wer sagt das?
kann ich irgendwie nciht glauben aber lass mich da gerne eines besseren belehren...
EDIT:
Habe mir gerade mehrfach den §54 aus der StVZO durchgelesen der sich ja um die Blinker dreht. Und da steht eigentlich nichts zu der Höhe beim Auto. Nur bei Kraftrad sollen es 350mm betragen...
komische sache
Zitat:
EDIT:
Habe mir gerade mehrfach den §54 aus der StVZO durchgelesen der sich ja um die Blinker dreht. Und da steht eigentlich nichts zu der Höhe beim Auto. Nur bei Kraftrad sollen es 350mm betragen...
also bezieht sich das auch auf die Blinker ? oder ledeglich über die Warnblinkanlage ?
Zitat:
in der stvzo findest du das auch nicht
die blinkerhöhe von 350mm ü. fahrbahn ist eine ECE regelung
hab ein komplettes vorschriftenblatt zur beleuchtung vom tüv hier, da steht des drin
also bezieht sich das auch auf die Blinker ? oder ledeglich über die Warnblinkanlage ?
Noe das nicht nur halt mir sagte man das es für Blinker keine genauen höhenangabe gebe nur halt für Warnblinklicht.
In meinem Fall ist es eh egal da ich nur die Passat Blinker vorne haben werde sprich diese werden für beide Funktionen genutzt.