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HILFE! Bin wohl betrogen worden bei meinem Gebrauc

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo,

alsi ich erzähl mal alle Fakten:
Ich hab mir vor ca. 2 JAhren meinen Schatz, einen 6N von privat gekauft. Unfallfrei natürlich und auch ohne Schäden (laut Kaufvertrag).
Ein JAhr später hatte ich erstmal eine 1800€ reperatur , alles war verschlissen, Stoßdämpfer, bremsklötze und bremsscheiben, bla bla das nach 50.000km und 7 Jahren! Ok, reg ich mich nicht mehr drüber auf.
Kurze Zeit später führ mir jmd. drauf, kein großer Schaden, aber dort viel mir auf das die Stoßstange hinten doppelt lackiert wurde. Ich dachte mir erst nichts dabei. Der Schaden würde durch eine neue Stoßstange von VW behoben

Jetzt fängt der Ärger erst an!
Ich hab jetzt die Seitenleisten gecleant. Der Lack unter der Leiste ist auf der Fahrerseite heller und dünner. ICh gestern zu Lackprofis von VW hin, mal nachfragen da die Beifahrerseite unter der Leiste tiptop in Ordnung ist! Sie sagten das auf der Fahrerseite die Tür und der hintere Flügel doppelt lackiert wurden und um die Leiste drumrum lackiert wurde!
Ich bin fast aus allen Wolken gefallen!

Ich hab mich im Internet schlau geacht, um der Vorbesitzerin was zu können, muss ich nachweisen das sie die komplette Seite lackiert hat, warum ist erstmal egal, ob unfall oder kein unfall.

Nun meine Fragen, denn vielleicht kennst sich jmd. von Euch mit so einer Angelegenheit besser aus:

1. Kann man ahnand des LAckes sagen das dieser z.B. 3 JAhre alt ist, denn ich muss beweisen können das der LAck auf jeden Fall länger als 2 Jahre auf dem Wagen drauf ist! Kann ein Gutachter sowas sehen?

Danke für Eure Hilfe!

lG FAbian



gelöschtes Mitglied

    ja, denk mal schon das ein gutachter sowas sehen kann, war auch vor kurzem bei einem! ist aber nicht grad billig, mein unfall gutachten hat 300 € gekostet, musste aber ja die generische versicherung zahlen

    mfg!


    grashalm
    • Administrator
    • polotreff.de Team
    grashalm's Polo 6N

    hi fabian,

    das ist echt etwas, was ich niemanden wünschen möchte. ist wirklich übel...

    ist der vorbesitzer denn der erstbesitzer gewesen? das würde das alles schon einmal einfacher machen...

    weiterhin würde ich dir auf jeden fall - in diesem offensichtlichen falle - raten, zum rechtsberater zu gehen!

    alles gute

    grashalm



    also lacke so zu erkennen wird sowas von schwer... ich nehme mal nicht an, dass es vor einem Gericht (darauf wird ja hinauslaufen) beweisbar is...

    man kann nur sagen wir gut oder schlecht der aktuelle lack is, oder?

    evtl von der richtung, dass man sagt, es muss in der zeit geschehen sein...

    mfg


    ach ja... wenn du erst zweitbesitzer währste, währe es ja egal... weil zumindest der besitzer dir hätte sagen müssen, dass er einen umfall hatte... ist es ihm aber auch so verkauft worden, wie gekauft, ist ihm nix nachzuweisen...

    mfg


    Hallo,

    bevor Du für einen Gutachten möglicherweise Geld ausgibst solltest Du eins bedenken: so ein Gutachten ist ganz sicher nicht billig, und unter Umständen bleibst Du auf den Kosten sitzen.

    Das ganze ist jetzt ca. 2 Jahre her sagst Du, damit sind alle Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag möglicherweise verjährt. Die Verjahrungsfrist beträgt nämlich 2 Jahre.

    Eine längere Frist hast Du nur dann wenn Du arglistig getäuscht worden bist beim Kauf. An sich kein Problem weil Dir ja vorgetäuscht wurde der Wagen sein unfallfrei die Frage ist halt nur wer da wen getäuscht hat. Wenn ich das richtig verstehe bist Du nicht der zweite Eigentümer. Dann wird natürlich Dein Verkäufer behaupten er haben nichts davon gewußt und sei selbst betrogen worden......und dann hast Du ein Beweisproblem.

    Ich kann Deinen Ärger vollkommen verstehen, aber leider ist Recht haben und Recht bekommen nicht unbedingt ein und dasselbe.

    Wenn Du was unternehmen willst laß Dich bei einem Anwalt beraten, aber denk dran daß Du beweisen musst daß Du besch...... worden bist, und das ist bei mehreren Vorbesitzen nicht ganz einfach.

    Gruß
    Babsi


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Ich bin Zweitbesitzer!


    Hi!
    Ich mich mal mit dem erstbesitzer in kontakt treten und ihn mal sagen was er dazu sagt. Und würde ein rechtsanwalt einschalten das ist ja betrug.


    wenn du zweitbesitzer bist, hoffe ich für dich, dass du eine rechtsschutz hast, dann würd ich zu dem eigentümer gehen und würde sagen aufgrund arglistiger täuschung... bla bla bla... und dann sagen wenn er nicht einwilligt, legst du eine klage ein... das muss dann natürlich schon hand und fuss haben... weil im ersten schritt wird der vielleicht sagen.. "öh.. nö---"

    aber verjähren kann so eine sache nicht, weil du den so gekauft hast, und es sogesehen betrug ist... aber was sein kann ist dass man dir vorwirft du hättest das gemacht und jetzt schiebst du das auf einen anderen... also rechtsschutz her, beraten lassen, und dann auf die füße hauen...

    mfg



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    leider habe ich keinen Rechtsschutz, ichwerde aber morgen sofort die Vorbesitzerin anrufen und fragen wie sie mir die Sache erklärt!


    und Du hast den auch direkt vom Vorbesitzer gekauft, also ohne Händler dazwischen? Dann könnte das noch was werden. Rechtsschutz wäre wirklich ein Vorteil wenn Du es wirklich auf einen Prozess ankommen lassen willst, mußt aber mit denen klären ob die die Sache noch übernehmen, weil im Grunde schon so eine Art Rechtsstreit entstanden ist, da könnten die sich querstellen, mußt Du einfach nachfragen.

    @Bart: jeder zivilrechtliche Anspruch kann verjähren, die Frage ist nur wann. Bei arglistiger Täuschung hat man natürlich mehr Zeit als bei den normalen Gewährleistungsansprüchen, aber kein Anspruch hält ewig.

    Betrug ist ein Begriff ausm Strafrecht und hat mit Ansprüchen ausm Kaufrecht nix zu tun. aber selbst der kann verjähren. Ob hier tatsächlich einer vorliegt kann man mit den wenigen Infos nicht sagen.


    Gruß
    Babsi


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Genau, ich hab den Wagen von der Vorbesitzerin direkt gekauft. Ohne Händler!

    Ich hab noch etwas gefunden, gefälltm ir zwar nicht so gut aber naja:

    "Fahrzeuglackierung ist kein Mangel
    Wer seinem gebrauchten eine neu Lackierung spendiert, um ihn besser verkaufen zu können, begeht keine arglistige Täuschung. So entschieden die Richter des OLG Frankfurt. Im Fall wollte der Käufer den Kauf eines BMW rückgängig machen, weil ihm dessen Neulackierung verschwiegen worden sei. Doch er kam mit seiner Forderung nicht durch, denn der neue Lack sollte nur Kratzer beheben. Hätte er dagegen Unfallschäden oder Durchrostungen kaschieren soll, sähe die Sachen anders aus, so die Richter.

    (OLG Frankfurt/M., Az. U 86/2000)"

    Also heißt das, dass der Wagen einen Unfall haben muss um eine arglistige Täuschung nachzuweisen. Also wenn der Wagen nur zerkratzt wurde hab ich von vorne herrein keine Chance! Ich ruf die Frau aber an und frage nach!

    Aber sauer bin ich trotzdem das die Lackierung ganz schlecht durchgeführt wurde!


    Grave
    • polotreff.de Team
    Grave's Polo 6N

    schau doch mal hinter deine verkleidungen ob da irgendwo nachlakiert wurde, ob die spaltmaße übereinstimmen, ob alle einbauteile richtig passen (z.b. himmer, rücksitzbank usw)


    gelöschtes Mitglied

      Da hast du jetzt dummerweise recht, wenn "Sie" den Lack nur billig nach machen lassen hat weil da üble Katzer waren, muss das ja nicht von einem Unfall herrühren! Und wenn du sie anrufst begehe nicht den Fehler zu fragen ob es wegen "Kratzer" war, ist sie halbwechs gescheit wird sie verja'en, und du bist der dumme.

      ZU einer Rechtschutz kann ich dir nur raten, gerade mal 2 Wochen nachdem ich eine abgeschlossen habe hat mich so eine fot.. (sorry) verklagt ich hätte sie Überden haufen gefahrten (totaler Quatsch!), hätte ich keine gehabt, wäre es teuer geworden denn nur durch meine Anwalt konnte ich eine größere Strafe abwenden! (Aussagen gegen Aussage, und sie hatte lächerliche Zeugen!) Bestraft wurde ich trotzdem - zu 35€ und einer Verwahung, aber immer noch besser als eine Anklage wegen schwere Körperverletzung, mit Fahrerflucht. So genug Geschichten =)


      jep... is schon alles richtig was hier gesagt wurde...

      nur betrug, der nachgewiesen werden kann, da können die ansprüche die nächsten (ich glaube) 5 Jahre geltend gemacht werden... (nicht hauen wenns falsch is , ...is nur ausm Kopf)

      stell dich einfach doof und sag, was das soll.. und dann warte die begründung ab... danach würde ich erst handeln,... sonst wirds dir zu teuer, ich meine ein Anruf, einen menschen etwas sauer gemacht kostenlos, ein besuch beim Anwalt ~ nen viertel auto zum freundschaftspreis lacken lassen...

      so far, viel glück

      mfg


      gelöschtes Mitglied

        na dann ist doch alles klar.. wenn du zweitbesitzer bist..

        es gibt eine gewährleistungsfrist.. auch bei einem bürgerlichen kauf (also zwischen 2 Privatpersonen) sind es 2 Jahre oder es kann vertraglich ausgeschlossen werden.

        ABER laut BGB gibt es bei zitat : arglistig verschwiegenen Mängeln... eine Gewährleistung von 3 Jahren..

        Kenn mich mit dem ganzen kram ziemlich gut aus.. hoffe ich konnte weiterhelfen..

        Gruss Jule


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        Ich war gestern bei einem Sachverständigen, er meinte das ich kaum Nachweisen kann das der Wagen vor ca. 3 JAhren einen Unfall gehabt hätte.
        Die Frau würde einfach sagen, dass ich den Schaden bzw. die Seite neu lackiert hätte.
        Ich muss ihr das schließlich bewesen und wie es aussieht ist mir das unmöglich!

        Danke trotzdem für Eure Hilfe!


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