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unterbodenbeleuchtung

polomax
  • Themenstarter

weiß wer ob man dazu eine zweite batterie braucht?

ich glaub fast das das die lichtmaschine alleine nicht mitmacht

oder?



gelöschtes Mitglied

    Ne hab noch nie gehört das mann dazu ne 2 Batterie braucht,warum sollte die Lichtmaschiene es nicht schaffen?
    Es sei denn du hast ne mega Musik Anlage,dann könnte passieren das das Licht schwächer wird.


    moinsen,
    brauchst keine 2 batterie!

    einfach an deine batterie anklemmen!



    gelöschtes Mitglied

      Kann dir 110%tig sagen das du keine Brauchst. Hab ne gute Anlage und die Unterbodenbeleuchtung. Funtz alles prima !


      wie ist das nochmal mit der beleuchtung? glaub die darf doch nur im stand leuchten und nicht mit zündung das des erlaubt ist oder?


      gelöschtes Mitglied

        die Unterbodenbeleuchtung ist erlaubt z.b. wenn deine Tür aufgeht oder du es irgendwo Parkst (Parklicht) zum wieder finden.
        Erlaubt ist es quasi nicht wenn du es steuern kannst.Ich hab z.b. Zwei Kippschalter und kann sie an und aus machen.Das ist verboten.


        ganz einfach es sind alles Unterbodenbeleuchtungen verboten (außer die eine von Filia tec die hat n TÜV gutachten - sind aber nur lächerliche 4 Lampen seht selbst:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



      • wenn ihr eine andere verbaut egal ob an oder aus sobald ihr die verbaut erlischt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug = streß mit den
        Polozisten.

        Ach ja zur Batterie ich glaub auch nicht das du ne zweite brauchst wobei ich sagen muss bei mir packt die Lichtmaschine grad die alnlage mit aller mühe den bei voll aufgedrehter musik fahr ich wie ne Disco durch die gegend bei jedem bass Flackert mein fernlicht


      • ne 2te batterie brauchst net, die zieht ja net soviel strom.

        mfg


        Hi

        also Ubb ist grundsätzlich verboten es sei denn du hast ein Teilegutachten dafür. Leider findest aber keine mit Teilegutachten außer die komischen dinger von Foliatec.

        Batterie brauchst keine zusätzliche!

        gruß benna



        gelöschtes Mitglied

          Also nochmals. es ist nicht verboten wenn du es nicht steuern kannst. Wenn deine Tür auf geht,darf es an sein. Oder als Parklicht. Haben das jetzt alle verstanden!?!Ich kenne die Rechtsgrundlage davon.

          Danke


          dann erzähl mir mal bitte was über die rechtsgrundlage davon....


          grashalm
          • Administrator
          • polotreff.de Team
          grashalm's Polo 6N

          ...in manchen staaten der usa kannst du für die unterbodenbeleuchtung in den knast kommen.

          wollt ich nur mal so anmerken


          Ich hab auch welche drunter!
          Und es interresiert mich nicht ob des verboten ist!
          Mein Kumpel wurde auch schon damit angehalten (eingeschaltet beim Fahren!)
          Aber die Bullen haben nur gesagt er solls doch ausmachen!

          Ich würd des ned so eng sehn!

          mfg black


          Es kommt immer drauf an... wenn du in Duisburg an der Raser-Tanke damit erwischt wirst oder in Dortmund aufm RIng, dann könnten sie dir uU die Karre stillegen......


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