vw teilemarkt

Faltdach eintragung pflicht? oder nicht?

Polorase86
  • Themenstarter
Polorase86's Polo 2F

Hallo
wollt mal fragen ob man einen Faltdach nachrüstung eintragen muss im polo 86c?
MFG



...ob's eingetragen werden muss oder nicht, kann ich Dir nicht 100%ig sagen, aber wenn eine "E"-Genehmigung vorliegt, dann nicht.

Du solltest das Faltdach aber auch an die Versicherung melden, damit es von dort keinen Ärger gibt. Schlimmstenfalls erhöht sich die Prämie wg. erhöhtem Einbruchsrisiko!


Polorase86
  • Themenstarter
Polorase86's Polo 2F

wieso denn bei der versicherung melden? wegen einbruchgefährdung?
Das brauch ich nicht wenn sie mir die karre leerräumen habe ich eh pech.
Ob die meine tür knacken oder das schiebedach. Aber erst müssen sie meine 2 alarmanlagen knacken vor der haustür.



Naja nur ist das Faltdach mal viel schneller aufen als die Tür.

Und um ganz sicher zu gehen, wie es mit dem Eintragen aussieht, wuerd ich eben beim TÜV anrufen/vorbei fahren.
Denn bei solchen Sachen, sind ja doch meist alle verschiedener Meinung.
Für den 2F gabs ja sowas nie wenn ich nicht irre?! Also wird ja nen 6N oder sowas als Spender dienen? Und da kommt dann wieder das große hin und her, original VW Teil etc

mfg


es gab ein faltdach für den 2f. tüv würde ich mir trotzdem geben lassen, da du am dach rumwerkelst, und dass ja bekanntlich mit maßgebend für karosseriesteife ist.


Antworten erstellen

Ähnliche Themen