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winterreifen?

Toema
  • Themenstarter

ähm leute, ab wann ist das eigentlich pflicht winterreifen zu haben?



is es net so dass es keine pflicht is winterreifen zu haben aber wenn du deswegen n unfall verursachst oder n hinderniss im straßenverkehr bist kriegste ärger...

normalerweise sagt man man hat sommerreifen von Ostern bis Oktober...


polobeast
  • polotreff.de Team
polobeast's Polo 6N

pflicht ist es laut gesetzt gar net! bekommst halt nur stress wenn ohne winterreifen was passiert....unfall oder du steckenbleibst und andere behinderst.....
empfohlen ab ca 7°C....



muss euch enttäuschen aber ab 2007 ist es "Pflicht".Sprich bis zum 31.1206 dürft ihr noch mit sommer reifen fahren , aber wenn sie euch am 01.01.07 erwischen gibts punkte und geldstrafen.
Da bin ich mir zu 200% sicher weil es im betrieb jetzt rund geht was winterreifen angeht.

mfg immO


Zitat:

In die Straßenverkehrsordnung (§2 Abs. 3a) wurde folgender Satz eingefügt:

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage".

Klingt nach einem dehnbaren Gummiparagraf.
Welcher Gummi auf dem Auto passend ist, entscheidet die Praxis: was nicht rutscht, passt. Oder was die Polizei in Ordnung findet. Offizielle Begründung aus dem Bundesverkehrsministerium für die unscharfe Formulierung: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kenne keine "Sommerreifen" und "Winterreifen". Man könne in einem Gesetz technische Produkte nicht definieren.

Also ist es nicht vorgeschrieben, Winterreifen zu haben. Man darf nur nicht bei Schnee oder Eis mit "unangepassten" Reifen unterwegs sein, also mit Sommerreifen.


gelöschtes Mitglied

    Ja aber so wie ich das sehe ist der Begriff bei den Grünen so dehnbar, das sobald Schnee liegt und du Sommerreifen drauf hast auf jeden Fall die 40€ier los bist.

    Aber ich fänds ok wenn Winterreifen richtig Pflicht wären und nicht nur so Spartanisch, wenn ich denke das bei uns in der Gegend letzten Winter Unfälle passierten weil manche doch bei Schnee und Eis mit 1,5mm Profil auf Sommerreifen rumgefahren sind.

    Solchen Leuten gehört eins aufn Schädel dass es Wochen später noch scheppert im hirn


    gelöschtes Mitglied

      Hey Leute =)

      also wir sind im Januar und es soll am Dienstag schon sonnig und warm werden also habe ich folgende frage...

      Muss ich die Winterreifen nur dranhaben wenn schnee liegt oder es glatt ist?
      Weill meine Winterreifen wirklich "scheiße" bei regen sind würde ich nämlich gerne die Sommerreifen wieder dranmachen..
      reicht es wenn ich für den Fall dass es doch schneit einfach meine Winterreifen bereithalte und erstmal mit sommerreifen fahre?
      Hier ist keinerlei Schnee in sicht.. Immer zwischen 5 und 11Grad und sonnig


      Straßenverkehrsordnung (StVO)

      § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

      (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.


      gelöschtes Mitglied

        Reifglätte?



        gelöschtes Mitglied

          Aktuell: Neuregelung zur Winterreifenpflicht tritt in Kraft
          Die Frage nach der "Winterreifenpflicht" in Deutschland hat in den letzten Jahren immer wieder zu Fragen bei deutschen Autofahrern geführt. Nun tritt die neue Neuregelung am 04.12.2010 offiziell in Kraft.

          "Konkrete Winterreifenpflicht"
          Winterreifen PflichtAuf eine „konkrete Winterreifenpflicht“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich bereits die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf ihrer Herbstkonferenz in Schloss Ettersburg bei Weimar Anfang Oktober verständigt.

          Am Freitag den 26.11.2010 wurde nun eine enstprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen und tritt in diesen Tagen mit der Verkündigung des Bundesgesetzblattes in Kraft.


          Was legt das Gesetz fest?
          Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee&ldquo Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.
          M+S Reifen SymbolIm Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.

          Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.

          Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.


          gelöschtes Mitglied

            Wann tritt die Änderung in Kraft?
            Ab dem 4.12.2010! Die lange erwartete Winterreifenpflicht wurde am 3.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
            Ab dann sollte man schnellstmöglich Winterreifen kaufen, wenn für seine Region Schnee oder Eis angekündigt sind.


            Für wen trifft die Neuregelung zu?
            Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu.
            Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind.
            Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.


            Kontrolliert die Polizei die Bereifung?
            Die Polizei kann relativ leicht durch einen Blick auf das Reifenprofil erkennen, ob auf einem Fahrzeug entsprechende M+S Reifen montiert sind.


            Riskiert man mit Falschbereifung seinen Versicherungsschutz?
            Ja, die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind.

            Bei Verstoß droht erhöhtes Bußgeld
            Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig 40 Euro Bußgeld zahlen, statt der bisherigen 20 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig (bisher waren es 40 Euro). Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.


            Warum ist die Neuregelung nötig?
            Bisher war in der StVO nur die sehr ungenaue Bezeichnung "geeignete Bereifung" verwendet worden und es wurde eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung gefordert.

            Nötig geworden ist die Neuregelung, nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg die bisherige Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für zu schwammig und somit verfassungswidrig eingestuft hat. Nach Ansicht des Gerichts sind die darin enthaltenen Angaben zur Bereifung zu vage.

            Diese Pflicht soll jetzt klarer und verbindlicher als die bisherige Regelung in der Straßenverkehrsordnung sein und pünktlich zum Winterbeginn für mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit sorgen, so Ramsauer.


            polotreff.de
            #12 - 08.01.201201.01.07 winterreifen pflicht
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