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80mm Bodenfreiheit? 500mm Scheinwerfer Unterkante?

FALSCH

auch wenns eingetragen ist, und es entspricht nicht der STVO is es absolut scheiß egal ob eingetragen oder nicht. hast du die 500mm nicht gehst du zu fuß



Polo_ATS
  • Themenstarter
Polo_ATS's Polo 2F

ich versteh das nicht, die meisten polos haben 13 zoll, und 60er fahrwerk, manchmal sogar 80er. dann müssten die ja alle unterm wert sein. kann die felgen jetzt schlecht wieder verkaufen, habe ich nicht gerade viel für geblecht, mist.... :(


Polo_ATS
  • Themenstarter
Polo_ATS's Polo 2F

ich meinte wenig....



Tja so ist das Leben!
Hatte auch so einen Kombination eingetragen, sieht zwar geil aus ist aber erstens illegal und zweitens nicht grad tauglich.
Aber da kommst vllt auch noch hin.


Polo_ATS
  • Themenstarter
Polo_ATS's Polo 2F

naja vllt findet sich ja noch eine lösung....


gelöschtes Mitglied

    Stichwort >GEWINDEFAHRWERK< ! ODER airride LOL


    Wie die anderen schon gesagt haben. Tüv und Grün sind zwei paar Schuhe. Ich denk mal das du sicherlich jemand findewn wist ders dir einträgt, da nicht jeder Tüvprüfer nach den 50 cm schaut. Was wohl die sinnvollste lösung ist sind sicherlich die andern Scheinwerfer, da du dann auch wenn se dich anhalten bei dein 50 cm bist.

    Mein Prüfer hat mir sogar damals alles eingetragen, obwohl ich mit meiner Achse nicht über die grube gekommen bin... Die haben dann links und rechts Holzlatten hingelegt.

    Also wie gesagt, kommt immer auf den Prüfer an.


    Zum Thema Stilllegen!
    Gerne kann die Truppe in Grün das auto stillegen, aber spätestens mit ner guten rechtschutz überlegt sich das der Polizist 2mal! Denn: Stillgelegt werden darf nur wenn eine grobe Gefährdung akut ist, soll heissen, Bremsen nicht intakt, reifen schleifen im Radhaus, Auspuff geht auf etc. Weil ein Auto angeblich zu tief ist, darf normalerweise nicht stillgelegt werden!(Solange es nicht die Fahrbahn beschädigt)
    Auf jedenfall dürft ihr nichts unterschreiben! weiterhin ist ja wohl der Ingenieur der studiert hat der Fachmann und nicht der Polizist. Grundsätzlich sollte jeder der Tuning betreibt eine gute Verkehrsrechtschutz besitzen.
    aber das thema Lichtaustrittskante ist natürlich gerne genommen bei kontrollen, das ist leider wahr!


    Selbst wenn nicht stillgelegt wird, gibt es zumindest nen Mängelschein. Damit hast dann ne Woche Zeit alles i.O. zu bringen, sprich entweder SW wechseln oder Fahrwerk oder Räder wecheln. :(



    Zitat:

    Selbst wenn nicht stillgelegt wird, gibt es zumindest nen Mängelschein. Damit hast dann ne Woche Zeit alles i.O. zu bringen, sprich entweder SW wechseln oder Fahrwerk oder Räder wecheln. :(



    Vorrausgesetzt man lässt sich erwischen... Ich persönlich habs bisher bei uns noch nie erlebt das einer die Lichtaustrittskante gemessen hat. Waren wenn dann nur so sachen ob alles eingetragen ist usw.

    Wobei ich damals eh Glück hatte... BB, Sitze, 2-Sitzer umbau, ESD, Gurte, Felgen und Fahrwerk nicht eingetragen und bemängelt wurden dann nur die Spiegel... haben zwar auch 3 Punkte gebracht, aber hätte schlimemr kommen können... Kommt halt immer drauf an wieviel ahnung die Herren in Grün haben...


    Also ich hatte da noch nie ein problem. (hab aber auch nen Tüv-Menschen der richtig fit ist) Bei mir wurde zusätzlich zum Fahrwerk und Felgen immer die neue Höhe der Lichtaustrittskannte eingetragen!

    Das mit den 50cm wird nämlich von vielen Herstellern schon ab Werk unterschritten (stellt euch mal nen Porsche vor der das einhält, säh ja schei... aus). Mit dieser Begründung wird das bei mir geändert, und siehe da schon ist es legal und kein Männlein in Grün der Welt kann noch was sagen!


    gelöschtes Mitglied

      Und wenn alles nix hilft kannst dir immer noch das Höherlegungskit holen, kostet pro Achse um die 60 Euro, gibt´s von Weitec glaub ich. Das hab ich nämlich auch drin weil sonst bei mir auch alles net gepasst hätte..
      LG Janne


      Alle Fahrzeuge mit EZ VOR dem 01.01.1988 können so tief runter wie man will: Erst ab 01.01.1988 kam der Vermerk in der StVZO dazu dass die Frontscheinwerfer nicht weniger als 50cm über der Fahrbahn zu sein haben.


      Zitat:

      Erst ab 01.01.1988 kam der Vermerk in der StVZO dazu dass die Frintscheinwerfer nicht weniger als 50cm über der Fahrbahn zu sein haben.


      Und wie schon gesagt, selbst nach 1988 gibt es Ausnahmen schon ab Werk aus..
      Stellt euch die ganzen Supersportwagen mal vor wo die ihre Lichter haben müßten
      Und aufgrund dieser Ausnahmen kann der Tüv euch das eintragen!


      Das ist definitiv falsch, dazu haben die kein Recht.
      Maximal das Regierungspräsidium darf Ausnahmegenehmigungen erteilen und das werden die für einen tiefergelegten Polo sicherlich nicht machen.
      Wenn dein Prüfer dir das einträgt bist du fein raus, aber er darf es nicht.


      Also mir wurde das beim Tüv so erklärt und es gab auch noch nie irgendwas deswegen. Hab auch schon von öfter von anderen Prüfern gehört die das mit genau dieser Argumentation eintragen...


      Zitat:

      Das ist definitiv falsch, dazu haben die kein Recht.


      Rüchtüch....

      Kein Prüfer oder Sachverständige darf sich über die STVZO hinweg setzen.

      Zu der Scheinwerfergeschichte: Die Automobilhersteller erwirken eine befristete Ausnahmegenehmigung für die Zulassung.
      Bestes Beispiel ist das selbstleuchtende Nummernschild vom Phaeton...
      Und die Ausnahmeregelung wird dann nach belieben verlängert...
      alles eine Frage des Geldes...


      Also ich äusser mich jetzt auch mal zwar als Polo 2 Fahrer.

      Fahre seit letzten Samstag 70/50 Fahrwerk und nen 175/50 R13

      War am Montag beim Tüv. Bin Rückwärts auf die Grube,er hat sich alles von unten angeschaut. Hat dann ne Probefahrt gemacht mit so komischen Sandsäcken im Auto. Hat meine Scheinwerfer gemessen,ist in sein Büro und ich hatte die Eintragung.


      Also alles eine Frage des Prüfers!


      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • Naja da geht es um die Bodenfreiheit, das ist ja auch bekannt das es da eigentlich keine Gesetze zu gibt.


      Polo_ATS
      • Themenstarter
      Polo_ATS's Polo 2F

      guuuten taaaag. hat sich ja viel getan hier im thread. also mir bleiben jetzt 2 möglichkeiten richtig.
      1. klarklasscheinwerfer von inpro oder....
      2. einen prüfer suchen der großzügig ist

      ?


      gelöschtes Mitglied

        zu punkt 1 . das wäre dann legal !
        zu punkt 2 . das wäre dann illegal :( (mängelkarte ...und was machst du dann ? )

        dann kommst du zwangsläufig auf punkt 1 . zurück !
        kannst dir also überlegen .......


        Polo_ATS
        • Themenstarter
        Polo_ATS's Polo 2F

        richtig illegal, wenn es ein richtiger tüv prüfer ist und ich weiss nichts von den normen , dann könnte ich ja ncihts dafür, eskommt gerade oft vor das man oft angehalten wird und wenn dann bekommt man keine strafe...

        ich komme aus NRW, müsste dann natürlich wissen wo man einen solchen prüfer findet der das einträgt...?

        vielleicht könnt ihr mir dabei ja helfen?

        gruß
        kevin


        Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


        für die Tieferlegung kommt auch noch eine 3. selten beachtete Regelung in Frage:
        Für Fahrzeuge die vor dem 1.1.1988 erstmalig angemeldet worden sind, gelten die 50cm Mindestabstand der Lichtaustrittskante an den Frontscheinwerfern nicht.
        Wissen zwar nicht die meisten und ist auch beim Tüv eher unbekannt, aber stimmt.
        Hat mir schon mehrfach über Eintragungen geholfen-
        Gott lob gibts noch alte Autos.......


        gelöschtes Mitglied

          oder wie gesagt dritte möglichkeit höherlegungskit kaufen is dann auch legal


          Polo_ATS
          • Themenstarter
          Polo_ATS's Polo 2F

          ja aber wie sieht das dann aus mit nem höherlegungskit, voll den großen radkastenabstand....


          Hallo ,

          Ich weiß net aber mit sowas hab ich noch nie Probleme gehabt weder beim Tüv noch in unzähligen Polizei kontrollen ! erst letzte woche war ich wieder in einer verkehrskontrolle ohne beanstandung obwohl mein polo schweine laut ist da ja kein MSD und untern spoiler max zwei Finger drunter passen und ich beim ranfahren 2x aufgesetzt habe was dem beamten auch auffiehl , im gegenteil die waren sogar so gut drauf das sie mich auf einen ebeneren halte platz gelotzt haben

          gruß Patrick


          versuchs doch mal bei mehreren TüV Prüfern !?


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