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nach eintragen neuer fahrzeugschein

standox
  • Themenstarter

hallo Leute ,

war ja eintragen (motorhaube und fahrwerk ).
habe dort eingutachten zu erlangung der betriebserlaubnis gemäß § 19,2 StVZO bekommen jetzt meine frage muss ich jetzt einen neuen fahrzeugschein holen oder kann ich mit dem alten rumfahren und nur dieses blatt mitführen?.






mfg marcel



Da ja der Fahrzeugschein ein Teil der Betriebserlaubnis ist musst du das normalerweise eintragen lassen! Sollte aber auch auf dem Wisch draufstehen ob ja oder nein!


gelöschtes Mitglied

    im auto mittragen wurde mir beim tüv gesagt



    gelöschtes Mitglied

      es wird doch nichts mehr eingetragen


      du kannst damit rumfahren du sollst es wenn du das nächstemal was beim zulasungsamt zutun hast das in deine papiere übertragenlassen und dann is des ja umungänglich das du die neuen papiere bekommst hoffe geholfen zuhaben


      standox
      • Themenstarter

      also bei mir steht eine berichtigung der fahrzeugpapiere ist unverzüglich erfolrderlich .

      weiss aber das nichts mehr eingetragen wird deshalb wie siehts da mit der rennleitung aus könne die dann rummachen ( die bullen bei uns sind ziemlich banana die haben von nix ahnung .





      mfg marcel


      gelöschtes Mitglied

        mmh aöso mir wurde gesagt das wird nichts mehr eingetragen und mann muss jetzt immer die tüv zettel rumschleppen laut dem tüv


        wenn dort steht unverzüglich eintragen lassen dann ist das doch eigentlich unmissverständlich oder?
        Bloß weil hier irgendjemand sagt es werden keine Eintragungen gemacht glaubt ihr das?
        Hab auch schon den neuen Schein und hab ne neue Eintragung drin und werd bald wieder hingehen wegen Felgen ein- bzw austragen zu lassen!


        gelöschtes Mitglied

          @the orange brauchst mich ja nicht als dumm hinstellen oder so mir wurde gesagt das in meinen neuen fahrzeugschein nichts mehr eingetragen wird und ich die zettel vom Tüv mittragen soll sagte der tüv prüfer direkt zu mir,kann nur weitergeben was zu mir gesagt wird



          Füllst dich gleich angegriffen? Ich hab nicht dich persönlich gemeint sondern hab das hier schon öfters gehört und hab halt schon andere Erfahrungen gemacht! Zumal halt bei ner Einzelabnahme die Prozedur etwas anders ist wegen der Erlangung der BE!
          Zumal ich hier niemanden als dumm hinstellen will, das liegt mir fern!


          standox
          • Themenstarter

          Ja das dachte Ich auch, find ich auch gut grad bei uns wenn du genug
          Zettel hast hat die Bullerei kein Bock mehr und sucht garnet, aber mich wunder das da steht, dass ich das unverzüglich berichtigen muss.
          Nen neuen Fahrzeugschein will ich auch net, da die derzeit nur Schreibfehler drin haben. ein Freund von mir hat die gleichen Felgen wie ich . Die heissen jetzt seit er bei der Zulassungsstelle war nicht mehr Ronal sondern Tonal und er hat auch keine Bosi Anlage mehr sondern ne Bösi .
          also ich will keinen neuen fahrzeugschein


          mfg marcel


          gelöschtes Mitglied

            Also wie es mit einzelabnahmen aussieht weiß ich cniht weil ich immer ein Teilegutachten hatte aber denn ist es ja ok wenn du mich nicht persönlich gemeint hast (steilheckfahrer und ex steili fahrer müssen doch nett zu einander sein aussterbende rasse)


            bei mir ging es mit Schreibfehlern ausser das die Erstzulassung jetzt nen knappes Jahr eher war! Muss die Traudel dort erst nochmal züchtigen!


            gelöschtes Mitglied

              also mir wurde genau das gleiche wie GreenThunder gesagt.. deshalb schlepp ich auch 10 zettel mit mir rum.. und die bullerei hat bei den zetteln nie bock zu gucken und sagt direkt "gute weiterfahrt"


              Also ich hab schon n ganzen Hefter angelegt mit Eintragungen und ABE´s...


              Kann ich nur bestätigen, ist zwar Scheisse das man alles mit sich rumschleppen muss , das schützt jedoch vor langen Parkeinlagen mit Strassenförstern.


              hab ja letzte woche auch tüv termin gehabt, bekam auch das gutachten ausgehändigt und musste dann zur zulassungsstelle.
              also, das im neuen fahrzeugschein nichts mehr eingetragen wird ist FALSCH!

              im neuen Fahrzeugbrief steht nichts mehr aber im schein wird soweit wieder alles übernommen, ausser das dann die aktuelle bereifung nur noch eingetragen wird. so hiess es zu mir und wurde auch so gemacht, meine 14" und 16" wurden gestrichen und dafür stehen jetzt nur noch die aktuellen 15" drinne. hab jetzt auch wieder zwei scheine
              dazu habe ich aber noch eine kopie vom alten fahrzeugschein gemacht und einfach zu meinen unterlagen die ich IMMER im auto dabei habe dazugelegt!

              gruss olli


              genau so ist es.es wird alles noch eingetragen,nur die reifen und felgengrössen nicht mehr bis auf ein paar.deshalb sollte man sich eine kopie des alten fzg-briefes ins auto legen


              mmhh,
              bei mir im fahrzeugschein (neue ausführung) stehen immer noch 3 grössen drinne.oben 145er,untem im eintrag 155er und die 175/50.
              war heute bei der gtü und im amt,immer nopchh alles drin.
              ich sach mal das ist künstlerische freiheit von tüv und amt.

              gruss
              rd-biker


              Um das mal aufzuklären! Im alten Fahrzeugschein standen oben immer zwei Varianten drin, bei den meisten Polos 135 R13 und 145/80R13, beim G40 glaub ich 165/65 und 175/60 R13. Im neuen Schein steht nur noch die kleinste von den beiden. Das was weiter unten zusätzlich drinsteht bleibt immer erhalten. So ist es bei uns. Wenn ihr jetzt zur Abnahme bei TÜV/ DEKRA müsst kommt es drauf an ob es ne Anbauabnahme (§19) oder ne Einzelabnahme (§19.3 oder §21) ist. Die Anbauabnahme wird nicht eingetragen sondern mitgeführt und die Einzelabnahme muss unverzüglich in die Papiere eingetragen werden weil sie zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis dient! So haben der Prüfer und die nette Dame von der Zulassungsstelle es mir gestern unabhängig von einander erzählt!

              Hoffe mal das Thema ist damit durch!


              polotreff.de
              #21 - 19.05.2006eintragen unverzüglich ? eintragen im fahrzeugschein unverzüglich eintragen fahrzeugpapiere eintragung fahrzeugschein unverzüglich eintragung fahrzeugpapiere unverzüglich fahrzeugschein berichtigung unverzüglich unverzüglich eintragung unverzüglich neuer fahrzeugschein fahrzeugschein nach 2006 wer kann mir was in den fahrzeugschein eintragen eintragung §19,2 fahrzeugschein keine felgen und fahrwerk mehr im fahrzeugschein unverzüglich fahrzeugpapiere
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