Nabend!
Hab mal irgendwo gehört/gelesen, daß man die HU- und AU-Bescheinigung mit dem Fahrzeugschein im Fahrzeug dabei haben muss.
Stimmt das?
Was ist denn, wenn man die nicht dabei hat?
Gruß
Markus
Stimmt, muss man mitführen.
Die dienen letztlich dem Nachweis, dass HU und AU wirklich gemacht wurden, und du nicht nur ein paar neue Plaketten auf die Nummernschilder geklebt hast.
Allerdings wurde ich bisher noch bei keiner Kontrolle danach gefragt.
Gruß,
Thomas
Also doch!
Dann nehm ich die zwei Zettel mal lieber mit!
Was passiert, denn wenn man die nicht dabei hat?
Weiß das jemand?
Gruß
Markus
Im Schlimmsten Fall ein Verwarngeld von damals so kannte ich es in der DM Zeit von 10DM und ich musste damals die Belege Nachreichen .
In Dortmund hat man damals immer Plaketen mit Stempel bekommen für 100€ aber ohne Bescheinigung .
Also wurde viel Schabernack getrieben und es ist auch irgendwann aufgefallen , deswegen kann man jetzt zb. nur noch das Auto Anmelden mit Tüv und Asu Bescheinigung .
Der nächste fällige Tüv wird aber auch im Fzg schein eingetragen.....
Wo ich HU hatte hab ich mal den Tüver gefragt ob ich die Bescheinigung mit führen muss der meinte nein. Weil es ja im Fahrzeugschein eingetragen wird und die Plaketten dran sind. Die Plaketten werden bei uns schon so gesichert wie die englischen Kronjuwelen.
nimm die bescheinigung mal lieber mit. kostet dich sonst 15 euro. auch wenns das 1ste mal war. jedenfalls bei uns in der oberpfalz. eigene erfahrung. gruss michl 41