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Abgemeldetes Fahrzeug abschleppen ?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Nabend !

Darf man ein abgemeldetes Fahrzeug abschleppen ?



gelöschtes Mitglied

    ei ja klar mann was denkst du denn--


    gelöschtes Mitglied

      logen!



      ich glaube auch...mache es zumindest immer


      ne mit sicherheit net 99,9 % da man es gar net im straßenverkehr bewegen darf


      öööhm ... ich glaube eher nicht...
      ich denke du musst den aufm trailer transprotieren!?!

      werd mal eben suchen, vll find ich was!

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    • gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      ja dann ... ich meine mal gehört zu haben das es verboten ist ...aber kann mich auch irren


      nein darf man nicht!weil das fahrzeug keinen versicherungsschutz besitzt!


      aber nich unentlich weit denke ich mal ^^
      halt nur bis zur nächsten werkstatt oda so

      ciao hannes



      Ja abschleppen darf man, weil man es ja nich direkt im staßenverkehr bewegt. Allerdings halt nur bis zur nächsten werkstatt.


      Die sich hieraus ergebende Rechtsfolge ist, dass das abgeschleppte Kraftfahrzeug zulassungsfrei ist.....
      ...
      Aus der Befreiung von der Zulassungspflicht resultiert die Befreiung von der Versicherungspflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVersG) und der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 1 KraftStG). Der im Betrieb nötige Versicherungsschutz ergibt sich aus § 10 a AKB, wonach mitgeführte Anhänger von der Versicherung des Zugfahrzeuges erfasst werden.

      ____


      also doch


      gelöschtes Mitglied

        cool,gut zu wissen


        aber lest euch das mal selber durch ^^

        man darf mit 15 ohne führerschein ein abgeschlepptes auto lenken


        ich hab mich da mal reingelesen da ich auch mal ein nicht angemeldetes Auto abgeschleppt habe, man darf es abschleppen, z.B. zum Tüv zur Werkstatt und natürlich auch zurück, da gab es auch mal nen Gerichtsbeschluss wo jemand ein Auto 45 km abgeschleppt hat. Derjenige hat eine Strafe bekommen da es für den Richter zu weit war. Man brauch auch keine Warnblinkanlage wenn die nicht funktioniert. Dafür muss man aber dann nen Warndreieck hinten am Auto befestigen.

        mfg studpolo


        Gut zu wissen, *autos bei ebay kauf die 300 kilometer weit weg sind..*


        Zitat:

        aber lest euch das mal selber durch ^^

        man darf mit 15 ohne führerschein ein abgeschlepptes auto lenken


        Nein darf man nicht, man muss min. Klasse B besitzen! Und derjeniger der das ziehende Fahrzeug fährt min. BE oder gar den 7,5t Schein haben!


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          Nein darf man nicht, man muss min. Klasse B besitzen! Und derjeniger der das ziehende Fahrzeug fährt min. BE oder gar den 7,5t Schein haben!


          Das ist falsch... Der Gesetzgeber regelt diesen Sachverhalt im §6 FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) so:

          Zitat: "[...
        • Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs." (bundesrecht.juris.de -> FeV -> §6)

          Soll heißen, wenn du 'nen KfZ bis 3,5 to als Zugmaschine einsetzt, dann benötigst du Klasse B.


        • gelöschtes Mitglied

            Da ist es Schwarz auf Weiß wie man so schön sagt .

            [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



          • grüsse Stephan


          • polotreff.de
            #19 - 29.09.2006abschleppen polo auto nicht verschlossen abgeschleppt
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