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Fußraumbeleuchtung und TÜV

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

hallo ! wollte mal fragen ob ich beim TÜV meine fusßraumbeleuchtung komplett ausbauen muss ? hab als schalter noch ne ultrahelle blaue LED diue den ganzen fahrzeuginnenraum beleuchtet

ist das egal wenn es schaltbar ist , oder muss alles raus ?



so lange es keinen blendet/ behindert usw. - du mit einbezogen - und es während der fahrt aus ist sollte es den tüv nicht weiter stören. jedoch würd ich das immer mit an den türkontakt klemmen - denn kannste das ja als einstiegshilfe nutzen


gelöschtes Mitglied

    wenns an die türkontakte geklemmt ist kann dir ja keiner was sagen! es darf halt während dem fahren ned leuchten! ich persönlich würd aber trotzdem en schalter einbauen damit du es bei längerer arbeit mit offenen türen au abschalten kannst! werd ich mir auch so machen nur wrd ich mir ein kabel an die deckenleuchte legen da meine a-säulen verkleidung eh ab müssen!



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    naja, ich kann die ja eh nur über schalter anmachen ?!

    müsste ja eigentlich auch gehen ?! mache das ja nicht bei der fahrt an


    gelöschtes Mitglied

      ja kannst auch! ich würd ein 3-wege schalter nehmen
      1-türkontakt
      2-dauerplus
      3-aus
      im endeffekt wie die deckenleuchte!


      Hallo,


      kann ich denn alle Lichter legal - über diesen drei Wege SChalter auch in die Heizungsblenden und an die C-Säule klemmen?

      MfG
      Fränky


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