moin,
hab mir heut eine blaue leuchte für die lampe
im himmel gekauft wo auf der verpackung
drauf stand "nicht erlaubt in der StVO".
wisst ihr was die polizei machen würde
wenn die mich abends aufm parkplatz sieht
und die lampe an ist (das fahrzeug ist
aus und steht)? da können die doch
eigentlich nix machen oder?
mfg
hahne
Hast du die weiße Birne gegen eine blaue getauscht?
Wenn ja,kann die Polizei nix machen,weil die Lampe während er Fahrt eh aus is un im Stand darf man es.
War dewegen sogar beim Tüv un hab mich erkundigt,die sagen man kann egal welche Farbe die Birne hat,jede reimachen,solange sie während der Fahrt nicht leuchtet.Un des tut se ja nicht.
Gruß Mathias.
Ja und wärend der fahrt blendet das ding eh bloß da hasts ja nicht an normal.
ok... thx
seit ihr euch da sicher ?
Wenn du da die Birne wechselst kannst du ja trotzdem während der Fahrt die Innenraumleuchte über den Schalter daran einschalten ?
Also besteht die "Möglichkeit" das du die Birne anmachen kannst und natürlich jeder direkt denkt ohhhh ohhh ohhh da kommt die Rennleitung
Ich hatte auch eine drinne wurde aber auch erst einmal angehalten
denke nicht das da einer was sagt
mFg Schum
in der regel macht man die original auch nicht beim fahren an, weil die ja blendet.
kannst ruhig auswechsel, ist genau so wie mit der fussraumbeleuchtung.
beim fahren ---> NEIN
im stand bzw. parken ---> JA
Fussraumbeleuchtung is auch beim Fahren erlaubt,wenn die Neons nicht sichtbar nach außen leuchten.
ist es nicht,. ablenkungsgefar, aber egal..
wenn das licht nicht über die kante bei der tür zum fenster hinweg zu doll leuchtet ist es erlaubt. manche vw modelle haben ab werk aus fussraum beleuchtung.
ja,... aber niht während er fahrt,.. während de fartist es wegen der ablenkungsgefahr für den fahrer verboten..
also die fußraumbeleuchtung von vw die original von werk eingebaut ist ist auch während der fahrt erlaubt.
nenn mir ma bitte nen fahrzeug