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Rückleuchten 2F Steilh.

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Gibt es noch was anderes wie Serienrückleuchten schwarze wären gut aber mit ABE



Nein leider nicht! Alles was sonst angeboten wird ist nachträglich eingefärbt und somit im allgemeinen illegal.


#THE ORANGE . es ist nicht illegal....ich hab ne ABE für lasierte und gut ist.
man bekommt sie sogar eingetragen *ätsch*
#broetchen: leider gibt es für "unseren" keine original Rückleuchten, hatte mich auch dumm und dämlich gesucht. sehr sehr schade....aber lasierte und die sind der HAMMER
the orange ist nur neidisch!*ätsch*



Ich hab die englische RL drin. Hab jetzt zwar kein Rückfahrscheini mehr aber wer brauch das schon


Hast du sie schon eingetragen bekommen, diwak?
Wie schon gesagt das sind alles Gratwanderungen, die ABEs die im Internet kursieren sind im Prinzip alle Null und nichtig.


steffen...ich bekomme sie eingetragen! so!
sei nicht imma so skeptisch. bist ja nur neidisch, du bräuchtest auch mal welche für deinen. so....

~underdog: die Reflekti brauchst du sonst bekommst du sie nicht eingetragen, bzw kriegst ärger mit den grünen - so in berlin -


Ich hab auch noch schwarze mit so einem "ABE", egal ob die mir der TÜV einträgt oder nicht wenn die am Auto dran sind und eine Kontrolle ist kann man ganz schön alt aussehen. Bei viel Glück erwischt man jemandem dem das nicht auffällt und falls nicht darf man kräftig in die Tasche langen für die Strafe.


wenn diese rückleuchten eingetragen sind, kann dir KEIN BULLE was


Eben schon, jeder denkt immer das wenns mal eingetragen ist alles gut ist, dem ist aber nicht so. Wenn die einem was nachweisen können ist es wieder ausgetragen.



Ebendrum, eingetragen heisst nicht gleich legal. Kenne ein paar Leutz denen die Kiste stillgelegt wurde weil angeblich zu tief, Räder schleifen oder zu laut, bei denen war es auch eingetragen aber letzendlich ist das alles im Endeffekt ne Sache die weder Fisch noch Fleisch ist. Gerät man an den Falschen ist die Fahrt im schlimmsten Fall zu Ende. :(
Meine Smoors waren auch eingetragen obwohl SW-Kante zu tief, Reifenabdeckung nicht gegeben und hinten schliff es manchmal. Zum Glück bin ich nie an den richtigen Polizisten geraten. Selbst jetzt fahr ich zwar nur mit eingetragen Sachen durch die Gegend aber min. 2 Sachen sind absolut grenzwertig bzw. schon darüber hinaus. :(


was denn nachweisen?
dann wäre ja die ganze sache mit dem eintragen absoluter schwachsinn und man bräuchte dat gar nicht.
und ich sag mal jeder tüv prüfer dem sein job wichtig ist, trägt auch nur das ein was erlaubt ist bzw legal ist.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

an englische habe ich auch schon gedacht mus man aber einen rückfahrscheinwerfer einbauen die lasierten sind nicht erlaubt! Kommt die rennleitung und die haben ein wenig ahnung hat man ein problem suchen die im netz nach der abe ist der arsch ab das spiel habe ich durch


wenn schon zwei sachen bei dir am grenzwert sind, dürftest du auch nicht mehr damit fahren....also völliger schwachsinn!


Darf ich mal was fragen diwak?
Was heist bei Deinen Rückleuchten "nur bedingt zulässig"?
Entweder es ist zugelassen oder nicht und warum verkaufst die wieder?
http://www.polotreff.de/html/forum.../58860.html


ich wollte sie verkaufen - richtig! abba nun habe ich sie drann. da ich eine ABE nun habe und ich mit dem tüv schon gesprochen habe und ich diese nächste woche eintragen lassen werde.
bedingt zulässig meine ich das es sache des tüv´s ist ob ja oder nein


und da die hier in berlin ziemlich streng sind wenn es um solche sachen geht baue ich nichts ein, wo ich keine ABE oder ähnliches in der hand habe


Ich hab auch mit nem TÜVer geredet und der hat gesagt das er die theoretisch eintragen könnte aber wenn ich angehalten werde, er Ärger bekommt und ich auch also lässt er die Finger davon.
Mir gefallen die auch besser als die anderen aber ich hab die nur zu Treffen dran sonst original.


Naja es gibt halt auch immer Prüfer denen die Kohle wichtiger ist als ihr Geld! :(
Und wenn ne ABE dafür da ist dann sollt es nicht Sache des TÜV sein ob ja oder nein sondern nur ja ohne Einschränkungen. Wie soll den ne ABE für nachträglich eingefärbte Leuchten Aussage über Grad der Tönung, Lichtdurchlässigkeit und Sichtbarkeit geben?
Und richtig, rein theoretisch dürft ich nicht fahren aber ich warte ab bis ich an den richtigen bzw falschen gerate!


Sag mal, sind die Leuchten aus ebay mit so nem schicken grünen schräg kopierten Wisch als abe?


Leider kann sich der Schnittlauch über die Eintragungen hinwegsetzten wenn sie es nicht für Verkehrstauglich halten oder den Verdacht haben das es nicht ganz Legal eingetragen wurde. So kenn ich das. :(


naja mal vom thema legal illegal scheißegal zurück zu den leuchten... Du könntest dir die auch so selber tönen, wie ich es gemacht habe. Ist zwar auch nicht gerade legal aber es fällt nicht unbedingt auf den welcher Polizist weiß schon das es beim Steilheck keine GT Rückleuchten gab? Also ich habe bei mir nur die Blinker und den Rückfahrscheinwerfer leicht übergetönt mit Tönspray sieht vernünftig aus und ist nicht ganz original. Habe bisher beim TÜV nie Proobs damit gehabt und auch bei Kontrollen ist niemanden aufgefallen weils ja beinahe Original ausssieht aber doch was anderes ist.
Guck mal im Profil Bild Nr. 4 da sind die zu sehen.


gelöschtes Mitglied

    Die sehen mal echt wie von den GT aus. Die schwarz lasierten Rückleutchen darf der Tüv gar nicht eintragen weil die eine bestimmt Prozentzahl an Lchtdurchlassigkeit haben muss und das ist bei den nicht der Fall. Wenn der Tüver das eintragt macht der sich strafbar. Und wenn die Rennleitung dich erwischt bist du trotzdem dran weil die Rückleuchten wie schon gesagt nicht die bestimmte Lichtdurchlässigkeit haben, den ist das doch egal ob die eingetragen sind oder nich die sind Verkehrs gefährdend und der Wagen kann deswegen stillgelegt werden.
    Sonst wären die schon bei mir längst dran

    Ich werd mir das auch mal überlegen ob ich das nich wie dahusky mache


    Aber ich hab hier mal ein Steilheck mit CSR Bodykit gesehen der hatte runde Rückleuchten ich weiß bloß nich mehr wer das wa?


    gibt nen gutachen für geschwärzte rülis von muschwitz / bzw. jetzt mhw.. dort steht sogar drin, das eine eintragung nach § 19.3 nicht notwendig ist...

    wer das gutachten haben möchte --> pn an meiner einer


    @ redkiller: Du meintest den hier : http://www.polotreff.de/html/show_...14562_1.html

    und es gibtauch nen Steilheck hier, der hat sich die Rückleuchten von nem 6n angepasst siehe hier: http://www.polotreff.de/html/show_...9715_1.html

    Abe war bestimmt nicht ganz einfach...


    gelöschtes Mitglied

      genau den meinte ich @dahusky



      Der Polo mit den Leuchten vom 6N sieht meiner Meinung nach wirklich geil aus. Das ist bisher die einzige Alternative, die mir zu den Serienleuchten wirklich gefällt!


      gelöschtes Mitglied

        da muss man denk ich mal nur die Heckklappe anpassen werd die mal ran halten mal gucken was gemacht werden muss


        Ich befürchte irgendwie, dass es nicht ganz so einfach ist. Grund: Beim 2F ist in Höhe der Rückleichten ein "Knick" im Blech der Seitenwände, der in der Form beim 6N nicht vorkommt. Also hat man das Problem, dass die 6N-Leuchten nen "sanften" Übergang haben, die originalen allerdingn nen dezenten Knick. Jetzt ist die Frage, wie man dann den Übergang zu den Seitenblechen so gestaltet, dass es harmonisch aussieht und nicht wie einfach nur so draufgeklatscht.


        @polo86c_gt
        Das Gutachten habe ich auch, ist aber für den 2er Steili da gabs schwarze Rückleuchten von mhw. Steht genau drin für welchen Typ das Gutachten gültig ist.


        gelöschtes Mitglied

          ja musste man gucken wie man das macht @ Polo-Pitt

          Werde mal ein kumpel von mir fragen wie man das machen kann



          endllich mal ein thread nur für Steilhecks


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