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abgefahrende Reifen?

BBSPolo
  • Themenstarter

moin, hab mal ne frage und zwar: krieg man mehr ärger mit den grünen wenn ich mit abgefahrende(slicks) reifen fahre oder mit nicht eingetragene reifen?



klar, (wenn sie dich erwischen)abgefahrene reifen und bei nicht eingetragenen reifen eh.
was sind das für reifen?


BBSPolo
  • Themenstarter

das ich ärger bekommen ist mir klar, nur mit welchen werde ich mehr strafe bekommen? die orginalen 155 sind blank, ich hab 175/50 auf mangels felgen



beide theorien sind doch total bescheuert.
wenn du die dicken draufziehst und gecasht wirst, kostet es strafe und später die eintragung. wirst du mit den abgefahrenen erwischt, kostet es auch strafe und musst wenn ganz blöd kommt vorführen, also due dicken drauf machen und auch eintragen lassen.

also ma ganz ehrlich, lass die dinger eintragen und gut is!


gelöschtes Mitglied

    nicht eingetragene reifen kosten nur 25 euro..

    blanke kosten pro reifen nen punkt....

    kannste da ja nun draus urteilen.. aber lass eintragen eintragen kostet auch nur paar euro


    BBSPolo
    • Themenstarter

    ich will sie ja auch eintragen aber ich kann zeitlich erst am dienstag zum tüv.


    gelöschtes Mitglied

      abgefahrene reifen sind nicht nur ein punkt sondern gleich 3
      + 50 - 75€ bußgeld


      abgefahrene Reifen 75€ und 3 Punkte für den Halter, 50€ für den Fahrer und 1 Punkt

      Reifen nicht eingetragen, fahren ohne Betriebserlaubnis , § 19 STVZO., bis drei punkten und 50 € Bußgeld. Katalog nr. 178

      Zitat:

      Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet



      BBSPolo
      • Themenstarter

      auch wenn man noch in der probezeit ist?
      ist ja eigendlich schon egal ob ich mit abgefahrende oder mit nicht eingetragende reifen fahre



      Kommt auch Nachschulung dazu


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        abgefahrene Reifen 75€ und 3 Punkte für den Halter, 50€ für den Fahrer und 1 Punkt

        Reifen nicht eingetragen, fahren ohne Betriebserlaubnis , § 19 STVZO., bis drei punkten und 50 € Bußgeld. Katalog nr. 178

        Zitat:
        Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet




        is ned ganz richtig..

        mich hattens vor paar tagen ja erst aufgehalten mit nem auto vom kunden..
        und da meinten sie auch 25 euro und so würde das kosten.. nur ich meinte dann halt wegen bla bal bla usw.. da hamma zwar bisschen gelaber.. und die kannten sich echt gut aus.. und ja sind echt nur 25 euro.. aber wenn du eh dienstag zum tüv fährst isses ja eh ok..
        wenn se dich aufhalten dann sagste das das du dienstag fährst..(sachlich bleiben) und wenns geht so wenig fahren wie es geht.. weil passieren kann immer was...


        gelöschtes Mitglied

          ...wenn se abgefahren sind oder
          nicht eingetragen, dann lasses Auto
          stehen! PUNKT!


          Dann waren Sie freundlich. Was ich geschrieben habe ist ein Auszug aus dem Aktuellen Bußgeldkatalog


          Sorry,das ich das sage,aber was soll so ne doofe frage? Wenn die karre ned ok ist lass sie stehen! Wenn du mit blanken pellen ein kind umfährst,müsst man dich für soviel blödheit echt direkt einlochen. Kanns ned verstehen,das jemand so doofe fragen stellt. Normal müsst man dir für die frage den lappen abnehmen und ne mpu aufbrummen,sowas hat auf der strasse nix verloren!


          gelöschtes Mitglied

            dann muss ich mir den doch mal genauer angucken=D


            Wenn ich sowas lese krieg ich das blanke kotzen....
            Wenn du doch weisst, das die Reifen auf sind, dann sorg ich auch dafür, das ich, wie in deinem Falle, zusehe, das ich die anderen Eingetragen bekomme oder andere Reifen parat habe. Und wenn, dann lass das Auto halt so lange stehen.

            Die Punkte und die Geldbuße sind noch nichtmal das schlimmste. Du kannst mit abgefahrenen Reifen bei Nässe kaum noch fahren und hast null Grip. Und wenne dich dann mal abschiesst und evtl. andere damit gefährdest, dann wünsche ich mir, das du vorher erst mal kein Auto mehr führen darfst -.-


            gelöschtes Mitglied

              Ich schliesse den mist hiermit..

              Illegales und dazu noch grob fahrlässiges Verhalten tollerieren wir im Polotreff nicht..

              Wenn du mit einem nicht Verkehrstüchtigem Fahrezug unbedingt fahren musst, weil du es nicht abwarten kannst ist dies dein Problem.. bedenke jedoch welche Konsequenzen auf dich zukommen, sollte herauskommen das bei deinem Fahrzeug in dem Fall der versicherungschutz entfällt.. da dein Fahrzeug nicht Verkerhstauglich ist..sollte dir klar sein das es sich dabei schon um eine Straftat handelt, welche bei personenschäden nicht mehr mit Busgeld abzusitzen ist..


              Das Thema wurde geschlossen.

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