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60 in der Ortschaft mit Probezeit

reiser81
  • Themenstarter
reiser81's Polo 6N

Hallo allerseits!

Meine Freundin wurde heute wahrscheinlich geblitzt.
(Ist sich nicht sicher - Sonne hat geblendet!)

Mit ca. 60 in der Ortschaft noch in der Probezeit.
Wie siehts da aus - womit muss sie rechnen?


Gruß
reiser81



Hey,
wurd letztens mit 64 inner Ortschaftgeblitzt, musste 25 € zahlen und die sache war gegessen.

LG Kati


reiser81
  • Themenstarter
reiser81's Polo 6N

Noch in der Probezeit?

Gruß
reiser81



Joops... passiert erst was, wenn sie 21 km/h drüber is. dann bekommt se nen punkt und müsste dann nachschulung machen.
also, so hab ich das damals verstanden.
kannst doch sonst aba auch irgendwo im internet finden.

LG


gelöschtes Mitglied

    ja so hab ich des auch verstanden...
    dass erst bei mehr als 20 zu schnell nen punkt gibt...


    reiser81
    • Themenstarter
    reiser81's Polo 6N

    Hab im I-Net schon gesucht, nach so Bußgeld-Rechnern.
    Aber seit 01.Mai gilt doch ein neuer Bußgeldkatalog.
    Weiß nicht, ob die da schon so rechnen.

    Danke dir erstmal!

    Wenn noch jemand was dazu zu sagen hat.... einfach posten!


    Gruß
    reiser81


    von nem neuen bußgeldkatalog weis ich zwar nix, aber bei 10 km/h drüber wird nix passieren, auch ned in der probezeit


    Joa die Mädels haben ausnahmsweise mal recht
    erst wenns in die Punkte geht gibt es Probleme in der Probezeit und das is erst ab 21 Kmh der fall..
    der neue bußgeldkatalog wurde glaub ich nur für drängler und etc verschäft..
    bei geschwindigkeitüberschreitung isses wohl noch wie früher..
    Mfg Dragon


    gelöschtes Mitglied

      was heißt hier ausnahmsweise?!



      Ha, da hab ich aba ma ne andere frage.
      wisst ihr was passiert, wenn man jmd hinten draufgefahren ist und 35 € verwarngeld bezahlen musste?
      zu dichtes auf fahren ist ein a-verstoß.
      und hab letztens gelesen
      "Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
      wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
      In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
      die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden ! "
      d.h. doch das man noch keine nachschulung machen muss, weil man ja nur 35 € zahlen musste, oder verstehe ich das falsch?


      hab mich verschrieben ..
      Da haste eigentlich Recht pornochen...
      Aber gilt das nich erst nach der Nachschlung mit der A- und B- Verstoß..
      weil da bin ich gerade drinne..nach der Nachschulung und hab das erst jetzt davon gehört..
      Aber dieses zu dichtes auffahren wird ja jetzt härter bestraft


      und womit muss man denn jetzt rechnen, wenn man zu dicht aufgefahren ist und 35 € zahlen musste? also darf man sich dann auf ne nachschulung freuen?!?!


      Na wenn du jetzt seitdem 1. Mai zu dicht auffährt zahlste ja auch keine 35€ mehr..sondern mehr und dann auch Punkte..von desshalb is das auch klar das dann ne nachschulung folgt..
      Aber genau die Zahlen und daten weiss ich jetzt nich..
      Müsste man irgendwo raussuchen..


      hatte nämlich ende april nen kleinen unfall... die polizei hat nichts von nachschulung gesagt und das lag auch an der nassenfahrbahn meinten die zu mir. hab die bremse getreten, so wie man das halt tut und irgendwann is mein wagen einfach weitergerutscht und jmd hinten drauf. :( und dann hab ich n brief vonner stadt bekommt, sollte 35 € zahlen und die assis schreiben ich wäre zu dicht aufgefahren. :( nur bis jetzt hat noch niemand was geschrieben wg nachschulung oder wie kriegt man dann bescheid?


      gelöschtes Mitglied

        hi

        wird sicher nicht mehr wie 25 euro kosten denn bin selbst etwas schneller gefahren und hab gestern das ticket bekommen. sind 25 euro.


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