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Geblitzt mit nicht ganz so legaler Lichtanlage...

Denke ned, dass da was extra gibt wegen den neblern; sag entwder TFL oder deine Elektrik hatte einen weg, lampen ausgebrant etc....
gibt viel, was man aufm Papier ned nachprüfen kann.
Nur wenn sie persönlich kommen, könnts ärger geben, aber für 130 bei 120 kommen die ned extra her, es sei denn du widersprichst etc...



Zitat:

Ich kenne es nur so, dass nur ein Vergehen geahndet wird.
Zum Beispiel: Handy am Ohr beim blitzen, wird m.W.n. auch nur der Geschwindigkeitsverstoß geahndet.



falsch!

ich 20 zu schnell und handy am ohr!= 96,50 euro plus 2 punkte.

da ich ein busführerschein habe,haben sie beides zusammen gezählt
da ich es wissen sollte das ich es nicht darf!

--das haben die auch so geschrieben!


Vei 10 zuviel (da wird dann auch noch die toleranz abgezogen) bewegen wir uns wohl eindeutig im Bereich des Verwarngeldes.

Da wird also direkt der Zahlschein mitkommen.

Und wer DA dann noch widerspricht, is selten blöd

Bei mir warns 24 zuviel außerorts und die Herren i ngrün/weiß haben sich redlich mühe gemacht den Fahrer zu ermitteln (Auto auf Eltern zugelassen)

Leider ham sie es geschafft



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

wollte mich ja nie beschweren o.O

bei 10kmh außerorts sind es 10euro

offiziell kam aber noch nichts...



weiß jemand wie teuer das foto ist, wenn ich es anfordere?


Zitat:

da ich ein busführerschein habe,haben sie beides zusammen gezählt


Hmm, ist das jetzt nur so, wenn man einen Busführerschein hat. Denn wie gesagt ich kannte es jetzt nur anders.

mfg


Ich denke mal das machen die wie die lustig sind.

Prinzipiell müsste es dann auch beim LKW und oder Motorradführerschein der Fall sein. Busführerschein hat keine Bedeutung! Der Personenbeförderungsschein ist das Problem an der Sache, da dieser eine "gewisse" Verantwortung mit sich bringt!

Bus fahren darfste auch mit nem LKW Führerschein Aber das tut nix zur Sache.

Kumpel wurde vor nem halben Jahr auch geblitzt mit Handy am Ohr. Sah man sogar auf dem Foto, musste aber nur das zu schnelle Fahren bezahlen.


...Ähm ist das dann nicht Tagfahrlicht?


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

nein, es sind nebelscheinwerfer... tfl muss höher angebracht sein und ist nicht so hell meines wissens...


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