Das rendiert sich ja gar ned . Werden ja mit dem nz gutachten schon 60 Kw eingetragen .
Mir geht es ja nur darum eine Leistungssteigerung im Brief stehen zu haben . Dann werden keine dummen fragen mehr gestellt in richtung unrunden motorlauf etc , seitens der Rennleitung .
Was dann da im Enddefekt verbaut ist , ist ja egal .
Gruss
der unterschied ist nur der , das ich das eine gutachten habe , das andere nicht. und das ich beim Nz die hinterachse nicht gleich einbauen muss .
motor muss auch nicht eingetragen werden , weil AAV hat 55Ps und der Nz auch .
Ach so meinst du das .
Da würde ich mir natürlich auch nicht die mühe mit 3F machen .
Steht das eigentlich irgenwo vermerkt welchen Kennbuchstaben der Motor hat ? Außer auf Zahnriehmenabdeckung eigentlich nicht oder !?
doch , unter der zündung im block eingeschlagen . was aber beim aav auf Nz egal ist
Ja , das weiß ich . Nur das wissen die meisten Tüvprüfer nicht .
Bei der letzten HU war ein ABD verbaut und das hat der auch nicht geschnallt . Er hat nur auf die Motornummer der Zahnriehmenabdeckung geguckt .
Na ja , wenn die sonst nirgends steht ist ja gut .
Hat denn jetzt noch irgendjemand das Gutachten? Kann das gut gebrauchen!
shadow - man 87 [ät
Hallo
ich habe so ein Gutachten von Knobloch :kannst du bekommen Fürn Preiß von nen Großen briefumschlag.Ich suche im Gegenzug noch ein gutachten für nen Fächerkrümmer.
GRUß