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Geblitzt mit nicht ganz so legaler Lichtanlage...

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Folgendes Problem:
Bin gestern auf der Bahn in der 120-Zone mit knapp 130 geblitzt worden. Hierbei fuhr ich mit Nebelscheinwerfer, allerdings sind diese so angschlossen, dass sie immer funktionieren, also nicht übers Standlicht gekoppelt. Hatte bei meinen Fotoshooting auch nur die Nebelscheinwerfer an.
Bekomme ich deswegen noch Probleme oder hat sogar schon Jemand Erfahrungen damit gemacht?



Ich kenne es nur so, dass nur ein Vergehen geahndet wird.
Zum Beispiel: Handy am Ohr beim blitzen, wird m.W.n. auch nur der Geschwindigkeitsverstoß geahndet.

mfg


Wieso soll da nur der einen Sache nachgegangen werden?

Das machen viele Streifen um lästige schreibarbeit zu umgehen.

Dranbekommen können sie dich für jedes vergehen...

Betrunken zu schnell gefahren und unfall verursacht....z.b.
was wird geahndet? ALLES



gelöschtes Mitglied

    wird immer das schlimmere vergehen geandet.
    hatte ich schon ein paar mal und hab die nette herren in grün gefragt was jetzt passiert (z.b. zu schnell und handy usw.) die meinten es darf nur EIN vergehen geandet werden, immer das schlimmer.

    mfg


    Fakt ist definitiv dass bei geblitzt werden mit Handy am Ohr, nur eine Sache geandet werden kann.

    Bei nem Unfall sieht es logischer weise anders aus... das kann man sich aber selber denken, da bei einem Unfall immer nach einer Ursache gesucht wird...

    Mach dir keinen Kopf wegen dem Licht, da wird nix kommen. Nur wegen der Geschwindigkeit.


    Kann mir jemand einen grund nennen wieso nur eins geahndet wird?

    Ja in deinem fall wird wegen den Neblern nichts kommen.....

    Aber Wieso?

    Es wurde mir bei Kontrollen auch gesagt das es nur eine sache gibt..

    Polizisten die ich privat kenne sagen das anders....
    Eben aus gründen wie schreibkram und so......



    Naja ich denke es ist da auch noch nen Unterschied, ob man geblitzt wird, oder ob man in der Ortschaft oder wo auch immer mit überhöhter Geschw. rausgewunken wird und dann noch mitem Handy am Ohr aussteigt.
    Wie da genau die rechtliche Lage ist müsste man evtl. mal nachgucken.

    mfg


    Stimmt,

    Zuwiderhandlungen gegen § 24 und § 24a StVG

    §2 Verwarnung

    (1) Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden sein.

    (2) Bei unbedeutenden Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes kommt eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld in Betracht.

    (3) Das Verwarnungsgeld wird in Höhe von 5, 10, 15, 20, 25, 30 und 35 Euro erhoben.

    (4) Bei Fußgängern soll das Verwarnungsgeld in der Regel 5 Euro, bei Radfahrern 10 Euro betragen, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.

    (5) Ist im Bußgeldkatalog ein Regelsatz für das Verwarnungsgeld von mehr als 20 Euro vorgesehen, so kann er bei offenkundig außergewöhnlich schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen bis auf 20 Euro ermäßigt werden.

    (6) Werden durch dieselbe Handlung mehrere geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen, für die eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Betracht kommt, so wird nur ein Verwarnungsgeld, und zwar das höchste der in Betracht kommenden, erhoben.

    (7) Hat der Betroffene durch mehrere Handlungen geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen oder gegen dieselbe Vorschrift mehrfach verstoßen, so sind die einzelnen Verstöße getrennt zu verwarnen.

    (8) In den Fällen der Absätze 6 und 7 ist jedoch zu prüfen, ob die Handlung oder die Handlungen insgesamt noch geringfügig sind.


    Also bei Verwarnungen ists wie ihr es sagt.....ich suche mal weiter


    okay okay.........

    §3 Bußgeldregelsätze

    (5) Werden durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs verwirklicht, die jeweils einen Bußgeldregelsatz von mehr als 35 Euro vorsehen, so ist nur ein Regelsatz, bei unterschiedlichen Regelsätzen der höchste, anzuwenden. Dieser kann angemessen erhöht werden, höchstens jedoch auf 475 Euro.



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    scheint als hätte ich da ein thema angefacht....
    danke erstmal für eure antworten und bemühungen!
    werde dann berichten, sobald was kommt und euch das foto sehen lassen


    gelöschtes Mitglied

      Dein licht interessiert die in grün weiß mal gar nicht mehr geld bringen die geschwinigkeits übertretung


      Ich denke nicht das es da Probleme geben wird.
      Die Nebelscheinwerfer könnten auf dem Tisch des Sachbearbeiter auch als Tagfahrleuchten gedeutet werden.

      Wenn du wegen den Nebelscheinwerfer einen dran kriegst dann poste es hier.
      Brauchen doch was zum lachen


      Denke ned, dass da was extra gibt wegen den neblern; sag entwder TFL oder deine Elektrik hatte einen weg, lampen ausgebrant etc....
      gibt viel, was man aufm Papier ned nachprüfen kann.
      Nur wenn sie persönlich kommen, könnts ärger geben, aber für 130 bei 120 kommen die ned extra her, es sei denn du widersprichst etc...


      Zitat:

      Ich kenne es nur so, dass nur ein Vergehen geahndet wird.
      Zum Beispiel: Handy am Ohr beim blitzen, wird m.W.n. auch nur der Geschwindigkeitsverstoß geahndet.



      falsch!

      ich 20 zu schnell und handy am ohr!= 96,50 euro plus 2 punkte.

      da ich ein busführerschein habe,haben sie beides zusammen gezählt
      da ich es wissen sollte das ich es nicht darf!

      --das haben die auch so geschrieben!


      Vei 10 zuviel (da wird dann auch noch die toleranz abgezogen) bewegen wir uns wohl eindeutig im Bereich des Verwarngeldes.

      Da wird also direkt der Zahlschein mitkommen.

      Und wer DA dann noch widerspricht, is selten blöd

      Bei mir warns 24 zuviel außerorts und die Herren i ngrün/weiß haben sich redlich mühe gemacht den Fahrer zu ermitteln (Auto auf Eltern zugelassen)

      Leider ham sie es geschafft


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      wollte mich ja nie beschweren o.O

      bei 10kmh außerorts sind es 10euro

      offiziell kam aber noch nichts...



      weiß jemand wie teuer das foto ist, wenn ich es anfordere?


      Zitat:

      da ich ein busführerschein habe,haben sie beides zusammen gezählt


      Hmm, ist das jetzt nur so, wenn man einen Busführerschein hat. Denn wie gesagt ich kannte es jetzt nur anders.

      mfg


      Ich denke mal das machen die wie die lustig sind.

      Prinzipiell müsste es dann auch beim LKW und oder Motorradführerschein der Fall sein. Busführerschein hat keine Bedeutung! Der Personenbeförderungsschein ist das Problem an der Sache, da dieser eine "gewisse" Verantwortung mit sich bringt!

      Bus fahren darfste auch mit nem LKW Führerschein Aber das tut nix zur Sache.

      Kumpel wurde vor nem halben Jahr auch geblitzt mit Handy am Ohr. Sah man sogar auf dem Foto, musste aber nur das zu schnelle Fahren bezahlen.


      ...Ähm ist das dann nicht Tagfahrlicht?


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      nein, es sind nebelscheinwerfer... tfl muss höher angebracht sein und ist nicht so hell meines wissens...


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