fahrzeugschein steht aber auch ein absatz der darauf hin weisst das wenn es originale vw felgen sind die auch frei gegeben sind (das steht widerum nicht im fahrzeugschein welche es sind) dann sind die nicht eintragungspflichtig
okay wenn wirklich alles übereinstimmt & die wirklich vom 86c sind (hab die noch nie gesehn) dann würde ich die auch nich eintragen lassen.
wenn die radabmessungen aber abweichen würden ( z.B. die et um 1mm) dann müsstest die schon eintragen lassen auch wenns vw felgen sind.
will mich da jetzt auch nicht streiten weil wenn de das zu einen von den grünen bei einer kontrolle sagt dann kommen die wowie so mit "das ist auslegungsache und ich lege das jetzt so aus..." :(
da hast du allerdings recht. wenn die grünen dir ans bein pissen wollen dann tun sies auch...
also hat wooolli recht - sicher ist sicher
genau so seh ich das @DEAN86c auch und deswegen mein tip zum tüver und wenn er sagt passt schon soll er dir das schwarz auf weiss geben, dann haste was was du der grünen zeigen kannst.
MFG
ich hab das so gemacht, habe einfach VW mal angeschrieben, direkt auf deren HP im Dialog-Center....
Dann wurde mir schriftlich mitgeteilt, das die alufelgen, die ab werk auf verschiedenen polo 2 und 3 (sprich die 86C und 2F Palette) verbaut wurden, automatisch bei allen 2er und 3er in der Fahrzeug ABE 292/1 /2 etc. mit aufgeführt sind und somit nicht eingetragen werden brauchen....
heißt auf gut deutsch :
serie sind stahlfelgen 4 1/2Jx13 mit 155/70/13 auf einem polo 86C 2F Coupe....
nun baue ich mir die alten G40 Alus drauf vom 2er modell in 5 1/2Jx13 mit 165/65/13 (oder auch 175/60/13) und brauche diese nicht eintragen, da diese grösse bereits in der fahrzeug ABE (die auf dem Brief draufsteht) von werk aus aufgelistet ist....
zusätzlich dazu hab ich von VW auch kostenlos ein schreiben über die reifen und felgen palette vom 86C zugeschickt bekommen, wo alle felgen-sorten und designs und sämtlich reifengrössen aufgelistet sind, die in der fahrzeug abe vorhanden sind....
schreibt also einfach mal vw an....
im übrigen findet ihr im schlauen buch "jetzt helf ich mir selber..." auch die felgen und reifengrössen, die auf dem polo verbaut wurden...
@Spyropolo
also musst du nicht unbedingt wenn die selben reifen drauf sind und die auch schon original auf den polo 86c drauf waren.
Aber für dein gutes gewissen kannst du es machen.
da muss ich x-trem recht geben!
da können die herren in grün-weis oder blau
auf und nieder springen!
die bbs g40 felgen haben sogar ein vw logo bzw pressung drauf von daher können die nix machen!
wenn die von vw freigegen sind muss ich doch net schon wieder zum tüv rennen und denen das geld in den hals werfen!
wers eintragen lässt ist selber schuld!
So Ihr lieben war eben beim Tüvi
Jetzt zu meinem Fall. Da die felge die gleichen Werte haben wie die Werksstahlfelgen (das Heit ET-Gleich_grösse_erlaubt und eingetragen )
Und es sich um Original Felgen handelt muss ich Sie nicht eintragen.
Anders wäre es bei den G40 BBS zb. Da diese zb. eine komplett andere ET und ggf. auch andere Reifenbreite haben.
Zwar darfst du Sie fahren da die grösse übereinstimmt.
Musst aber die Felgen eintragen da Sie einen anderen ET haben und damit nicht mehr in die werksangaben passen.
Würdest du jetzt Vw Felgen holen die den gleichen ET haben wie du drin stehen hast und die gleiche reifen grösse nimmst,braucht der Prüfer nichts nachschauen.
der prüfer meinte es werden immer Reifen und Felgen kontroliert egal OB Stahl oder Alu.
Da Sie immer ET,Grösse,Zoll und Profil kontrolieren müssen.
Wie gesagt stimmt die ET,Grösse und Zoll muss eine VW Felge nicht eingetragen werden.
Werden die Daten verändert muss das nachgetragen werden.
Da der Prüfer anhand der Nr. der Felge sehen kann wie und wo sie Drauf kommen und dürfen.
Also kurz gesagt Vw Felgen kannman auch ohne Eintragung fahren solange die Angaben passen.
Siend die auch nur gering anders müssen Sie eingetragen werden
Gruss Andy