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golf 1 klarglas

poloandi
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poloandi's

hi hab vor mir golf 1 klarglasscheinwerfer mit fadenkreuz zu zulegen und in die polo front einzupassen.
muss ich das vom tüv abnehmen lassen? die scheinwerfer haben ja ne e - prüfnummer aber die gilt ja nur fürn golf oder?


mfg andi



das weiss doch keiner das die von golf 2 sind oder
und wenn ne e nummer vorhanden ist ist das doch egal oder
lieg ich da falsch?


poloandi
  • Themenstarter
poloandi's

hmm stimmt auch wieder. ich glaub ich hab hier im forum schon ma ein polo gesehen mit klarglasscheinwerfern vom golf find den bloss im moment nicht.


mfg andi



poloandi
  • Themenstarter
poloandi's

hat keiner erfahrung damit :(


Die Golf scheinwerfer sind doch um einiges Größer oder nicht also bin ich der meinung!


poloandi
  • Themenstarter
poloandi's

ja sind bissl grösser so ca. 2 cm aber müsste trotzdem mit bissl umarbeiten gehen
mir gehts vorallem darum das der tüv oder die rennleitung kein ärger macht


Notfalls musst dir durch einzelabnahme eintgragen lassen nützt dann ja nix!


siehe mein Profil
Die vom Golf1 haben 18cm Durchmesser statt 16cm.
Is viel gebastel aber es geht. hab ca. 10 Stunden gebraucht (hab mich aber auch nicht beeilt )...


aber ich finde das fällt mega auf das die zu groß sind aber solange die ein e zeichen haben können die echt nichts machen du darfst dogar welche vom bmw oder so reinmachen hauptsache die passen



Mir gefällt das mittlerweile sogar besser als die "kleinen"
Ist halt alles eine geschmackssache...


poloandi
  • Themenstarter
poloandi's

ja find auch das sieht geil aus
da hab ich was zu tun im winter


ist klar das das geiler aussieht es gilt ja auch fast immer
größer tiefer breiter schneller = geiler


naja, meiner müsste nur noch tifer breiter schneller werden
Aber größer reicht mir erstmal


Zitat:

aber ich finde das fällt mega auf das die zu groß sind aber solange die ein e zeichen haben können die echt nichts machen du darfst dogar welche vom bmw oder so reinmachen hauptsache die passen


Ihr stellt euch das immer einfach vor... Es muss rein Rechtlich gesehn abgenommen und eingetragen werden da es eine Licht Technische veränderung am Fahrzeug ist, E Prüfzeichen hin oder her, das Gilt nämlich nur für das Fahrzeug an dem es Original verbaut ist!


da muss ich zedster recht geben.. wenn du dann mal nen klatsch baust, und die deine karre auseinandernehmen und da ist was nicht eingetragen bzw betrug durch falsches e-prüfzeichen und die könnten nachweisen das es dadurch vermieden hätte können (krasser satz^^) dann bist du der schuldige...
stell dir mal vor, ein scheinwerfer oder beide fallen aus, du mähst nen kleines kind an oder um... und es ist nachher gelähmt... dann musst du das alles zahlen, weil dein auto ja nicht der abe entsprechen...
ich erzähle den krassen fall weil es bei uns schon mal vorgekommen ist.. der typ darf alles aus eigener tasche zahlen...


poloandi
  • Themenstarter
poloandi's

hmm naja bis jetzt scheint keiner probleme mit der rennleitung oder dem tüv deswegen gehabt zu haben.
werds also ma in angriff nehmen.

mfg andi


Ja mann muss immer mit etwas rechnen wenn ma was am auto gemacht wird oder. Die solten lieber hinter den richtigen her sein die klamoten einbauen die garnicht eintragen lassen wie motor oder so da ist das nichts dagegen oder? (meine meinung)


hey, habe mir heute Klarglas Fadenkreuz Scheinwerfer in meinen 2er Polo gebaut... halterung umändern ist ja kein Akt, aber den Grill anpassen, jemand erfahrung damit?

lg Dani


PICT7462.JPG
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