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Rücksitzbank raus, Eintragung?

freak6n
  • Themenstarter

will mehr musik ins auto bauen und die rücksitzbank raus schmeißen muss man das eintragen



glaub du musst dann auf 2 sitzer umschreiben


freak6n
  • Themenstarter

habe ich mir fast gedacht.die wollen auch immer geld von einem



bin mir aber nich ganz sicher

aber wäre eigentlich logisch wenn nur noch 2 drin fahren können...

irgendwann musst du nachm tanken zum tüv, benzin checken


Ich glaub du musst das erst eintragen, wenn du die Gurte hinten auch ausbaust. Ansonsten nich....
Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege!


gelöschtes Mitglied

    ich denke mal da es nicht jeder weiss würd ich einfach an deiner stelle zum tüv fahren! mein kumpel hat alles rausgebaut sogar die halterungen abgeflext und da wars auf jeden fall notwendig das umzuschreiben!


    ....ja das ist immer so ne' Sache. Wenn man einen Kofferraumausbau hat und auch nicht wieder vor hat die Rückbank einzubauen dann würde ich auf 2 Sitzer umtragen. Ein kumpel von mir hat sich hinten einen Überrollbügel reingebaut....dann ist klar wenn man den Käfig Eintragen läßt das man gleich auf 2 Sitzer umschreibt. Aber wie gesagt am besten mal selber bei deinem Prüfer nachfragen, dann kannst du nichts verkert machen.


    Ja musste umschreiben.
    Gruß Mathias.


    wenn du nen fest einbau planst dann lass es austragen dann bist du auf der sicheren seite hast du dich aber noch nicht 100% endschieden lass doch einfach die halter und grute drann dann kannste jeder zeit fals einer was sagt wieder umbauen oder halt austragen lassen



    guck mal aufs datum bald 4 jahre her


    ich würde auch sagen eintragen notwendig

    die begründung die se dir geben ist dann die das sich ja die anzahl der maximal möglichen personen ändert --> änderung papiere --> tüv
    und du musst es machen weil wenn du laut papiere mit 5 personen fahren darfst aber die rückbank ist schon weg....... ergibt ein kleines problem...


    Also ich hab bei mir meinen Woofer auch auf der Rückbank stehen, haben dafür die Lehnen rausgebaut und die Gurte für hinten aber dringelassen. Bei meiner HU wurde nichts dergleichen gesagt oder bemängelt. Denke also nicht das man das dann eintragen muss, wenn die Gurte noch drin sind. Man kann es ja jederzeit wider Rückrüsten (Lehnen einbauen)!


    das mit dem umtragen auf 2 sitzer is gestorben ^^ hab letzens grad mim tüver gesprochen deswegen weil ich meinen auch hinten ausgeräumt habe. Kannste einfach ausbauen fertig. Wird nix umgetragen oder ausgetragen. Tüver hatt gemeint intressiert nur wenn de Vollschalen drin hast wegen Austiegsmöglichkeit im Notfall sprich Unfall.

    Edit: Hoppala bissl alt


    Na, da wäre ich mir nicht so sicher. Das Fahrzeug ist mit 4 oder 5 Sitzplätzen im Fahrzeugschein vermerkt. Somit müssen auch im Notfall dementsprechend Leute mitgenommen werden können, aus welchem Grund auch immer. Wenn die Rückbank fliegt, ist eine Eintragung auf 2 Sitzer unumgänglich. Das sagt dir jeder freundliche der dich anhält und ein wenig Ahnung hat und ein vernünftiger TÜV wird es auch bemängeln.


    geht darum das durch das umtragen auf 2 sitzer es ja eine zulassung auf LKW wäre und das is gestorben.

    Mein Tüver hat etliche umbauten (grad VW umbauten wie 1,8 im 86c usw begleitet und abgenommen) und denke das ich ihm somit vertrauen kann er er sagte das wenn die Rückbank drausen ist sie deshalb gesperrt ist und man nur noch 1 person mit nehmen darf/kann.

    Geb hier nur das wieder was er mir gesagt hatte weil ich ihn deshalb auch gefragt hatte. Weil im Endefekt warum must du 4 bzw 5 personen im Notfall mitnehmen? Is genauso bei Motorrädern mit Sozius. Musste auch nix umtragen wenn de den Soziussitz runter schmeisst.


    gelöschtes Mitglied

      Habe gestern mal eine anfrage gestellt und diese Nachricht bekommen, glaube das beantwortet jede Frage


      Sehr geehrter Herr Preuß,

      vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

      Gerne antworten wir Ihnen:


      Bei einem Polo mit umlegbarer Sitzbank können Sie die hintere Sitzbank
      beliebig ein- oder ausbauen.

      Die Gurte und die Sitzverankerungen müssen allerdings drin bleiben, die
      Rückbank muss sich mit einfachen Mitteln bzw. mit dem Bordwerkzeug wieder
      einbauen lassen.
      Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

      Soll diese Änderung endgültig sein, so dass keine Sitze mehr einbaubar
      sind, so muss diese Änderung durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
      Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft und abgenommen werden.

      Dann müssen Sitzverankerungspunkte unbrauchbar gemacht sowie die Gurte
      entfernt werden.

      Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
      ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA beauf-
      tragt.

      Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten
      Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird
      und mit diesem auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese Prüfungen
      aufwandsabhängig abgerechnet werden.

      Anschließend ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei der
      Zulassungsbehörde erforderlich.



      Mit freundlichen Grüßen

      DEKRA Automobil GmbH
      AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

      i.A. Andreas Forkert


      gut hatten wir beide recht ^^


      polotreff.de
      #18 - 05.05.2011rücksitzbank raus eontragungspflichtig?
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