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unterste lichtaustrittskannte

2F 16v
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2F 16v's Polo 2F

moin,
hab ma ne frage .... und zwar , ich brauch nen fahrwerk wo in der abe ne geänderte unterkante lichtaustritt drin steht ... weil ´durch die 175/50 r13 kommt der ja schon fast 3 cm tiefer und damit isses problematisch nen 80/60 fahrwerk zu finden bei dem des drin steht das es zulässig is bis zu ner tiefe von 46/45 cm runter zu kommen... will mir aba och ned unbedingt angeleyes holen

was könnt ihr mir fürn fahrwerk empfehlen ?
und was für hohen der unterkannte lichtaustritt abblendlicht steht bei nem 80/60 fahrwerk drin

danke schoma
mfg chrsichan



Es steht in der STVZO drin, dass die untere Lichtaustrittskante mindestens 50cm vom Boden entfernt sein muss. alles was darunter liegt ist nicht erlaubt, und du wirst auch kein Fahrwerk mit Gutachten finden, wo drin steht, dass die unter 50cm liegen darf!


Es ist aber ein kleiner Tolleranz bereich!
Wenn dein Fahrwerk bei Eintragung zb die 50 erreicht...
sackt dein Fahrwerk noch... von daher ist da etwas spiel drin!
Wieviel spielraum ist aber glückssache vom TÜV Prüfer



hab da was das könnte dir helfen ^^


MFG AtMan


14151.jpg
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Es gibt ja keinen Tolleranzbereich. Wenn die Bullen nachmessen und es ist 49,5cm könn die schon ne Strafe wegen erlöschen der BE reinwürgen. EGAl ob das Fahrwerk eingetragen ist oder nicht!


Da aber JEDES Fahrwerk noch sackt.... ist es nicht immer möglich die 50cm einzuhalten! Wie will die Polizei das denn bei einer Normalen Kontrolle kontrollieren!? ist ja so schon kaum machbar mit der untersent Lichtaustrittskante


Der Fahrert ist dafür verantwortlich das sein Auto den geltenden Bestimmungen entspricht und das sind nunmal die 50cm ohne Wenn und Aber! Einziger Ausweg wäre ne Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium beantragen, aber da gibt es nur geringe Chanchen (bzw. gar keine) das es so geht.


Mir glaubt ja wieder mal keiner


Das ist schon alles Richtig was ihr sagt... aber trotzdem auch falsch!
Vom Prinzip sind 50cm richtlinie das ist richtig...



Es ist bei diesem Thema wie bei vielen andern Rechtsfragen in unserm Staat leider so, dass es zu Situationen kommen kann, wo sich verschiedene Gesetze in die Quere kommen und auch widersprechen können. Generell gilt jedoch, wie schon erwähnt, dass man als Halter und auch Führer für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich ist. Auch wenn "alles eingetragen" ist, kann es also wegen solchen Sachen wie Höhe von Beleuchtungseinheiten bei einer Polizeikontrolle zu Problemen kommen. Denkbar wäre zum Beispiel: Ich habe ein neues Fahrwerk (was ich sogar schon ein paar Tage drin habe, damit es sich etwas setzen kann), neue Alus mit neuen Reifen und lasse alles schön ordnungsgemäß eintragen. Die Höhe der Scheinwerfer beträgt 50,4cm über dem Boden, was von dem TÜV-Prüfer so gemessen wird. Also alles in Ordnung denkt man. Soweit schon, nun gehe man ein paar Monate weiter, das Fahrwerk hat sich noch 2mm (was ja wirklich wenig ist) gesetzt und die Reifen sind 2mm abgefahren. Nun hab ich noch vergessen den Luftdruck zu kontrollieren und hab etwas zu wenig (nicht viel, nur ein wenig) Luft in den Reifen. Nun komme ich in ne Kontrolle, der Beamte misst und kommt auf 49,9cm... Und schon bin ich im Arsch, wenn er will... Tolle Sache, oder?


also die Lichtaustritskannte kann kein TÜV Prüfer und kein Polizist messen!

das geht nicht, nur die leute von lichtinstitut können das (oder soähnlich)

alles andere ist zu ungenau, ABER leider machen die herren von der Polizei/TÜV das so und wir sind wie immer machtlos. das hat ein TÜV Prüfer mir erzählt .......


Ich schreib mal nicht zuviel sonst bekomm ich stress mit Grün-weiss!
Obwohl mein auto ist ja eh schon still gelegt!
Meine genaue Lichtaustrittskante kenn ich nicht! Liegt aber unter 50cm! (46-47cm?) Da mein Auto still gelegt worden ist und KOMPLETT kontrolliert worden ist, habe ich jedoch keine Auflistung des Fahrwerks im Gutachten obwohl die Polizei dies sogar beanstandet hat!
Da mir auch erklärt worden ist da das Fahrwerk bei einbau die 50cm erreicht hat und es noch sackt ist da deshalb der "Toleranzbereich"
Hoffe jetzt ist es klar was ich damit meinte!?


Du kannst deinen Scheinwerfer mit papier bekleben-licht anmachen und dann kannst genau aufzeichnen wo deine Unterste Lichtaustrittskante ist! Dann einfach nur nachmessen und fertig!


Theoretisch kann das so sein, aber wie erzählst du das denn bitte den 10 netten Herren in grün, die dich nachts um 3 irgendwo im Nirgendwo anhalten und es mit dem Zollstock messen?
Eventuell kann man dann im Nachhinein etwas mit nem Anwalt machen, aber ich glaube eher nicht, denn wie will man denn nachweisen, dass man das Fahrzeug nicht noch mal nach der Kontrolle verändert hat. Beispielsweise könnten die Beamten behaupten, sie hätten nachgemessen und dann noch 1cm als Toleranz mit eingerechnet für eventuell auftretende Messfehler (ähnlich Radarmessung). Und was nun? Dumm gelaufen würd ich sagen. Es ist eben einfach Fakt, dass man mit getunten Autos immer ein wenig der Willkür des Staates ausgeliefert ist. Damit muss man einfach umzugehen lernen. Mit ein wenig diplomatischem Geschick und einem im Großen und Ganzen gut gemachten Tuning (auch eingetragen) kommt man meistens noch gut davon. Und wenns dann ein paar Euro Strafe kostet, ist doch auch nicht der Weltuntergang, denkz einfach daran, wieviel Geld ihr schon in euer Auto gesteckt habt.


Polizei meinte ja nicht das es mit den scheinwerfern zu tief ist sondern wegen dem Hosenrohr...
Hatte eh schlecht karten da mein Auspuff sich ausgebrannt hatte, selbst wenn dies altersbedingt war, einer hat immer pech... naja egal... nächste woche isser wieder zugelassen und diesmal hab ich das schreiben das se mir ne mängelkarte geben müssen und mein auto nicht stilllgegen dürfen!


Ich hab noch einen alten 2er Bj83, der hat ne Lichtaustrittskante von ca 44cm. Hatte mit dem noch keine Probleme bei Kontrollen oder beim TÜV, da der zu alt für die Bestimmung ist (hat mein TÜVler zu mir gesagt als ich nachfragte). Hat aber auch noch keiner nachgemessen außer mir


Zitat:

Du kannst deinen Scheinwerfer mit papier bekleben-licht anmachen und dann kannst genau aufzeichnen wo deine Unterste Lichtaustrittskante ist! Dann einfach nur nachmessen und fertig!



so machen es viele Prüfer aber das das nicht die WIRKLICHE lichtaustritskante ist wissen wir doch glaube ich alle


Zitat:

Ich hab noch einen alten 2er Bj83, der hat ne Lichtaustrittskante von ca 44cm. Hatte mit dem noch keine Probleme bei Kontrollen oder beim TÜV, da der zu alt für die Bestimmung ist (hat mein TÜVler zu mir gesagt als ich nachfragte). Hat aber auch noch keiner nachgemessen außer mir


also ich denk mal des KEIN PRÜFER einen RICHTIGEN PLAN HAT was Sie da so reden, denn zu mir würde mal was anderes gesagt.
So Traurig wie das ist .


[/quote

  • also ich denk mal des KEIN PRÜFER einen RICHTIGEN PLAN HAT was Sie da so reden, denn zu mir würde mal was anderes gesagt.
    So Traurig wie das ist .[/QUOTE


  • Kann schon sein, bei jeder Eintragung oder sonstigem liegt alles im Ermessen des Prüfers heißt es ja so schön.
    Mir ist es recht so lange keiner meckert.


  • Immer das Gleiche... Tausend Gesetze, Tausend Prüfer, Tausend Polizisten, und genau so viele unterschiedliche Meinungen! Da denkt man ja, dass Gesetze alles eindeutig regeln, vor allem wenn es so viel davon gibt, aber genau das Gegenteil ist der Fall. Echt traurig!


    @zimtzicke:mit dem 83er kannst du die Regelung vergessen; das mit den 50 cm gilt erst ab Bj. 86. ´Für deinen gibts kein "zu tief"...


    Das Gesetz mit der MindestSW-höhe gilt ab 1988! Und die Prüfer sollten sich schon auskennen mit den Gesetzen. Fakt ist nunmal das selbst eine Eintragung nicht vor Strafe schützt. Wird ein Fahrwerk eingetragen aber die SW-Höhe nicht gemessen bzw. nicht eingehalten so ist der Fahrer in der Verantwortung, ohne wenn und aber. :(
    Die einzigen Gesetze die bei Tieferlegungen wirklich eingehalten werden müssen sind halt die Mindesthöhen für die lichttechnischen Einrichtungen, alles andere wie Mindestbodenfreiheit, Freigängigkeit oder Radabdeckung regeln Richtlinien. Wie weit sich da ein Prüfer dran hält ist sein Bier, passiert was steht er aber im Zweifelsfall dafür grade.

    Und das man die Lichtaustrittskante nicht messen kann halt ich für Blödsinn weil wir es bei der DEKRA relativ zweifelsfrei messen.


    das gesetz ist am dem 01.08.1988 in kraft getreten

    was denkkt ihr den warum mein zweier 02.88 bj is?


    Muss nochmal hierzu was fragen!

    und zwar würde mich mal interessieren was genau bei euch eingetragen wurde?

    die cm zum boden oder ne licht kante ? bei mir ist das so....

    und was genau bedeuten die zahlen?


    fhzschein1.jpg
    fhzschein1.jpg

    Da steht nix... Steht ja nur Fahrwerk mit Windungen eingetragen! aber wenn deine Scheinwerfer mit der Reifen Kombi unter 50cm kommt ist dein Fahrwerk NICHT legal eingetragen und/oder der Prüfer hat geschlafen!
    Als Richtwert gelten die 50cm, aber da das Fahrwerk eh noch was sackt ist da auch ein kleiner Toleranzbereich drin! Allerdings sieht das jeder auch wieder anderes! wenn du einen Polizisten hast der nachmisst und unter die 50cm kommt kannst du schon mächtig einen auf den Sack bekommen!
    Zu ziff. 20 ist nur die Dachhöhe! Gibt auch Polizisten die die Höhe vom dach messen! Aber du hast ja noch ein beiblatt steht da was drauf?


    ne da is nur de boddy druff usw.

    aber was bedeutet das mit dem V/H: 12/9 ?


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