nee... die ist bei nem unfall geschrottet worden...
Edit: ich weiss ist etwas abweichend vom Thema..., aber ich glaub das muss die Werkstatt selbst entscheiden ob die die Teile raus rücken. Meine Schürze hätten die dann klein gemacht und entsorgt.
Zitat:
eigendlich sind das doch meine felgen oder?
Du hattest nen Eigenschaden Benny, die Werkstatt hatte jedoch nen Haftpflichtschaden. Da ist nix gleich und der Verbraucherschutz wird dir da nicht weiterhelfen.
Wenn, dann muss man bei Ombudsmann anrufen. Der kann dann auch entscheiden, wem die Felgen gehören werden.
Also bei Beschwerden o.ä in punkto Versicherung einfach Ombudsmann e.V. einschalten
achso *gg* verschwinde wieder im hg ![]()
Zitat:
Also bei Beschwerden o.ä in punkto Versicherung einfach Ombudsmann e.V. einschalten
Also erstmal danke für diesen unendlich langen Satz meines Vorredners.
Das war doch ein einzelner Satz oder? Ich hab jedenfalls keinen Punkt entdeckt
Und nochmal zum Thema:
Überleg doch mal logisch. Man bezahlt für neue 4 Felgen. Also woher soll man das Recht dann haben, 4 neue Felgen und 2 beschädigte Felgen zu besitzen? Das begreift doch jedes Kind. Die Fälle in denen die Leute doch ihre beschädigten Sachen zurückbekommen haben, sind wahrscheinlich Fälle wo die Versicherung oder derjenige der den Schaden verursacht hat, keine Verwendung für die Teile hatte.
So sieht es aus!
Du kannst ihn höchstens Fragen ob du die Felgen haben kannst. Aber einen Anspruch hast du auf keinen Fall!
Zitat:
wo die Versicherung oder derjenige der den Schaden verursacht hat, keine Verwendung für die Teile hatte