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Sandtler Vollschalen

Lexx
  • Themenstarter
Lexx's Polo 2F

Hallo
Ich habe mir vorgestern 2 Sandtller Vollschalen gekauft.
Bei den Sitzen waren Klappbare Konsolen und die Laufschienen mit bei.
Meine Frage jetzt an euch.
Gibt es für solche Sitze konsolen die sich,wie beim Polo 3, in der Höhe verstellen lassen?

Ich meine das man sich mit dem gesammten Sitz nach hinten neigt.
Ich habe gehört,das man bei Vollschalensitzen eine 15% Rückenlehnenverstellung benötigt,die dadurch ja erreicht werden würde.

Ich habe bereits mit Sadtler telefoniert und diese Idioten wusten überhaupt nicht was ich wollte,meinten ich müsse mir nen neuen Sitz kaufen.Penner.

Wenn einer von euch auch Vollschalen in seinem Polo 3 hat,würde ich mich freuen wenn er mir schreiben könnte wie er dieses Problem Gelöst hat.

Würde mir echt sehr helfen,weil sonst muß ich die scheiß sitze wieder verkaufen.
MFg
Maik



Warst schon auf[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

  • da gibts genau das was du brauchst...


  • Lexx
    • Themenstarter
    Lexx's Polo 2F

    Nein gibt es nicht
    Habe doch geschrieben habe schon mit dennen Telefoniert.
    Bei dennen gibt es keine konsolen die sich so verstellen lassen wie ich das brauche.



    Konsolen die sich ohne Wekzeug verstellen lassen gibt es nicht. Wiechers bietet Laufschienen an, die sich vorne und hinten in 3 Löchern übereinander wahlweise verstellen lassen.

    Würde aber alles nicht bringen, die Lehne muss sich gegenüber der Sitzfläche um 15 Grad verstellen lassen, nicht der ganze Sitz.


    Guck mal hier:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Also ich bin davon überzeugt das, dass ist was du meinst wozu sonst hat die Konsole zwei griffe !?
    Sitz Konsolen die Klapbar sind, sind im Normalfall auch in der Neigung verstellbar.


  • Lexx
    • Themenstarter
    Lexx's Polo 2F

    meine konsolen haben auch 2 hebel,die aber beide für den klappmechanismus da sind.
    Habe ja mid Sandtler Telefoniert,die wußsten überhaupt nicht was ich will.und auf gut glück kaufen tu ich die neuen konsolen auch nicht.
    An Pletti
    meine Laufschienen haben auch 3 löcher um den Winkel zu verstellen.
    Meinst du nicht das ich die sitze trozdem beim tuner(Hotwheels ,D&K tuning usw) eingetragen bekomme.
    In erster linie gehts mir ja darum in den dingern bequem zu sitzen.


    Lexx
    • Themenstarter
    Lexx's Polo 2F

    Meinst du villeicht das die Laufschienen mit Höhenverstellung die teile sind mit denen ich die sitze kippen kan?


    Das eintragen ist nicht das Problem, das in einer Polizeikontrolle keinen Stress bekommen trotz (im Regelfall nicht zulässiger Eintragung) ist das Problem. Denn theoretisch kann und darf jeder erst mal Dein Auto fahren. Von daher müssen die Sitze verstellbar sein, weil andere die Einstellung vielleicht so nicht bequem finden.

    Und dass normalerweise keiner Dein Auto fährt wäre egal, es geht um die theoretische Möglichkeit.


    Lexx
    • Themenstarter
    Lexx's Polo 2F

    Das ist mir bekant.
    Also MÜSSEN die site eine 15 rückenlehnenverstellung haben,richtig?



    hallo-muss mich mal da einklinken- und zwar habe ich bei mir powertech Vollschalen mit Wiechers Konsolen verbaut- diese sind wie von pletti beschrieben in drei Höhepukten festschraubbar-

    @pletti- dein Argument (oder eher das der Bullen) müsste doch wegfallen, wenn ich als EINZIGER Fahrer eingetragen bin laut versicherung, oder? Denn bei mir is GARNIX verstellbar und papiere hab ich auch keine- sehe da schon recht schwarz mit der Eintragung- obwohl ich 2- Sitzer habe...


    Was bei der Versicherung eiungetragen ist ist egal, denn 1.) kann die Polizei das vor Ort nicht prüfen, 2.) kannst Du das täglich ändern, 3.) sagen die Versicherungen "überwiegend der einzige Fahrer", andere können also auch mal und 4.) was ist bei einem Notfall, wenn das Fahrzeug aus der Not heraus von jemand anderem gefahren werden muss?


    gut-aus der Not heraus wird sich wohl keiner über ne unbequeme Sitzposition beschweren - aber ich kann deine Argumente (oder eher die der Grün-weißen) nachvollziehen- danke


    gelöschtes Mitglied

      wo hast du das denn aufgeschnappt @ pletti

      wenn überhaupt einer in meinem auto fährt dann sitz er auch so wie ich das will! und wenn er sich beschwert kann er bahn fahren

      mfg


      ja ja, schön wenn man keine Ahnung hat und sich dann noch drüber lustig macht...das habe ich nicht aufgeschnappt, das ist tatsächlich so. Aber wenn Du es nicht glauben willst bitte, mir legen Sie die Mühle in der nächsten Kontrolle ja nicht still


      gelöschtes Mitglied

        weil du die sitze nicht um 15grad klappen kannste legen sie mir die mühle bestimmt auchnicht still!
        das dürfen die garnicht! informier dich lieber mal wann die polizei dein fahrzeug stilllgen darf! soviel zum thema keine ahnung

        mfg


        Die dürfen Dein Fahrzeug stilllegen, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, das ist der Fall, wenn z.B. nicht zugelassene Sitze eingebaut werden. Also wird die Polizei ein Überprüfung bei einem aaS veranlassen und der wird Dir schon klar machen was er darf.

        Ist mir aber auch egal, wenn Du mit gesunden Halbwissen Tatsachen wegdiskutieren willst. Möge jeder für sich entscheiden wer Recht hat, mich betrifft das ja nicht, für mich ist das Thema hier beendet

        P.S. ich habe nicht von der Polizei sondern ganz allgemein gesprochen, denn die Polizei darf Dein Fahrzeug garnicht stilllegen, aber Du weisst ja Bescheid *lach*


        Lexx
        • Themenstarter
        Lexx's Polo 2F

        Leute leute leute.
        Jetzt fahrt mal eueren Opelartigen Charm runter und beruhigt euch.
        Ihr sollt euch nicht streiten,ihr solltet mir lediglich n bissel weiterhelfen.
        Aber wenn ihr euch anmalult ist keinem geholfen.
        Ich weis jetzt immer noch nicht ob ich Vollschalen Fahren darf oder nicht.


        Falls Dich meine Meinung interssiert: Wenn die Vollschale keine Lehnenverstellung hat UND keine ABE (Normalerweise dürftest Du keinen Sitz mit ABE ohne Lehnenverstellung bekommen), darfst Du die nicht fahren. Denn, das weiss kaum einer, auch Sitze müssen eine Zulassung haben.

        Aus diesem Grund steht beispielsweise auf der Sandtlerseite auch bei den Sitzen die zugelassen sind bei, dass sie zugelassen sind (siehe z.B. Sparco Milano Prestige), bei den meisten anderen fehlt diese Angabe, daher darf man davon ausgehen, dass die nicht zugelassen sind.


        gelöschtes Mitglied

          jaja bla bla


          Schön, dass Du es endlich einsiehst, dass Du ohne Wissen nur rumlaberst


          gelöschtes Mitglied

            und nun noch für mich zu Verständnis sind alle Wiechers Konsolen "höhenverstellbar" (starr/klappbar)?


            Es gibt klappbare und nicht klappbare Konsolen.

            Die Konsolen sind nicht höhenverstellbar.


            gelöschtes Mitglied

              @Pletti

              Sorry falsch ausgedrückt. Du hast eh richtig geschrieben, dass die Laufschienen von Wiechers in 3 verschiedenen Höhen einstellbar sind. Das wollte ich gerne wissen. Vielen Dank trotzdem


              Hier ein Bild, wo man das recht vernünftig erkennen kann mit der Höhenverstellung der Laufschienen.

              Diese drei Löcher hast Du vorne und hinten an den Laufschienen, kannst also durch Nutzung der unterschiedlichen Löcher die Höhe insgesamt etwas verändern.


              laufschienenaufnahme
              laufschienenaufnahme

              gelöschtes Mitglied

                Vielen Dank! Top Hilfe


                gelöschtes Mitglied

                  Viele Tüvprüfer tragen Vollschalen anhand ihrer FIA Homologation ein.

                  Die anderen Punkte wie Lehnenverstellung sollten allerdings beachtet werden.

                  Greetz

                  XBM


                  gelöschtes Mitglied

                    du machst hier aber den hochinteligenten! du willst hier erzählen die bullen können dein auto still legen wenn eigentragenen sportsitze nicht verstellbar sind? komm mal klar kann ich dazu nur sagen!?


                    Ich sag ja, schon blöd wenn man keine Ahnung hat und damit rumprahlt.

                    Nicht verstellbare und nicht zugelassene Sitze dürfen nicht eingetragen werden, das ganze nennt sich dann "nichtiger Verwaltungsakt", sprich die Eintragung ist ungültig weil sie nie hätte erfolgen dürfen weil Sie nie zulässig war.

                    Aber da Du Dich so extrem gut auskennst, so extrem coole Sprüche drauf hast und geltende Gesetze durch blablabla wegdiskutierst ohne über das nötige Hintergrundwissen zu verfügen sag ich nichts mehr. Du bist halt einfach viel besser und schlauer als ich und hast so viel mehr Ahnung und Erfahrung, bist dermassen "funky" und hast so ein riesen Ego, da kann ich nicht mithalten...


                    gelöschtes Mitglied

                      Was hälste davon mal was kürzer zu treten @ funky6n ?

                      Deine infantile Art bringt keinen weiter !

                      Ich hab übrigends gerade ne Anfrage beim TÜV laufen wegen Vollschalensitze ohne Lehnenverstellung werde dann auch berichten wie es wirlich ist. Und nein kein Wald- und Wiesentüv !

                      Greetz

                      XBM


                      gelöschtes Mitglied

                        nichts für ungut meister, aber die "plette" ist zuerst ausfallend geworden!


                        polotreff.de
                        #31 - 27.04.2006sandtler klappbare konsolen vollschalensitz mit rückenlehnenverstellung sandtler vollschalen sandtler sitz befestigung polo sitzkonsolen neigung verstellbar rückenlehnenverstellung vollschalen 15% sitze sandtler tüv eintragung powertech vollschale sandtler verstellbar schalensitz rückenlehnenverstellung verstellbare konsole powertech vollschalen
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