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ALU´s eintragen?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

hi leute,

bin noch net so fit, wie manch andere hier, daher scheint die frage evtl doof, aber ich stell sie trotzdem!

also ich fahr auf meinem 6n die standard bereifung 175....
will mir jetzt für die reifen alus holen,
und nun meine frage,

muss ich die alus auch eintraagen lassen?

schon mal danke für eure aufmerksamkeit



gelöschtes Mitglied

    wenn die reifen meinetwegen 14" sind und du dir felgen kaufst, wo die reifen drauf passen dann stehen die ja im schein un du musst es nich eintragen


    gelöschtes Mitglied

      brauchst aber trotzdem nen gutachten für die felgen. wenn du felgen mit reifen nimmst die nich im schein stehen musst du sie eintragen lassen



      ganz so einfach ist es nicht.

      auch wenn du die gleichen reifen fährst müssen die meisten felgen eingetragen werden.

      aber das steht dann im gutachten drin.

      am einfachsten ist zu merken...... ABE eintragungsfrei...... Teilegutachten muß eingetragen werden


      gelöschtes Mitglied

        ops ja stimmt, ne abe sollten se schon haben


        gelöschtes Mitglied

          Aber ist es nicht so, das selbst wenn die ne abe haben, diese erlischt sobald du veränderungen am Fahrwerk vornimmst? Bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine irgendsowas war da, oder


          gelöschtes Mitglied

            was hat den das fahrwerk damit zutun? nix.....
            die abe is ja für die felgen und nicht fürs fahrwerk.


            fahrwerk wird nur in verbindung mit den sonderrädern eingetragen, sowie die sonderräder in verbindung mit dem fahrwerk, also sicherheitshalber, das gutachten für das fahrwerk zum tüv mitnehmen, das wollen die meißt sehen.


            gelöschtes Mitglied

              @floppi: schon mal in ne ABE geguckt? Bei mir steht es so drin... hab grad extra nochmal geguckt!
              bei mir : A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage augeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitere Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



              da stimm ich zu.mir haben die auch gesagt :" solange du nix am fahrwerk änderst, gilt die abe, aber nur im originalem zustand.sobald du den tiefer legen willst, musste die eintragen lassen".

              mfg
              marius


              polotreff.de
              #11 - 29.03.2006alu eintragen
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