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Klarheit wegen den Seitenblinkern!

Disco_Stu
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Disco_Stu's Polo 6N

So, habe jetzt endlich die gewissheit, dass Seitenblinker ohne Probleme gecleant werden können, den in §54 StVzO heißt es wörtlich;

"(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein."


und da der Polo keine 6 Meter lang ist,.. ist das wohl ne klare angelegenheit,. oder?



ja das ist klar. aber auch serie. es gibt nicht alle 86c2f mit seitenblinkern... schon allein daher...


Disco_Stu
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Disco_Stu's Polo 6N

ja, aberab 6n wurden die grundsätzlich verbaut! Und da mir nichtmal der TÜV sagen konnte ob man das darf und hier im Forum schon seit längerer Zeit Unklarheit herrscht, dachte ich es könnte jemanden interessieren



stimmt. ich wollte nur sagen das vw es serienmäßig so verbaut hat, und das es somit tüv-konform sein muß! alter ist doch egal, 90's sind 90's!
ein smart 4two hat zB auch keine seitenblinker...


also so stimmt das nicht ganz

der 6n wurde damals immer mit seitenblinkern gebaut, was heist, dass er auch seine betriebserlaubnis nur mit diesen blinkern bekommen hat!

ergo darf man ohne ersatz die teile nicht cleanen...

aber ma ehrlich, wer schaut denn darauf beim tüv oder den bullen...

nur wenns hart auf hart kommt is die be erloschen und man steht dumm da!

ich ahb se trotzdem weg
die hoffnung stirbt zuletzt!


Disco_Stu
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Disco_Stu's Polo 6N

jopp, nur ie gesagt, tüv kann eigentlich auch nchmeckern, weil die diengerfür denpolo nicht pflicht sind ^^ ich liebe deutschland,
ab jez hab ich immer ne aktuelle verion der stvzo im handschuhfach ^^


zeig die dann aber nicht den bullen, sonst zeigen die dir was da noch so steht


unterhalte dich aber vorher mit dem tüv mann!
hatte auch schon die prob mit geschriebenen texten die von heut auf morgen geändert werden!
(hatte vor statt rücksitzbank nen einzelnen sportsitz! TÜV: klar mach mann! gemacht getan wieder hin zum eintragen auf 3 sitzer, nee nee nee! also dreisitzer? nein, das können wir beim besten willen nicht machen! ich wieder zum tüv mann... hm... jaaaa... warten sie mal1 .... .... .... achso, ja da sind sie 2 wochen zu spät... so wie sie das vorhaben war das noch bis vor 2 erlaubt, nun aber nicht mehr!.... grrrrr!)
also frag den lieber nochmal persönlich und mit der frage ob sich da vielleicht bald was ändern könnte, dann machen und wenn nötig gleich sofort eintragen und nicht lange warten
viel erfolg!
thebomb


wahrscheinlich ärgern die sich nächstes jahr eh nimmer mit so zeug rum, da kommt die eu-schei..

des wird lustig...
angeblich bleibt alles wies is, aber naja...
in sonderfällen gilt dann wohl lieber net eintragen, da ham mer keine grundlage mehr für...

so ein sch...
wir überlegen uns gute rechtsgrundlagen und dann kommt die von uns bezahlte eu und streicht die weg. ersetzt sie durch ihre neuen, um die dann jahre lang zu verbessern. am ende isses dann wieder unsere und hat uns nochmal milliarden gekostet... lol :'(



Disco_Stu
  • Themenstarter
Disco_Stu's Polo 6N

naja, wurde zwar damit zugelassen, aber was wollen se groß meggaan wenn die dinger bei nem fahrzeug in der größe des polos nicht plicht sind und die blinker vorne sogar noch aus eine winkel von über 100° noch von der seite zu sehen sind


naja theoretisch könnten se meckern, aber hab ich noch nie gehört...

ham doch so viele und nix passiert!

nur vom prinzip her dürfte es verboten sein, außer wenn man die dann austragen lässt vielleicht!?


Disco_Stu
  • Themenstarter
Disco_Stu's Polo 6N

stehn die denn echt inner be vom polo? meine nicht..!?!

naja, meine es heißt ja extra straßen-verkehrs-zullassungs-ordnung, darum,.. naja, mitm tüver red ich eh erst..


Also seit dem 1.1.1992 sind Seitenblinker bei PKW vorgeschrieben, müsstest vllt noch nen Nachtrag dazu dort finden.
Das manche Fahrzeuge keine seitlichen Blinker extra haben kann daran liegen das die vorderen auch als seitliche wirken, das müsste dann an den Kennzeichnungen erkennbar sein.
Cleant man nun die SB einfach weg erlischt die Betriebserlaubnis......


Disco_Stu
  • Themenstarter
Disco_Stu's Polo 6N

lol, ist aber der aktuellste auszug außer stvzo


Musst aber auch bis zu Ende lesen! Weiter hinten steht nen Nachtrag das ab 1.1.92 alle PKW mit SB ausgerüstet sein müssen. Hab es mir kopiert und könnte es einscannen und einstellen.


Disco_Stu
  • Themenstarter
Disco_Stu's Polo 6N

lol,.. den nachtrag hab ich nicht gefunden.. :(


also wenn ich hinter einem 2005 sharan hinterher fahre der spiegelblinker hat statt seitenblinker sehr ich diese genau so wenig wie seitenblinker in den kotflügel!
und dieser hat auch Blinkeratrappen drin!


polotreff.de
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