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UBB

Rockeltier
  • Themenstarter

ich weiß das thema hatten wir schon oft

mir is au klar das die DODAL verboten sind aber so ganz ernst kennt ihr einen vonner reinleitung die bei ner straßenkontrolle oder so sich auf alle viere legen und unter nen 8 cm hohen wagen drunter krakseln und nachschauen ob da ne ubb is ... ich werd sie bei fahrt niemals anmachen nur auf offiziellen treffen un beim tüv schraub ich se vorher ab is ja kein thema die paar schräubchen hab au gehört das die normale strafe bei 20 euro liegen soll oder au nur ne mängelkarte ... was haltet ihr davon



Wofür denn das?
Dann schraub dir die dinger drann wenn du mal zum treffen fährsts.
Find das eh lustig UBB. Ich weiss nicht was daran geil sein soll.
Ok gut sehen die ja aus aber naja muss jeder selber wissen.


gelöschtes Mitglied

    Nichts , weil es Verboten und ich Persönlich es auch Unpassend finde .

    Strafe wird wohl etwas höher sein .
    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Und hier ein Beitrag von einem Polizisten dazu :

    Unterflurbeleuchtungen sind nicht zulassungsfähig.

    Der Einbau, auch ohne Inbetriebnahme der Beleuchtung, stellt grundsätzlich einen Verstoß gg. die StVZO dar. Die Ahndung richtet sich nach der Art des Einbaus, sie kann auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) führen, wenn hierdurch die maßgebliche Baumerkmale oder die Betriebssicherheit des Kfz beeinträchtigt werden.

    Die Inbetriebnahme der Unterflurbeleuchtung kann zusätzlich einen Verstoß gegen die StVO (nicht StVZO) darstellen und auch eine strafbare Handlung nach dem StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr), was dann kein Eierdiebstahl mehr ist. Das kostet u.U. die Pappe. es kommt auf die Umstände an.

    Werden hierdurch im Fahrverkehr andere Verkehrsteilnehmer geblendet, irritiert oder es kommt zu gefährlichen Reaktionen, kann es daneben Freiheitsstrafe geben!

    Ein Förster von der Trachtengruppe, der viel Spaß versteht




  • Rockeltier
    • Themenstarter

    also in dem ganzen kram hab ich nur gelesen das es andere blenden oder irritieren könnte aber ich mach se ja in der nähe von so leuten nich an ... des sind abgespeerte bereiche ohne zufahrt auf ne öffentliche straße ! tuning events halt un so ... also kann ich keinem menschen damit schaden un ich hab halt noch nie mitbekommen wo einer ma unter nen auto geschaut hat ob bei den 2 millionen die angehalten wurden ne ubb drunna is löl also hab schon verstanden wenn ich die dran bau un se anmach gibts ärger ( wenn ich unfall hab un hab die dinger halt dran arschlecken ) aber sonst wüsst ich keinen der darunter schaut ...


    mach se einfach ran
    was willst du noch von uns hören?


    gelöschtes Mitglied

      Warum fragst Du dann ?

      Dann braucht man auch nicht so ein Thread aufmachen wenn man eh schon alles Denkst zu Wissen .

      Es ist sogar Verboten die Dinger nur drunter zu haben .

      Wenn man Dich aber erwischt und Du kommst nicht Nett zu den Polizisten rüber wird es Teuer , fertig ....


      Rockeltier
      • Themenstarter

      mir is langweilig es ist 2 uhr nachts was wollt ihr ich wollt ja nur wissen ob ihr denkt ob der von der rennleitung sich uf die dreckige straße kniet un drunter schaut ...


      Hui, ja tut er. Bei mir ist nicht so´n Foppelskram dran, und der hat sich unter die Karre geschmissen, als ob er sich verstecken wollte
      Der hat sich den Endpott angeguckt, den nach Schweißnähten abgetastet (obwohl der garnicht laut ist) und versucht, die Aufschrift der Federn zu lesen. Aber gefunden hat der da nix (kein Wunder, wenn der sich nur die erlaubten Teile anguckt )
      MfG
      k_jetpolo


      Unterbodenbeleuchtung ist nicht verboten!
      Muß nur so geschalten sein , das sie nur im Stand funktioniert und darf nur
      vom Motorraum zu schalten sein ( O-Ton: Vom Bordnetz getrennt zu schalten!), damit ein Mißbrauch ausgeschlossen ist, ansonsten könnt ihr die auch anbauen und auf Parkplätzen (nicht im Bereich der STVZO) benutzen!
      Fragt mal euren TÜV, is ja vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden

      MFG
      MS



      gelöschtes Mitglied

        Es ist doch Verboten ...

        Also kleine Information am Rande

        nur durch das anbringen erlischt schon die betriebserlaubnis.

        Wie heisst es immer so schön. Im Strassenverkehr nicht zugelassen und das beinhaltet egal ob an oder aus schon das anbringen.
        Gilt auch für Pacecarblitzer hatte ich drinnen war auf einem Parkplatz von einem Fitnessstudio gestanden und hab ne Anzeige kassiert. 3 Punkte 110 Euronen.

        Und eine Mail des KBA :
        KBA!


        KBA
        412-203
        Br1075

        Sehr geehrter Herr ....,

        vielen Dank für Ihre Anfrage.

        Unterbodenlicht ist in den Vorschriften nicht enthalten und somit
        unzulässig.

        Gemäß § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur die
        vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
        Einrichtungen an Kraftfahrzeugen verwendet werden.

        Zu Einstiegsleuchten existieren Aussagen des Verordnungsgebers. Diese sind
        dann zulässig, wenn sie zur Beleuchtung des Einstiegs und des Fußraumes
        dienen und in der Innenverkleichung der Tür angeordnet sind.

        Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für
        Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom
        21/22.01.199 empfohlen.
        Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
        und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
        Fahrzeugtür untergebracht sind.

        So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
        in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
        Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
        -Licht) genehmigt:
        Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
        Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
        überschreiten).
        Mit freundlichen Grüßen
        Hartmut Bruder

        Hartmut.Bruder@kba.de
        Telefon: +49 (0)461 316 1521
        Telefax: +49 (0)461 316 1741

        Das ist eine Mail der Dekra zu dem thema :
        Email von der DEKRA:
        - nicht vorgeschrieben oder für zulässig erklärt
        - Unterflurbeleuchtung verändert Signalbild des Fahrzeugs
        - Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und irritiert andere Verkehrsteilnehmer
        - bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, so dass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

        - das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.

        Weitere Hinweise aus StVZO-Kommentaren:

        - Ein eindeutiges Signalbild ist wichtig im Verkehr, ein mehrdeutiges Signalbild und willkürliche Beleuchtung erschweren die Erkennbarkeit und tragen zur Ablenkung bei (Kommentar Dr. Jagow zu § 49a)
        - § 49a will ein einheitliches Signalbild sicherstellen; jd. Lichtquelle ist unzulässig, die (nach außen dringend) die mit den Vorschriften über zugelassene und vorgeschriebene Beleuchtung angestrebte Verkehrssicherheit infrage stellen würde (Müller, Straßenverkehrsrecht)
        - Beeinträchtigt eine am Fahrzeug angebrachte Beleuchtung die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen, so ist dies nach § 30 unzulässig, weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden können. Außerdem wird das einheitliche Signalbild verfälscht oder beeinträchtigt (Erl. 9 zu § 49a StVZO)
        - Reklamebeleuchtung an Kfz ist grundsätzlich unzulässig, weil solche Leuchten geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer abzulenken (Erl. 38 zu § 49a StVZO)
        - Vermehrung der Lichtzeichen im Verkehr ist grundsätzlich als unerwünscht zu bezeichnen (Erläuterung 39 zu § 49a StVZO).

        Mit freundlichem Gruß

        DEKRA Automobil GmbH




        lass die Kacke einfach ab...
        Man hat doch rein gar nicht von soner Ameisen und Käferdisco


        gelöschtes Mitglied

          Hi,

          sowas is echt oberpeinlich, gehört gar nicht hoch genug bestraft.

          mFg
          Sascha


          Das Thema wurde geschlossen.