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Anzeige erstatten oder nicht?

Bo.:Ra
  • Themenstarter
Bo.:Ra's Polo 2F

So sieht es nämlich leider aus.



In den Kleinanzeigen lauern leider,leider viele Abzieher. Erstatte Anzeige, kann ich nur Empfehlen. Und wenn der Polizei bekannt ist, dann wird er auch entsprechend behandelt. Ist er es nicht, wird er vorgeladen und befragt. Leider wird wegen geringem öffentlichen Interesse das Verfahren oft eingestellt. Daher machen es auch viele, da es kaum, bzw. wenn dann gering bestraft wird! Habe sowas selbst zweimal mit Verkäufern durch... Und das sogar über,normal Iiiibähhh. Waren Beträge unter 100 Euro, da wird man echt nur noch wütend :@ hoffe auf ein gutes Ende bei dir...


Also ich für meinen Teil würde:

1. Verkäufer schriftlich anmahnen und eine Frist setzen. Da jetzt schon genug Zeit ins Land gegangen ist würde ich sagen maximal 7 Tage - dann entweder Ware da oder Geld zurück sonst gehts zur Anzeige über. (Schreib das dem auch unmissverständlich).

2. Sollte sich nichts getan haben nimmst Du sämtlichen Schriftverkehr, machst Screenshots vom Artikel auf Ebay, nimmst die Artikelnummer und alles was du über den Verkäufer hast, druckst das ganze aus und gehst damit eine Anzeige erstatten bei der örtlichen Polizei.


Alles andere von wegen anrufen und blabla würde ich mal weglassen - wenn sich da ein Einfallsreicher Geist am anderen Ende meldet hast Du noch die Karte mit der Nötigung am Hals.




Bo.:Ra
  • Themenstarter
Bo.:Ra's Polo 2F

Wieso Nötigung?

Ich würd einfach mal höflich nachfragen ob die gewünschte Person in diesem Haushalt wohnt und wenn ja ob er zu sprechen ist. Finde ich keineswegs nötigend


Aber überleg doch mal waurm die meisten Anwälte von solchen "Einzelunternehmungen" abraten wenn irgendwo was am laufen ist.

Deshalb die Aussage "einfallsreicher Geist" - weißt ja nicht was der dann sagt...

...wie gesagt, das persönliche anlabern würde ich weglassen.

Wenn den deine E-Mails schon nicht interessieren wird Ihn ein Anruf auch nicht arg mehr ärgern, außer er wohnt noch bei den Eltern und du sagst denen was Ihr "Sohnemann" so treibt, dann kann auch sein dass dein Geld schnell wieder da ist.


gelöschtes Mitglied

    da er keine eindeutige adresse von dem verkäufer hat bleibt ihm erstmal nichts anderes übrig als dort anzurufen
    vielleicht klärt sich die sache ja und er kommt ohne zusätzlichen schreibaufwand und kosten an seine ware bzw sein geld
    die anschrift vom verkäufer kannst du evtl. beim einwohnermeldeamt erfragen.. ist aber wie jeder verwaltungsakt leider mit kosten verbunden
    wenn du erstmal die adresse hast gehst den üblichen weg
    mahnung / fristsetzung -> rücktrittt vom kaufvertrag -> strafanzeige oder gerichtliches mahnverfahren
    hast du ne rechtschutzversicherung?


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