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Mindesthöhe beim Tieferlegen

PättyPolo
  • Themenstarter

Hallo Leute,
ich hab mal gesucht und doch hab ich keine Diskusion darüber gefunden ob es beim Tieferlegen eine Mindesthöhe gibt oder nicht.
Ein Kollege meinte es müsste eine Zigarettenschachtel drunter her passen, ein anderer meinte das die untere Kante der Scheinwerfer mindestens 50cm über der Fahrbahn sein müssen.

Was denn nun?

Wisst ihr mehr? Habt ihr erfahrung vllt mit dem Tüv oder der Polizei?

MfG

Pätty



gibt dieses Kantholz das der Tüv gern benutzt und Spiegelunterkantenregelung, das sind die Vorgaben


PättyPolo
  • Themenstarter

weißt du wie woch diese vorgaben sind?

Damit ich noch nen bisschen hoch bzw. runter schrauben kann?

MfG

Pätty



PättyPolo
  • Themenstarter

woch = hoch






Also bei mir im Fahrzeugschein steht: Mindestbodenfreiheit von 85mm beachtet...


ich glaub noch am unterboden...

8 cm bei beweglichen teilen

11 cm bei starren teilen


Zitat:

ich glaub noch am unterboden...

8 cm bei beweglichen teilen

11 cm bei starren teilen



Das is ne Richtlinie!


oki;o)



mindestbodenfreiheit muss 80mm betragen.

bei formelastischen anbauteilen, also n spoiler z.b., 70 mm.


@ marek das sind nur TÜV-Richtlinien


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