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Schulbus überholen?

Disco_Stu
  • Themenstarter
Disco_Stu's Polo 6N

Morgen,

sagt mal, isses gegen die StVO nen Schulbus außerorts, ohne Fahrbahnmarkierung, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und ohne
Überholverbot zu überholen?

Der ist so mit 70 vor mir her gefahren und weil ich es morgens natürlich eilig habe hab ich den dann überholt um mit den erlaubten 100 sachen weiter zu fahren.

Als der mich dann an der nächsten Kreuzung eingeholt hatte, klopfte der an meine Scheibe und meinte ich würde ne Anzeige von ihm bekommen,.. dann hab ich ihn gefragt was ich denn gemacht hätte und er meinte nur; "HF-ZZ-XX, das kannst du dann in der Anzeige nachlesen!"

Hab ich mich da jetzt falsch verhalten oder wie?



lol hast du xx als kennzeichen?

dann könnte ich mir vorstellen,

HF= hier fährt, ZZ=ziemlich zügig, XX= kenzeichen, bla


gelöschtes Mitglied

    Huhu!

    Kann mir eigentlich nicht vorstellen das du was falsch gemacht hast. Mit stehenden Schulbussen ist das ja so eine Sache, ob der nun mit Warnblinkern oder ohne steht und so weiter. Aber während der Fahrt werden da wohl keine Schulkinder aussteigen die man gefährden könnte, oder?
    Wenn ich mich jetzt irre, bitte berichtigen

    Gruß coconella



    Disco_Stu
    • Themenstarter
    Disco_Stu's Polo 6N

    das hört sich ja schonmal gut an,.. hoffe da kommt nix,.. hab nur noch nen halbes jahr probezeit,.. da kann ich sohn scheiß echt nicht gebrauchen!


    ...ich würde an Deiner Stelle auch erst mal locker bleiben. So lange Du beim Überholen den Bus nicht geschnitten hast ist alles halb so wild. Der Typ regt sich wahrscheinlich nur über einen getunten Polo auf und dass er überholt wurde, als dass da wirklich was gewesen wäre.

    Und selbst wenn steht Dein Wort gegen seines -> in dubio pro reo


    Disco_Stu
    • Themenstarter
    Disco_Stu's Polo 6N

    Stimmt, die Kiddinnx hinten drin haben ja im Stv eh keine Aussagefähigkeit,.. fallen ja aus dem Vertrauensgrundsatz heruas und können sowas alles eh nicht abschätzen,.. der soll nur kommen


    gelöschtes Mitglied

      Man darf einen Schulbus nur nicht überholen wenn der gerade an eine Bushaltestelle hinfährt und den Warnblinker eingeschaltet hat. Wenn er steht (mit Warnblinker) darf man ihn mir Schrittgeschwindigkeit überholen.


      Der hat sich doch nur über dich geärgert und wollte dich belehren


      Zitat:

      Man darf einen Schulbus nur nicht überholen wenn der gerade an eine Bushaltestelle hinfährt und den Warnblinker eingeschaltet hat. Wenn er steht (mit Warnblinker) darf man ihn mir Schrittgeschwindigkeit überholen.


      Der hat sich doch nur über dich geärgert und wollte dich belehren


      ....und Dir Angst machen! huuuuhhhhuuuhhaaaaahhhhh ich zitter ja schon....oder? ach nee, das kommt vom Lachen...


      gelöschtes Mitglied

        das is doch mal wieder so ne typische situation wo sich jemand aufspielen will...mich hat mal nen rentner fotografiert, ich angehalten und zurück gefahren und ihn gefragt, was das jetz bitte war und er meinte ich dürfte nich mit neblern fahren...ich so, ach nee und was wollen sie mit dem foto, er nur: sie dürfen in der stadt nich mit neblern fahren...leute gibt es und weiter gefahren... kamm nie was...die wollen sich nur aufspielen



        gelöschtes Mitglied

          Hatte auch so eine Situation in meiner Jugend .

          Man kann hinterher darüber Lachen aber in der Situation war mir schon Anders , ich habe einen BMW Überholt wo es erlaubt war mit meinen Polo , Er fuhr 40km/h ohne einen Tacken schneller zu fahren . Ich dann VErkehr Beobachtet und mit meinen Polo zügig Überholt .
          Stand dann an einer Ampel nichts Ahnend als auf einmal meine Fahrertür auf ging , ich sofort aus dem Polo raus geschlagen und Abgeschnallt . Er 160 Groß sagte Er wäre von der Polizei und ich sofort wieder drauf . Naja Zeugen haben es gesehen und es kam auch vor Gericht .

          Verfahren Eingestellt .

          Grund : Notwehr was andere auch Bezeugen konnten . Richter sagte noch wenn ich auch Ausgestiegen wäre ohne das einer an meiner Tür ist bin ich Schuldi in Sinne der Anklage .

          Er hat noch eine Ermahnung bekommen weil Er ja doch kein Polizist wäre ,wem Wundert es aber ich hatte Muffe das mein Lappen weg ist da Körperverletzung im Straßenverkehr , hatte einen guten Anwalt der mich Beruhigt hat .

          Nun zu Deiner Frage ,
          mach Dir nichts daraus und wenn eine Anzeige kommen solle wegen was auch immer kannst Du eine Aussage verweigern und den Rest den Anwalt klären lassen , Dein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und dann weiß er auch was Ausgesagt wurde .

          Aber malen wir mal nichts an der Wand , eins hat Er geschaft , Angst das Du wirklich was Falsch gemacht hast .


          Disco_Stu
          • Themenstarter
          Disco_Stu's Polo 6N

          ^^

          man weiß es halt nie,..

          aber solche klugscheißer haben ja eh immer die Weißheit mit löffeln gefressen..
          am beschissensten sind die schleicher, die beim überholtwerden aufs gas latschen um einen zu "belehren",.. das ist echt lebensgefährlich!


          das mit dem überholen wollen und dann gas geben, kann aber anderseits auch sehr komisch sein

          solange man weiterhin vorausschauend fährt, und es nicht zu gefährlichen situationen kommen lässt


          Disco_Stu
          • Themenstarter
          Disco_Stu's Polo 6N

          bei mir kam es dazu,.. -> Kurve -> Gegenverkehr,.. und der pisser wollt mich auch nich einscheren lassen


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