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Schwarze Rückleuchten eintragen lassen ?

kleiny
  • Themenstarter

Hi leute !

Ich hab mal ne frage !
Ich wollte mir bei ebay diese Rückleuchten kaufen http://cgi.ebay.de/Dunkle-Rueckleuchten-Polo-6N_W0QQitemZ140234051717QQihZ004QQcategoryZ72705QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1

oder
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=260242517967&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=016&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1

ich hab gedacht das währe kein problem und ich muss damit nicht zum tüv und eintragen lassen ! Aber mein Kumpel behauptet, dass man sie wohl eintragen muss !

Was stimmt jetzt und habt ihr auch welche oder ratet ihr mir lieber davon ab ?!

freu mich auf eure antworten !

mfg

kleiny



Das Problem ist, dass du diese nicht eingetragen bekommst.
Es wäre ein Gutachten von einem Lichttechnischeninstitut notwendig, in dem bescheinigt wird, dass die Lichtdurchlässogkeit noch genau so ist, wie vor dem Lasieren.
Und diese Gutachten sind nicht gerade günstig.
Also entweder "illegal" fahren oder gar nicht.

mfg


die wirst du nicht eingetragen bekommen, da die nachträglich lasiert wurden und deswegen nicht zulässig sind...


[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




  • verdammt, da war era schneller



  • Die ersten werden für den TÜV viiiiiiiiiiiiiiel zu dunkel sein.

    Bei den zweiten besteht vll. ne minimale Chance, wenn die Lichtdurchlässigkeit ausreichend ist.

    Am besten suchst Du Dir andere Rücklichter

    Grüße


    3 Doofe, 1 Gedanke


    kleiny
    • Themenstarter

    Die darfst Du anbauen ja


    http://i7.ebayimg.com/01/i/000/f1/0a/3503_1.JPG

    glaubt ihr man bekommt mit diesen rückleuchten ärger wenn relfektoren darunter angebracht sind?


    Also, ich arbeite nebenher bei der KÜS (sowas wie TÜV). Diese Teile bekommst Du 100pro NICHT Eingetragen, da dies veränderte ORIGINAL TEILE sind, die KEINE Bauartgenehmigung besitzen. Probleme wirst bestimmt bekommen, da ich mir bei dem Tönungsgrad net vorstellen kann, dass der Blinker, die Bremslichter etc. noch in der VORSCHRIFTSGEMÄßEN Farbe und der vorgegebenen Leuchintensität leuchten! Bei der ganzen Sache gibt ein ganz großes Prob! Nicht der Wachtmeister ... den kannst zur Not noch zuquatschen, aber die Versicherungen... Angenommen Du biegst ab, Dir brettert hinten jemnad rein und sagt, "den hab ich gar net blinken gesehn..." Der Gutachter sieht die Rückleuchten und schon hast ne Teilschuld etc.... Also die Teile sehn´n zwar geil aus, aber lass den Sche** lieber!



    Also mal grundsätzlich...

    Rückleuchten im Originalzustand sind nicht im Schein eingetragen.Daher ist das Eintragen von nachträglich lasierten Rückleuchten auch nicht erforderlich!

    Ich habe mir Klarglasrückleuchten gekauft...mit E-Prüfzeichen...diese dann hinterher mit schwarzer Leuchtenfarbe lasieren und mit Klarlack überziehen lassen.

    Sofern nach diesem Eingriff das E-Prüfzeichen noch erkennbar ist,wirdst Du bei einer Cop-Control keine Probleme bekommen!

    mfG,Matze


    DSC01304.JPG
    DSC01304.JPG

    Also muss ich alle Teile, die nicht im Schein aufgelistet sind und welche ich nachträglich bearbeite nicht eintragen lassen bzw. wirds nicht als Veränderung gewertet so lange man das e-Zeichen oder VW-Teilenummern noch erkennen kann und man bekommt keine Probleme?
    Dann würde ich gerne nen Prüfer kennenlernen, der dies genauso sieht.

    Die Teile sind nachträglich bearbeitet, also hat das e-Zeichen überhaupt keine Gültigkeit mehr, weil es in diesem Zustand überhauptnicht getestet worden ist.

    Und bei einer Kontrolle wird man fix Probleme bekommen, wenn man mal einen erwischt, der nen bisschen Ahnung von der Materie hat, und diese gibts es ja bekanntlich auch. Und auf Beleuchtungseinrichtungen achtet ja doch der ein oder andere mal!

    Gibt genug Leute hier im Forum die wegen nachträglich lasierten Rückleuchten schon Probleme hatten, aber natürlich gibt es genau so gut welche die keine Probleme haben. Kommt natürlich immer drauf an.

    Veboten ists und bleibt es trotzdem.

    mfg


    gelöschtes Mitglied

      Moin leuts

      Also von nachträglich getönten Rückleuchten würde ich die Finger lassen, denn ein TÜV Prüfer erkennt das ob die getönt wurden oder nicht, der eine oder andere Polizist vielleicht auch. Ausserdem das diese Leuchten nicht nur NICHT zulässig sind im Strassenverkehr durch eine Beeinträchtigung der Helligkeit und Streuweite ist das Verändern oder ändern von genormten, geprüften und registrierten Teilen eine URKUNDENFÄLSCHUNG eine Urkundenfälschung kann bei Nachweis bis zu 2 Jahre Haft bedeuten.
      Also greif lieber zu HELLA oder anderen Herstellern die eine ABE mitliefern


      gelöschtes Mitglied


        wirst du nie eingetragen bekommen!


        "Zugelassene Einbauteile werden unzulässig verarbeitet, so das die ABE bzw. die E-Zeichen erloschen! Das Prüfzeichen des KBA befindet sich aber immer noch auf dem Bauteil, obwohl es nicht mehr zugelassen ist!
        Bei Anbau diese Leuchten muss der Kunde damit rechnen das die Betriebserlaubnis des KFZ erlöschen dazu gibt es 3 Punkte und eine Ordnungsstrafe von 50,00€!"
        sagt die stvzo!


        und per einzelabnahme wenns sie dir der tüver einträgt, macht er sich ebenfalls mit strafbar. um dies zu dürfen, bräuchte er ein lichttechnischen gutachten was ab 1500€ aufwärts zu bekommen ist.
        sry, is aber so...
        Gibt zwar tatsächlich Eintragungen, aber wie gesagt, da macht sich der Tüver strafbar....


        tuv2.jpg
        tuv2.jpg

        gelöschtes Mitglied

          solltest du erwischt werden folgt:

          "Sehr geehrter Herr xxxx,
          Ihnen wird vorgeworfen, am 06.02.2005 um 1:45 Uhr in xxx, xxxstr. 10 als Führer des PKW VW, xx-xx-xxx, Folgende Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben:

          Sie setzten das zulassungpflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen (Heckleuchten ohne Bauartgenehmigung); ausreichende Beleuchtung nicht gegeben) war.
          § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, §69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat

          Beweismittel/Zeugen: ....

          Wegen dieser Ordnungswiedrigkeit(en) wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 50.00 EUR

          Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen: Gebühr 20.00 EUr
          (§§105,107 Abs.1, 3 OWiG in Verbindung mit §§ 464Abs. 1, 465 StPO) Auslagen 5,60 EUR

          Gesamtbetrag 75,60 EUR + 3 Punkte im Verkehrszentralregister."


          Wer dem entgehen will und trotzdem seine schwarzen Rückleuchten ein paar tauschend Öggn wert sind, kann ja mal hier über einen Preis anfragen:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


        • Obwohl ich ziemlich sicher sagen kann, das die Prüfung dann negativ ausfällt


        • Zitat:

          Also mal grundsätzlich...

          Rückleuchten im Originalzustand sind nicht im Schein eingetragen.Daher ist das Eintragen von nachträglich lasierten Rückleuchten auch nicht erforderlich!

          Ich habe mir Klarglasrückleuchten gekauft...mit E-Prüfzeichen...diese dann hinterher mit schwarzer Leuchtenfarbe lasieren und mit Klarlack überziehen lassen.

          Sofern nach diesem Eingriff das E-Prüfzeichen noch erkennbar ist,wirdst Du bei einer Cop-Control keine Probleme bekommen!

          mfG,Matze


          KOMPLETT FALSCH! DIE TEILE SIND UND BLEIBEN ZU 100PROZENT ILLEGAL! EAGAL OB "NACHGEFÄRBT/LASIERT VON FACHWERKSTATT ODER NICHT" ES SIND ORIGINALTEILE DIE VERÄNDERT WURDEN!

          ---------------------- ILLEGAL UND NICHT EINTRAGUNGSFÄHIG ! 3 PUNKTE! --------------------------------


          Zitat:

          Also muss ich alle Teile, die nicht im Schein aufgelistet sind und welche ich nachträglich bearbeite nicht eintragen lassen bzw. wirds nicht als Veränderung gewertet so lange man das e-Zeichen oder VW-Teilenummern noch erkennen kann und man bekommt keine Probleme?
          Dann würde ich gerne nen Prüfer kennenlernen, der dies genauso sieht.

          Die Teile sind nachträglich bearbeitet, also hat das e-Zeichen überhaupt keine Gültigkeit mehr, weil es in diesem Zustand überhauptnicht getestet worden ist.

          Und bei einer Kontrolle wird man fix Probleme bekommen, wenn man mal einen erwischt, der nen bisschen Ahnung von der Materie hat, und diese gibts es ja bekanntlich auch. Und auf Beleuchtungseinrichtungen achtet ja doch der ein oder andere mal!

          Gibt genug Leute hier im Forum die wegen nachträglich lasierten Rückleuchten schon Probleme hatten, aber natürlich gibt es genau so gut welche die keine Probleme haben. Kommt natürlich immer drauf an.

          Veboten ists und bleibt es trotzdem.

          mfg


          ZU 100% ALLES RICHTIG !


          Ich seh gar nichts falsch...

          Ich war mit meinem Auto schon beim TÜV...bei der DEKRA...in endlos vielen Polizeikontrollen...und meine Rückleuchten haben keinen...aber auch gar keinen interessiert...

          Hab sogar meine alten Frontscheinwerfer zu HELLA geschickt und von innen schwwarz lasieren lassen...
          Die Dinger sind schwarz wie die Nacht...

          Kein Prüfer hat jemals auch nur daran gedacht,nachzufragen oder gar etwas an den teilen zu bemängeln.

          Guckst Du hier...

          So...und jetzt kommst Du...


          P4290415.JPG
          P4290415.JPG

          gelöschtes Mitglied





            das kannst du sehen wie du willst, bzw. die tüver, die cops, hella, wer auch immer, auf jeden fall machst du dich laut gesetz strafbar




            hier noch ein paar beschlagnahmte rückleuchten eines freundes...


            SP_A1089.jpg
            SP_A1089.jpg

            wie läuft das ab bei roten rückleuchten also blinker nur mit zusätzlich rot lasiert den rückfahrscheinwerfer hab ich weiß gelassen?is das da genauso?


            gelöschtes Mitglied

              gilt für ALLE nachträglichen veränderung an leuchten.
              auch wenn du einen aufkleber drauf klebst oder mit taschentüchern einwickelst


              Warum ist dieses Thema so schwer zu begreifen?
              Also STV(Z)O Richtlinien:

              Blinker: ORANGE
              Bremslicht: ROT
              Fahrlicht: WEIß

              Selbst bei ORIGINAL abgetönten Rückscheinwerfer MÜSSEN diese Farben gegeben sein.
              AN Ellis DEE:
              Dann hattest einfach Glück! Rechtlich befindest Dich auf illegaler Seite, selbst wenn da n E-Prüfzeichen drauf sein sollte, zu 100%, selbst wenn Hella die Teile tönt...schon mal geschaut, dass bei denen steht "im Bereich der STVZO nich zugelassen"?
              ALLE nachträglichen Veränderungen an Scheinwerferanlagen sind ILLEGAL, wenn Ihr dafür keine KBA Freigabe habt, denn nur durch die könntet Ihr die in Verbindung mit Gutachten oder Einzelabnahme Eintragen lassen.
              Wie gesagt, vielen fällt das nicht auf, aber wenn dann mal der "richtige" nachschaut, zum Beispiel im Schdensfall...dann habt Ihr n Problem!

              Also Jungs ich kann das sagen weil ich selbst beim "Tüv" jobbe und mitr 2003 3 punkte deswegen eingeheimst hab!

              Und bevor jemand sagt...ja da waren ja noch viel mehr Sachen auf dem Bericht ... Eine Betriebserlaubnis kann nur einmal erlöschen, egal wieviel Mängel man hat!


              XXX1.jpg
              XXX1.jpg

              Zitat:

              Also mal grundsätzlich...

              Rückleuchten im Originalzustand sind nicht im Schein eingetragen.Daher ist das Eintragen von nachträglich lasierten Rückleuchten auch nicht erforderlich!

              Ich habe mir Klarglasrückleuchten gekauft...mit E-Prüfzeichen...diese dann hinterher mit schwarzer Leuchtenfarbe lasieren und mit Klarlack überziehen lassen.

              Sofern nach diesem Eingriff das E-Prüfzeichen noch erkennbar ist,wirdst Du bei einer Cop-Control keine Probleme bekommen!



              also, dass ist ja mal völliger quatsch, dass e- prüfzeichen hat nur beim originalzustand eine gültigkeit!
              das heißt, dass du an dem scheinwerfer oder rückleuchte überhaupt keine veränderungen vornehmen darfst!

              egal ob das prüfzeichen nachher noch zu sehen ist, oder nicht, dass interessiert nen toten gasmann!


              da bleib ich doch lieber schön bei meinem g40 rüllis, und bin immer auf der sicheren seite!


              ach und übrigends, dass thema haben wir hier in den letzten tagen schon öfters gehabt. http://www.polotreff.de/html/forum.../128030.html


              gelöschtes Mitglied

                Zitat:

                Zitat:
                Also mal grundsätzlich...

                Rückleuchten im Originalzustand sind nicht im Schein eingetragen.Daher ist das Eintragen von nachträglich lasierten Rückleuchten auch nicht erforderlich!

                Ich habe mir Klarglasrückleuchten gekauft...mit E-Prüfzeichen...diese dann hinterher mit schwarzer Leuchtenfarbe lasieren und mit Klarlack überziehen lassen.

                Sofern nach diesem Eingriff das E-Prüfzeichen noch erkennbar ist,wirdst Du bei einer Cop-Control keine Probleme bekommen!




                also, dass ist ja mal völliger quatsch, dass e- prüfzeichen hat nur beim originalzustand eine gültigkeit!
                das heißt, dass du an dem scheinwerfer oder rückleuchte überhaupt keine veränderungen vornehmen darfst!

                egal ob das prüfzeichen nachher noch zu sehen ist, oder nicht, dass interessiert nen toten gasmann!


                da bleib ich doch lieber schön bei meinem g40 rüllis, und bin immer auf der sicheren seite!


                ach und übrigends, dass thema haben wir hier in den letzten tagen schon öfters gehabt. http://www.polotreff.de/html/forum.../128030.html


                Richtig, das E Zeichen war für den Zustand wie es war (in diesem Fall Klarglas)
                Jegliche Veränderungen sind nicht mehr Zulässig und bedeutet erlöschens der Betriebserlaubnis.

                Hol dir lieber was Vernüftiges kostet zwar mehr hast aber auch kein Ärger.
                Und komm bitte nicht bei lassiert ist aber ein Gutachten bei.
                Diese Gutachten sind meistens verkehrt und zählen nicht.

                Oder hast du Lust noch zu deiner Mängelkarte noch ne Anzeige wegen Urkundenfällschung bzw. Betruges zu bekommen.

                Für das Geld bzw. Ärger solltest du dir welche von Hella,G40 oder so zulegen.
                Weil alles andere ist Mumpitz.
                Und mit den Aussagen fahre schon lange damit rum und habe nie Ärger ist zwar nicht gelogen.
                Aber jeder Mensch (Polizist) denkt anders und wenn der dich am AR*** hat bringt es dir auch nichts.

                gruss Andy


                So...und nu is wieder gut,ne!?

                120 Antworten der verschiedensten Art reichen mir...lol

                Hab viel Geld dafür bezahlt,meine Frontscheinwerfer und meine Rückleuchten von`nem Profi (HELLA) lasieren zu lassen,damit es vernünftig wird.

                Und da ich nun schon einige Jahre problemlos den TÜV und etliche Kontrollen passiert habe...naja...merkt Ihr selbst am Besten,glaub ich,ne?

                in diesem Sinne...jedem das Seine


                Zitat:

                So...und nu is wieder gut,ne!?

                120 Antworten der verschiedensten Art reichen mir...lol

                Hab viel Geld dafür bezahlt,meine Frontscheinwerfer und meine Rückleuchten von`nem Profi (HELLA) lasieren zu lassen,damit es vernünftig wird.

                Und da ich nun schon einige Jahre problemlos den TÜV und etliche Kontrollen passiert habe...naja...merkt Ihr selbst am Besten,glaub ich,ne?

                in diesem Sinne...jedem das Seine


                Das mag ja sein, dass Du Glück gehabt hast und deine Tüv Prüfer/ Polizisten blind warn aber dann darf man NICHT zu andren sagen, dass die in dieser Art legal und zulässig seien.

                Wo kein Kläger, da auch kein Angeklagter, oder wie heißt´s so schön.


                polotreff.de
                #26 - 30.05.2008muss man schwarze r?ckleuchten eintragen lassen? gutachten r?ckleuchten www.geile r?ckleuchten.de was muss man bei schwarzen rückleuchten beachten? verkehrslage schwarze rückleuchten nicht eingetragen kontrolle muss man rückscheinwerfer vom tüv eintragen lassen rückleuchten eintragen aus amerika muss ich schwarze rücklichter eintragen lassen rückleuchten eintragen??? ab wann gibts schwarze rückleuchten für vw polo v polo rückleuchten kaufen polo rückleuchten eintragen rückleuchten eintragung kosten tp://www.google.com/m?client=ms-android-vf-at rückleuchten eintragen lassen ? andere rückscheinwerfer+eintragen schwarze rückleuchten tüv bekomme ich schwarze rückleuchten eintragen rückleuchten eintrgaung rückleuchten müssen eingetragen werden ?
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