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Polizeiproblem (Tieferlegung)

Spike2oo5
  • Themenstarter

Hallo Leute!
Hatte letztens ein Problem mit der Polizei und zwar bin ich am Samstag angehalten worden von der Autobahnpolizei! Der Polizist kontrollierte so meinen Fahrzeugschein und dann mein Auto...erst ist dann mit einer Maglight unter dem Auto hergegangen und meinte dann...das mein Auto zu tief sei und ich nirgends vernümpftig fahren könnte weil ich nur aufsetzen würde(WAS ABER NICHT STIMMT!SELBST EIN McDOOF HÜGEL STELLT KEIN PROBLEM DAR,AUSSER VLLT MITN MITTELSCHALLDÄMPFER ABER AUCH NUR KURZ UND SANFT) er hat sich die stelle rausgesucht da wo der Kat sitzt, das is so mit die tiefste Stelle an meinem Auto...er meinte ein Auto müsse eine mind. Bodenfreiheit haben von 8cm und seine MagLight hätte ein durchmesser von 5,5cm und die würde nicht unter den Kat passen, also unter den Kat schon nur am Kat is noch so ein Metallträger drunter...er meinte zu mir, ich würd eine OrdnungswiedrigkeitsAnzeige bekommen per Post und müsse dann zu einem Anerkannten TüV fahren um das kontrollieren zu lassen, zuvor sollte ich das Auto höher legen?! Oo habe aber alles eingetragen...kann nur nicht sagen was für ein Fahrwerk ich drin habe, da ich das Auto damals so gekauft hatte! Ich vermute 60/60 ! Meine Reifen sind 13Zoll mit 175/50 r13 ! Habe auch keine Mängelkarte bekommen...! Jetzt habe ich so das INternet durchforstet und rausgefunden das es keine Gesetzliche mindest Bodenfreiheit gibt...was kann ich tun? Es ist alles so wie es ist eingetragen das Fahrwerk also die Federn + Rad-Reifen Kombination....wäre dankbar für ein paar Tips oder Ratschläge....das Problem ist noch das ich halt keine Mängelkarte bekommen habe, hab nix bekomm vor Ort! Und wie sieht das aus wenn ich wirklich zum Tüv muss? Weil ich hab meinen letzten Tüv (Schwa..) machen lassen, da niemand das Auto abnehmen wollte wegen den beidseitig gecleanten Türen...

will nicht das mein Auto stillgelegt wird :(

achja, der Polizist ließ mich weiterfahren aber verbot mir über die Autobahn zu fahren...Landstraße etc. wäre ok... Oo

lg Sascha



hol dir grösere felgen


was soll den der scheis.

also wenn echt dann holst du dir halt auf dem schrot 2 türen und fährst zum tüf, suchst dir am besten welche die so in etwa mit der farbe passen und wenn den prüfer fragen sollte was der sichcher nicht wegen den andersfarbenden türen machen wird sagst du einfach das die durchgerostet waren oder was weiß ich.

aber die kombi ist schon beschissen,

175/50 r13 und 60/60
das wurde bestimmt schon vor langer langer zeit oder auch in black eingetragen.



Spike2oo5
  • Themenstarter

Ja aber das Problem ist ja, ich kann ja so fahren wie es momentan ist...hab absolut keine Probleme mit Aufsetzen oder so, kann ich ja nix für das beim Polo nunmal der Kat so tief sitzt...wenn die da wirklich 8cm haben wollen, dann wäre ja schon ein Polo mit standart reifen und 40/40 federn illegal... Oo und warum hab ich keine Mängelkarte bekommen? Was wenn ich vorher zum Tüv fahre und über dieses bekannte hinderniss fahre, muss ja irgendwas sein was 80cm breit und 11cm hoch is...wenn ich dadrüber komme ohne zu schleifen und ein tüv prüfer bestätigt mir das...könnten die sich doch die Anzeige eigtl sonst wohin stecken oder?


gelöschtes Mitglied

    Wenn die fw rad kombi so eingetragen ist einfach gegen angehen . Fertig


    2ter tip, hau dir hinten 40er federn rein


    gelöschtes Mitglied

      in meinen neuen, den ich mir am wochenende gekauft habe ist auch ein 60 / 60 und 175 / 50 r13 eingetragen...
      und in meinen alten ist ein 60 / 40 mit der selben radreifenkombi, untern msd sinds bei mir auch nur knapp 5. hatte aber bisher auch noch nie ein tüv was gesagt...


      egal was eingetragen ist.. das zählt nicht wenn die scheinwerfer nicht 50 cm. übern asphalt sind (weiß nicht ob anfang oder mitte glaub anfang) und der tiefste punkt darf nicht unter 6 oder unter 8 cm sein. Fahr 14" oder leg die kiste höer dann wirst keine probleme mehr haben. Ich fahre auch 13" mit niederquerschnittsbereifung und habe eine tieferlegung von 80/60. nur bei uns guckt halt kein arsch danach. Und ich hoffe ich gerate mal nicht an die falschen cops.


      gelöschtes Mitglied

        Wenn du an der tiefsten Stelle die 8cm unterschreitest, interessiert nicht ob irgendein Hinterhof TÜV die Sache eingetragen hat, ebenso sind gecleante Türen in Germany ohne Notöffnung von aussen verboten..

        würde mal kurz und knapp behaupten.. Pech, die Sachen müssen laut Mängelkarte nun geändert werden.. so einfach.



        gelöschtes Mitglied

          Ich muss Lachen , unsere polizei stellt die Tüvprüfer dar als wären Sie die dümmsten Leute auf dieser Welt , Normalerweise Sollte mann zu den Ordnungshütern gehen um was eintragen zu lassen , weil was der Tüv sagt ist denen Ja eh scheissegal , Man geht zu einem FACHMANN und wird dann trotzdem von denen Gefi*** , Wie kann das sein ? Der Tüvprüfer , und sei es noch so der Kleinste hinterhoftüv, Hat zu entscheiden ob er was einträgt oder nicht , schließlich ist er ja dafür ausgebildet. Und dann kommen die Grünen die mal in einem Seminar waren und sagen DAS GEHT NICHT? DA muss ich lachen , was eingetragen ist ist von einem Zertifizierten Prüfer abgenommen , und dieser NUR dieser hat zu entscheiden ob es Legal oder nicht ist , da hat die Polozei gar nichts zu sagen , Das problem bei der sache ist , das die grünen gerne eigene gesetzte entwerfen um uns zum Tüv verschleppen zu können der mit denen Zusammenarbeitet der uns dann auseinander nimmt . Ist echt übel sowas .


          Aber eingetragen ist eingetragen , du hast nichts illegales gemacht , wenn du zum tüv musst dann kann er dir das höchstens austragen .


          Zitat:

          Jetzt habe ich so das Internet durchforstet und rausgefunden, dass es keine gesetzliche Mindestbodenfreiheit gibt.


          Absolut korrekt! Die 8cm sind eine Richtlinie - nicht mehr! Geh' zum TÜVler Deines Vertrauens und lass ihn die Mängelkarte nach Prüfung unterschreiben.

          Zitat:
          ist ist von einem Zertifizierten Prüfer abgenommen , und dieser NUR dieser hat zu entscheiden ob es Legal oder nicht ist , da hat die Polozei gar nichts zu sagen


          Richtig er steht mit seiner Person dafür gerade, dass das, was eingetragen ist auch in Ordnung und rechtens ist. Der hält wortwörtlich seine hand dafür hin. Wenn etwas passieren sollte kann er seine Zertifizierung verlieren!

          Ach so und noch was(habe das gerde erst noch gelesen): Keine Mängelkarte? - Kein Problem! Entweder hätten sie Dir mind. eine MK geben müssen, oder Den Wagen zum nächsten Sachverständigen schleppen lassen müssen. Sofort stillegen kann man das Fzg. nur, wenn die Versicherung nicht bezahlt ist oder aber ein GRAVIERENDER technischer Defekt vorliegt (Bremsen, Reifen, Lenkung etc.)

          Noch ein abschließendes Wort:
          1. lasst Euch nicht direkt einschüchtern! Seid freundlich und höflich, aber lasst Euch nicht alles gefallen - auch Ihr habt Rechte!
          2. Bitte, Bitte, BITTE! Macht legales Tuning an Euren Kisten. Wenn das ordentlich und mit Hirn gemacht wurde, kriegt man fast alles eingetragen!


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            on einem Zertifizierten Prüfer abgenommen , und dieser NUR dieser hat zu entscheiden ob es Legal oder nicht ist , da hat die Polozei gar nichts zu sagen


            Das ist nicht korrekt, die StvO gibt in Deutschland vor was erlaubt ist und was nicht und in 80% der Fälle interessiert das die Prüfer nicht, wie hier im Bsp. mit den Türen und den Mindestmaßen der Tieferlegungsfreiheit..was das ergebnis von dieser Unwissenheit ist, kann man hier nachlesen..


            Das ganze ist insofern vergleichbar, wenn dir ein vertrauter Anwalt empfiehlt eine Bank zu überfallen, mit der Aussage, das er das geprüft hat, und dir nichts passieren kann. Hinzu bekommst du von ihm einen schönen Zettel auf dem steht, das er dein vorhaben geprüft hat und entsprechend zustimmt.

            Wenn dich bei deinem Überfall die Polizei Fest-nimmt und du dich auf die Bescheinigung beruhst.. was meinst du wird laut anfangen zu Lachen?





            Kurz umschrieben..Gesetz ist Gestz und das ist für jedermann einsichtlich, von daher zählen auch die Ausreden im Fall der fälle nicht, da man sich im Vorfeld darüber schlau zu machen hat.. es gibt nun mal auch Pflichten, die man beachten sollte um Potentielle- Fahrende Zeitbomben von den Strassen zu holen..



            Nachtrag bez.. 8cm:

            Es gib keine vorgeschriebene Bodenfreiheit.
            Es gibt nur Vorschriften die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen.
            - Vorderes Nummernschild 20cm überm Boden
            - Hinteres 30cm
            - Die Leuchtende Fläche des Frontscheinwerfers 50cm
            - die hinteren mindestens 35cm über der Fahrbahn
            - Nebelschlussleuchten oder Rückfahrscheinwerfer reichen 25cm
            - ein mit einem Fahrer besetztes Auto "sollte" ein Hindernis von 80cm breite und 11cm höhe berührungslos überfahren können

            Sollte ist das Schlüsselwort, eine rechtliche verpflichtung besteht nicht.Mann darf nur nicht zum verkehrshindernis werden.Wenn mann z.b.einen Gullideckel zu spät sieht und bremst der hintere fähr auf verstösst mann dann gegen die STVO.Das Fahrzeug muss so gebaut sein das sein verkehrsüblicher betrieb niemandem schädigt.Wenn man dann mit der Ölwanne den Asphalt aufgräbt fällt der beweis schwer kein Verkehrshindernis zu sein.


            es ist ja nunmal so, wenn ich sowas eingetragen haben will krig ich das schon hin. Muss nur wissen wie. Felgen drauf zum Tüv mindesthöhe stimmt, eintrag erfolgt. Dann leg ich das auto tiefer, andere felgen drauf, mindesthöhe stimmt, eintrag erfolgt. Also Felgen und tieferlegung eingetragen. Beides zusammen fahren angehalten werden mindesthöhe stimmt nicht, ärger am hals. Also auch wenn was eingetragen ist, wenns illegal ist, ist es illegal und wenn die vorschrift mit der mindesthöhe besteht dann besteht sie nunmal. Auch wenn mal ein tüver was übersehen hat oder so..


            Wenn man türgriffe wegcleant müssen diese laut Gesetz ausgetragen werden, da dies bei dir sicher nicht der Fall sein wird, brauch auch kein Tüvprüfer seine Hand ins Feuer halten.

            Ich würde mir an deiner Stelle wenn da nochwas kommt einen Anwalt nehmen (vorausgesetzt du hast eine Rechtschutzversicherung).
            Ich sehe das mit dem Tüv genauso. Ich fahre zum Tüv, bezahle dort ordentlich viel Kohle um mir nachher dann von den Bullen eine reinwürgen zu lassen? Mit sicherheit nicht. Ich bin da von meinem Recht überzeugt, da ich weder jemanden beim Tüv kenne noch mir meine Eintragungen schwarz besorgt habe.

            Wenn da ein Bulle quer kommt -> Anwalt.


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              Das ist nicht korrekt, die StvO gibt in Deutschland vor was erlaubt ist und was nicht und in 80% der Fälle interessiert das die Prüfer nicht, wie hier im Bsp. mit den Türen und den Mindestmaßen der Tieferlegungsfreiheit..was das ergebnis von dieser Unwissenheit ist, kann man hier nachlesen..


              Und wer soll das dann eintragen ? Wenn man nicht mal den prüfern vertrauen kann ? Außerdem sollte der Prüfer zur rechenschaft gezogen werden und nicht Wir , Wenn die prüfer auch illegale sachen eintragen dann können ja wir nix dafür , woher sollen wir das wissen , Wir sind froh wenn wir was eingetragen bekommen das ist schon klar , aber ich geh ja nicht zum TÜV um was eintragen zu lassen was nachher illegal ist , da brauch ich keinen Prüfer für. Da kannn ich auch so rum fahren


              Zum thema felgen und fahrwerk einzeln eintragen lassen, gibt es nur zu sagen, das die sachen ja nicht umsonst in verbindung eingetragen werden müssen.


              oh man was fürne scheiße mit den Bullen....
              Mängellisten falls man eine bekommt einfach ignorieren. Habe bestimmt schon 5 Stück bekommen, aber nur mit dem Motorrad wegen keine ABe´s dabei---- ich dann vorgeführt, die wussten garnichts von meinem Namen oder sonstiges , es hieß dann was haben se denn gemacht.... Also die nächsten vieer habe ich alle ignoriert und es kam seit dem noch nie was--alles nur Beschäftigung


              polotreff.de
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