vw teilemarkt

2 Sitzer

Konsdi
  • Themenstarter

Angenommen ich würde meine Rückbänke rausschmeißen, muss ich das dann eintragen, wenn er dann ein 2-Sitzer ist?



gelöschtes Mitglied

    Ja musst! Hab das Thema bereits hinter mir. Fährst zum Tüv mit Fahrzeugschein und -brief. Dort werden dann die Sitze gestrichen und der Prüfer sieht kurz in deinen Wagen...fertig! Kostenpunkt: ca. 35,00 €


    kriegt man da evtl n e LKW zulassung? weil ja dann die Ladefläche größer ist als die Personenfläche. Oder is des nur bei den Post Autos so, Bei meinem letzten Winterauto n 2-er Postgolf hat ich 2-Sitze drinne und LKW-Zulassung. kann man voll Steuern sparen.



    gelöschtes Mitglied

      Ja, die Fahrzeugpapiere müssen umgeschrieben werden.

      War bei mir auch so.

      Gruß

      Forty


      gelöschtes Mitglied

        Das wird ziemlich schwierig! Ich viel ich weiß müssten dann bei hinteren Seitenfenster zugeschweißt werden.


        Ist das dann auch überall als LKW zulassung anerkannt? Also in Köln genau so wie in Hamburg? möchte mir einen holen der als LKW ist und hab angst das ich hier voll Steuern zahlen muss weil das ein alter diesel ist und so sind es 78€ Steuern im jahr!


        gelöschtes Mitglied

          fragt doch einfach den tüvmann, bei dem ihr die änderung dann vornehmen wollt - so geht ihr auf nummer sicher und wisst was zu tun ist.l


          @ Sphero

          Falls du mich meintest das auto ist schon als LKW zugelassen. wollte nur wissen ob das bei mir im kreis auch so anerkannt wird man kennt ja das Straßenverkehrsamt... da ja und hier ne sowas machen wir nicht


          gelöschtes Mitglied

            wenn der lkw zulassung hat kann man das doch nicht einfach ändern oder? die eintragung hat doch bestimmt mal n haufen geld gekostet.



            guckt mal hier:
            http://www.polotreff.de/html/forum.../36998.html


            Hatte da auch schon mal nen Thread drüber.

            Gruß
            Markus


            Zitat:

            Das wird ziemlich schwierig! Ich viel ich weiß müssten dann bei hinteren Seitenfenster zugeschweißt werden.


            genau so kenne ich dat auch


            also du musst deine hinteren beiden fenster zuschweissen lassen damit du ne lkw zulassung bekommst, wenn de was genaueres wissen willst, frag doch mal tim tailler der hats doch auch gerade mit seinem postpolo hinter sich.


            ...Endlich kann ich`s Posten

            Zitat:


            Nicht nur der Genuss erstklassiger Bässe, Höhen oder Raumklang steht im Vordergrund sondern auch dem optische Reitz und Kreativität sind heute ja kaum noch Grenzen gesetzt.

            Gibt es was zu beachten wenn ich meine Rücksitzbank zum Sperrmüll verbanne und nach allen Regen der Kunst eine futuristische Soundlandschaft ins Wageninnere zaubere ?

            Können die Gurte hinten bleiben ?Eigentlich ja !

            In diesem Fall wird ein Eintrag zu einem reinen Zweisitzer nicht notwendig, da die Originalgurte noch vorhanden sind und der Soundausbau so konzipiert sein sollte, dass dieser mit wenig Zeitaufwand und geringen Hilfsmittel auszubauen ist.
            In diesem Fall zählt der Ausbau als Transportgut ( muss ja auch nicht meine Ikea - Schrankwand beim Transportieren eintragen lassen ).
            Da zu jeder Zeit die ursprüngliche Rücksitzbank wieder montiert werden könnte ist hier keine Abnahme oder Streichung der Rücksitzbank von Nöten.

            Achtet bitte auf eine vernünftige Sicherung des ,,Transportguts’’ so das auch bei Notbremsungen die Ladung ( Soundausbau ) nicht verrutschen oder sich selbstständig machen kann.

            Gurte raus ......was dann ?
            Da die Möglichkeit der schnellen Montage der Rücksitzbank ohne Gurte nicht gegeben ist, muss die Rücksitzbank aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden .( gilt auch generell bei Entfernen der hinteren Sicherheitsgurte )

            Welches Material muss oder darf ich verbauen ?
            Grundsätzlich gilt nur hier; keine hochbrennbaren Materialien wie Pappe und Plastik. Doch wer macht das schon ? In der Praxis sieht es ja wohl ehr so aus, dass GFK zum Einsatz kommt, da es für diese Ausbauten am geeignetesten ist. Am sichersten ist es hier sich nach der DIN ........ zu erkundigen die für solche Ausbauten vorgeschrieben ist.

            Auch brauche ich an dieser Stelle gewiss nicht auf die Beachtung von scharfen Kanten, Beeinträchtigung der Sicht des Fahrers oder Verletzungsmöglichkeiten durch herausstehende GKF Umbauteile im Fahrer und Beifahrerbereich hinzuweisen ,,wollte ich der Vollständigkeit nur mal mit aufführen ‘’ .Da ich davon ausgehen kann; dass ihr diese Auflagen kennt.

            Airbag für Soundausbau stilllegen oder raus ?
            Grundsätzlich dürfen alle Fahrzeuge die vom Werk mit einem Airbag ausgeliefert wurden, nicht zurückgerüstet werden Hierfür gibt es eine EG Reglung über Insassenschutz die besagt, dass die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen ( Airbag ) nicht still oder entfernt werden dürfen. Das Fahrzeug würde ohne Airbags seinen Betriebserlaubnis verliert. Meistens sind hier EU - Fahrzeuge nach 1998 betroffen da die meisten Autos ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Airbag ausgeliefert wurden.

            Ausgenommen hiervon sind;
            Fahrzeuge die es in früheren Baujahren ohne Airbag geben hat, diese können zurückgerüstet werden.

            Wie laut darf die Anlage sein ?
            Hier gibt es eine keine gesetzliche Obergrenze.
            Im Bereich der STVZO darf die Musikanlage nur soweit aufgedreht sein, dass ihr die Sondesignale ( Martinshorn ) der Einsatzfahrzeuge hörtet.
            Beispiel: ihr fahrt mit über 100 DBA durch die Gassen und die Heckscheibe schwingt schon mit der Frequenz des Basses mit. Dies dürfte ohne weiteres eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs darstellen und eine Strafe oder Rechtweisung mit bringen.

            Wenn die aufgeführten Anforderungen eingehalten werden, gilt die Regel ,, was gefällt ist erlaubt‘’ und der Phantasie und Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

            Alle aufgeführten Regelungen sind Bestimmungen nach § 17 der STVZO die bei Nichteinhaltung zu erheblichen Mängel führt.



            also der g40 von mir ist noch als 4 sitzer eingetragen, trotz käfig mit kreuz der auch eingetragen ist.


            UND JA ALS 4 SITZER KA WARUM.


            Konsdi
            • Themenstarter

            War nur so eine Schnapsidee, ich behalte doch die Rückbank, ist irgendwie gemütlicher...


            Konsdi
            • Themenstarter

            Nun ist es doch so weit, es fällt einem eben immer wieder was ein. Die Rückbank ist jetzt draußen, bevor ich auf 2-Sitzer umtragen lasse, muss ich mir nur noch überlegen, was ich mit dem gewonnenen Platz anfange. Ein Bügel wäre nicht schlecht, einen großen Boxenausbau mag ich auf keinen Fall. In der Galerie sind ja schon schöne Bilder ausgestellt. Hat noch jemand andere Vorschläge?


            hm würd mal spontan sagen, alles schön sauber machen, käfig rein, 5. felge besorgen, die hochglanzpolieren und rein innen koferraum


            Konsdi
            • Themenstarter

            Deinen Rat hab ich befolgt. Ist echt eine super Idee. Die Felge ist zwar nicht hochglanzpoliert, sondern nur gestrahlt, aber das gefällt mir einfach super. Jetzt fehlt noch der Bügel .

            Das ist nicht besonders schön, dass die Boxen links und rechts so "abgestellt" sind. Kann man die verlegen, z. B. vor das Ersatzrad und irgendwie leicht verstecken? Wer hat Vorschläge?


            Konsdi
            • Themenstarter

            Die Halterungen für die Hutablage und der ganze andere Kram ist jetzt draußen. So sieht's im Moment aus. Dann noch Bügel und Ledersitze, die stehen schon da...


            51.JPG
            51.JPG

            Antworten erstellen