bei mir ging es mit Schreibfehlern ausser das die Erstzulassung jetzt nen knappes Jahr eher war! Muss die Traudel dort erst nochmal züchtigen!
also mir wurde genau das gleiche wie GreenThunder gesagt.. deshalb schlepp ich auch 10 zettel mit mir rum.. und die bullerei hat bei den zetteln nie bock zu gucken und sagt direkt "gute weiterfahrt"
Also ich hab schon n ganzen Hefter angelegt mit Eintragungen und ABE´s...
Kann ich nur bestätigen, ist zwar Scheisse das man alles mit sich rumschleppen muss , das schützt jedoch vor langen Parkeinlagen mit Strassenförstern.
hab ja letzte woche auch tüv termin gehabt, bekam auch das gutachten ausgehändigt und musste dann zur zulassungsstelle.
also, das im neuen fahrzeugschein nichts mehr eingetragen wird ist FALSCH!
im neuen Fahrzeugbrief steht nichts mehr aber im schein wird soweit wieder alles übernommen, ausser das dann die aktuelle bereifung nur noch eingetragen wird. so hiess es zu mir und wurde auch so gemacht, meine 14" und 16" wurden gestrichen und dafür stehen jetzt nur noch die aktuellen 15" drinne. hab jetzt auch wieder zwei scheine
dazu habe ich aber noch eine kopie vom alten fahrzeugschein gemacht und einfach zu meinen unterlagen die ich IMMER im auto dabei habe dazugelegt!
gruss olli
genau so ist es.es wird alles noch eingetragen,nur die reifen und felgengrössen nicht mehr bis auf ein paar.deshalb sollte man sich eine kopie des alten fzg-briefes ins auto legen
mmhh,
bei mir im fahrzeugschein (neue ausführung) stehen immer noch 3 grössen drinne.oben 145er,untem im eintrag 155er und die 175/50.
war heute bei der gtü und im amt,immer nopchh alles drin.
ich sach mal das ist künstlerische freiheit von tüv und amt.
gruss
rd-biker
Um das mal aufzuklären! Im alten Fahrzeugschein standen oben immer zwei Varianten drin, bei den meisten Polos 135 R13 und 145/80R13, beim G40 glaub ich 165/65 und 175/60 R13. Im neuen Schein steht nur noch die kleinste von den beiden. Das was weiter unten zusätzlich drinsteht bleibt immer erhalten. So ist es bei uns. Wenn ihr jetzt zur Abnahme bei TÜV/ DEKRA müsst kommt es drauf an ob es ne Anbauabnahme (§19) oder ne Einzelabnahme (§19.3 oder §21) ist. Die Anbauabnahme wird nicht eingetragen sondern mitgeführt und die Einzelabnahme muss unverzüglich in die Papiere eingetragen werden weil sie zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis dient! So haben der Prüfer und die nette Dame von der Zulassungsstelle es mir gestern unabhängig von einander erzählt!
Hoffe mal das Thema ist damit durch!