aber ehrlich gesagt finde ich, dass es nicht stimmen kann, dass die eingetragene rad/reifenkombi nur für die angetriebene achse gilt...
ich werde morgen mal in der werkstatt nachfragen - die machen da auch tüv-abnahmen...
die haben schon ahnung!
ich poste dann mal, was die mir so verklickert haben...
also das mit dem unterschiedlichen querschnitt ist absolut nicht zulässig! hatte mir auch vor längerer zeit eine rad/reifen kombi ausgedacht, dann war ich damit beim TüV und der hat das sofort wieda abgeschmettert.
ja, die frage ist halt: sieht das mit der unzulässigkeit nur beim polo so aus und ist es bei anderen autos evtl. möglich oder zählt das für alle fahrzeuge?
Mit unterschiedlichem Querschnitt ist gang und gebe.
Wenn man Mischbreifung hat, beispielsweise vorne 225/40 R18 und hinten 255/35 R18, ists ganz normal das der Querschnitt hinten ne Nummer kleiner ist. Da es die prozentualle Anteil der Reifenbreite ist, bleibt der Umfang dann eh gleich. MfG
^^ das ist mir schon klar...
aber ich meine, mit reifen die tatsächlich unterschiedliche größen in der dicke haben...
wie auf den folgenden bildern:
?