zu Eintragungen

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Huhu!

Erstmal hi@all , mein erster Beitrag hier.
Bin seit Donnerstag stolzer Polo 6N Besitzer und der ist auch schon ein bisschen "vorgetuned".

Hab dazu mal zwei Fragen:

1. Es ist ein Startknopf verbaut, d.H. ich kann den Motor auch nur noch durch den Startknopf starten. Dieser ist in der Mittelkonsole verbaut. Muss ich das irgendwie eintragen lassen? Is das illegal?

2. Es sind diese Audi-TT Pedalen drin. Mir wurde gesagt, dass sie ein orig. VW-Teil sind und ich sie deswegen auch nicht eintragen lassen brauche. Stimmt das ?

Im Vorraus schonmal danke für die Antworten.

Gruß Dennis



gelöschtes Mitglied

    also der Starterknopf muss eingetragen werden, ist ja - sogar eine hardcoreänderung- am Auto.
    Die TT-Pedalen - ja. k.p. die Dinger zum Nachrüsten ausm Zubehör müssen eingetragen werden, was ich weiß - aber k.p. ob das bei den audis auch so ist.
    bin mir da unsicher.


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Ok, hab für den Starterknopf aber weder ne ABE noch ein Teilgutachten oder sowas.

    Heißt das, ich müsste es per Einzelabnahme eintragen lassen oder was? Das is ja teuer. :-/



    also den startknopf musst du per einzelabnahme eintragen lassen wenn du das überhaupt schaffst ..ich glaube so ein startknopf is hier garnich zugelassen..(aber frag einfach nochmal beim tüv nach)und die pedalen musst du eintragen wenn der abstand zugering is..musste mal nachmessen ..die pedalen dürfen nich zunah aneinander sein...


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Verstehe nicht, warum der Starterknopf illegal sein soll, haben doch viele neue Autos!


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Normalerweise gilt: Alles, was nicht serienmäßig ist, muss eingetragen werden.

    Man kann nicht damit argumentieren, dass andere Autos das auch haben.

    Problem ist halt nur, wenn ich den Knopf eintragen lassen will, wird der TüV nach nem Wisch fragen und wenn ich nix, rein gar nix zu dem Teil habe, wird er mir das höchstwahrschl. auch nicht eintragen. :(

    => Ausbauen und normale Zündung wieder anschließen. :(((


    ne das is egal ob du ein gutachten dafür hast oder nich..das teil is nich erlaubt..ausser du hast ein automatik da machen die noch eine ausnahme ..ich habe eine alarmanlage aus der usa mit motorfernstart.is auch nich erlaubt aber das sieht der tüv ja nich..aber so ein startknopf..ne das kannste vergessen würste nich schaffen..


    gelöschtes Mitglied

      japp und zu den tt pedalen.. müssen ebenfalls eingetragen werden da es für den tt ist, nich für den 6n



      hallo,
      das mit den tt pedalen weis ich nicht,
      dürfte aber eintragungfähig sein wenn orginalteil.
      der startknopf ist nur dann eintragungsfähig wenn du weiterhin mit dem zündshlüssel die zündung und wegfahrsperre,lenkschlosssperre betätigst und erst dann darf der anlasser (auf knopfdruck) losrattern.
      desweiteren sollte er klar gekennzeichnet sein...sagt der tüv.
      bei meinem (winter) polo hat der tüv-ler nur gar kein intresse an der sache gezeigt .(is aber auch schon ne zeit her ).
      ach ja, noch eine bitte an alle:
      meldet euch auch nach eurem tüv besuch und teil uns eure erfahrungen mit... welche fragen hatten die herren prüfer... was haben sie geprüft...usw
      das kann für jeden von uns mützlich sein. so sehe ich es jedenfalls.
      gruss dieter

      hab noch was gefunden[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

    • (pxyapl45aunxlly5it5an045)/detailview.aspx?ID=30359


    • gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      @Polo_Derby:

      Es ist folgendermaßen:

      Ich kann noch ganz normal das Lenkradschloss einklinken, Zündung geht per Schlüssel ganz normal an, aber starten kann ich ihn nur mit dem Knopf. Der Knopf geht allerdings erst, wenn ich die Zündung per Schlüssel betätigt habe.

      Also lässt sich das eintragen ?


      sollte kein problem sein. sicherheitshalber solltest noch "start engine" oder "start" drunter schreieben .(kannst ja nachher wieder werg machen). es gibt eigentlich keine genaue vorschrift über die "anlasserbetätigung" , is aber sicher besser wenns eingetragen ist.

      gruss dieter


      gelöschtes Mitglied

        hallihallo,

        die TT Pedale brauchste eigentlich nicht eintragen. Ich hatte die auch und unser TüV meinte das das Quatsch wäre, weil die nicht geschraubt oder geklipst sind. Die werden ja genauso drüber geschoben wie die orginalen...

        LG Coconella


        polotreff.de
        #14 - 25.01.2006 startknopf tÜv eingetragen werden startknopf zugelassen startknopf legal nachrüsten startknopf eintragung motor startknopf zugelassen? startknopf legal startknopf auto legal startknopf eintragen
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