vw teilemarkt

Lichtaustrittskante...

oha, da lag ich wohl falsch, aber dann sollte das Thema beendet sein! warum hast das nicht gleich gepostet?



Setz dir doch die Scheinwerfer für`s Abblendlicht einfach höher!





Denn da steht ja nur was für die Scheinwerfer für Abblendlicht und nicht`s über Stand- und/oder Fernlicht!


das mit den 50mm ist falsch!

es gibt keinen festgeschriebenen spielraum!

Der § sagt ganz eindeutig. lichtaustrittskante nicht tiefer als 50cm!

den einzigen spielraum wo die prüfer haben ist bei der bodenfreihet.
es sind kine 7oder 8cm vorgeschrieben, sondern nur eine empfehlung um das ungehinderte vorankommen zu sichern.



Moin Moin,
Kollega von mir war beim Tüv, Karren zu tief. Die tiefste stelle darf 8cm nicht unterschreiten. Hat sogar den § gezeigt bekommen. Vorne konnte Prüfer nicht messen, nur hinten, da war er gerade mal bei 7,6 cm, Prüfer hat ein Auge zugredrückt. Soll seit 3 Jahren ca. gültig sein. Kollega muss morgen erneut hin, wegen Felgen, hab ihm gesagt, er soll sich den § aufschreiben, da will ich nachscauen, was drin steht. Poste es dann. Gruss


gelöschtes Mitglied

    bau auf klarglasscheinwerfer um, dann kannste nochmal um 2 cm mogeln... oder fahr mit anderen felgen vor um bei der höhe zu schwindeln ...

    oder du suchst dir nen dekramann -frau der/die n auge zudrückt


    is schwachsinn! es gibt lediglich eine empfehlung, dass die tiefste stelle 8cm nicht unterschreiten sollte.


    Hab da son Toleranzenkatalog vom Tüv da....

    50mm sind das bei den Scheinwerfern^^


    @ uwä

    das mit den 8cm ist ermessenssache vom tüv, dafür gibt es kein gesetzt.
    deshalb machen manche tüver das auch, wenn du nicht auf den bremsenprüfstand kommst, bekommst du die tiefe nicht eingetragen.


    @ polo bj.79

    jau, sas sind eben die ratten. bis jetzt hab ich nch keinen § das müsste ja dann auch so drin stehen! denke ich mal.
    brauchst eigentlich nur 60/40 und scho bist drunter. meiner is 5mm unter der scheinwerfer unterkante. aber zum tüven einfach 3 bar in die vorderreifen, scho passt des!
    bin mal auf den § gespannt.

    gruss



    § 50 absatz 3 der stvzo
    Zitat:

    Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen.

    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

  • die 8 cm sind aber auch nicht aus der luft gegriffen

    es gibt zwar keine direckte regelung die besagt das du über den 8 cm bleiben musst...indirekt aber schon...

    die komunen dürfen in baustellen etc frässkanten usw von max 8cm höhe haben...und da du den verkehr net behindern darfst durch zu geringe höhe musst du über 8cm bleiben um da rüber kommen zu können

    und das mit den 50mm spielraum halte ich für schwachfug...wieso schreiben se dann net gleich ins gesetz 450mm mindesthöhe?

    greetz


    1. was ist behindern... das sollte man erstmal definieren
    2. heißt es nicht, dass nur weil da eine 8cm kante ist, du da mit 5cm bodenfreiheit nicht drüber kommst, ohne den verkehr grob zu behindern, denn bei den meisten fahrzeugen liegen die tiefsten punkte genau zwischen den rädern, also auf achshöhe. woraus folgt, das bei ausreichender fahrwerkshärte selbst 2cm bodenfreiheit ausreichen würden um da drüber zu kommen... nicht das ich das gut heißen würde.
    Und die toleranz ist dafür da, um zu vermeiden, dass beispielsweise messungenauigkeiten die eintragung beeinflussen und um zusätzlich zu vermeiden, dass fahrzeuge, die ab werk schon eine ziemlich niedrige scheinwerferunterkante haben keine weitere tieferlegung mehr eingetragen bekommen...
    toleranzen haben schon ihre berechtigungen und die ermessenssache des tüvers ist doch was positives, also beschwert euch doch nicht...


    naja will dich sehen wie du ein auto mit 2cm an der tiefsten stelle heil über ne 8cm kante bringst...ohne kran !

    ja natürlich tiefster punkt ist mittelschaldämpfer beim polo und der hängt nunmal knapp hinter der vorderachse...aber der rest vom auto is ja auch noch da

    und ich bitte dich...messungenauigkeiten?ich denke dass ein prüfingenieur jawohl nen zollstock gerade halten kann

    und sportwagen ala ferrari etc haben sonder regelungen

    mfg


    der calibra z.B. hat original eine lak von 49cm und trotzdem kann man da ein fahrwerk einbauen und eintragen lassen!

    und das mit den 8cm ist eine richtlinie allerdings gibt es ein gesetz dass ein fahrzeug ein hinderniss von höhe x und breite x überfahren können muss ohne mit formfesten teilen dran hängen zu bleiben.....die lippe dürfte bspw. kratzen da sie formelastisch ist

    das gesetz besagt eindeutig dass die lka bei 50cm sitzen muss der spielraum gilt nur bei kontrollen z.B durch die Rennleitung.


    es geht bei messungenauigkeit nicht um zollstock gerade halten, sondern vielmehr darum, das ein fahrwerk nicht immer gerade steht und darum, dass das fahrzeug bei der prüfung ja nicht unbedingt das normalgewicht haben muss...


    Also vorweg es gibt keine Vorgaben in der STVZO über die Tieferlegung!

    Daher zieht man bei der Beurteilung den Paragraphen §30 StVZO heran:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Außerdem erhalten die TÜVis Merkblätter um ihnen die Entscheidung leichter zu machen. Hierzu gibt es bei der Tieferlegung das Merkblatt 751,welches auch bei gerichtlichen Entscheidungen wohl oft herangezogen wird:

    Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

    Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
    Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
    Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

    Daraus ergibt sich letztlich,dass es eine reine Auslegungssache ist!
    Ist das Fahrzeug anders eingetragen hat der Fahrer die Verantwortung dafür ein entsprechendes Hindernis so anzufahren oder zu umfahren, das keine Beschädigungen,Gefährdungen oder Verkehrsbehinderungen auftreten.

    Passiert doch etwas darf er sich dann aber nicht beschweren,wenn er die Kosten aufgebrummt bekommt. (Ölbeseitigung..)

    Eine Mängelkarte oder gar Stilllegung ist daher meines Erachtens aber grundsätzlich nicht zu lässig, es sei den es schleifen bereits Teile oder es sind deutliche Spuren an festen teilen z.B Ölwanne etc zu erkennen,welche auf eine Gefähdung hindeuten.
    Vorausgesetzt natürlich es ist so vom TÜV abgenommen und eingetragen.


  • so siehts aus, man darf sich dann natürlich nicht beschweren, wenn man sich an einem schlagloch die ölwanne beschädigt, aber solang man niemanden gefährdet oder behindert, ist eine mängelkarte auch unbegründet. Was allerdings in der Praxis oft passiert, ist ne ganz andere sache :(


    Moin,

    Was ist denn so das tiefste Fahrwerk, dass man mit dem einhalten der Lichtaustrittskante fahren kann?

    Habe nämlich noch ein 60/50 Fahrwerk hier liegen... (Reifengröße 175/50r13)

    Wenn es aber auch tiefer möglich wäre würde ich in Erwägung ziehen ein Gewindefahrwerk zu kaufen...

    Was meint ihr, reicht das 60/50 oder doch lieber ein Gewindefahrwerk?

    Vielen Dank

    Gruß

    Julien


    Kläre das doch auf dem TÜV ab, wie tief und die Lichtaustrittskante

    Mfg


    Lichtaustrittskante liegt bei 50cm.
    Dann stell dich einfach mit nem Zollstock vors Auto und misst mal!


    So jetzt misch ich ahnungsloser Vogel mich mal ein xD

    Ich fahre nen 2f QP und der soll auch tiefer...
    Habe ein 60/50 Fahrwerk von AP wo die Dämpfer von AP selber schon gekürzt sind (Habe mir sagen lassen es ist sehr hart)
    Dazu kommen noch 7jx13 et20 und et23 auf 175/50r13...
    Nun zu meiner Frage...
    Bekomme ich da Probleme mit der Lichtaustrittskante?


    Hast du hier doch drei Posts vorher schon gefragt...
    Merkst du dir eigentlich noch welche Threads du hier vollschreibst?

    Mess wo deine Lichtaustrittskante jetzt liegt und dann ziehst du davon 50 cm ab und dann weißt du wieviel du tiefer kannst. Bedenke dass der Wagen aber durch die 175/50 R13 alleine auch schon tiefer kommt!

    Gruß Basti


    Antworten erstellen