Ich hasse das gesetz . Da erriner ich mich gern an meinen 2er . War waren es lange keine 50cm
wenn ich mein auto aufbocken will, mache ich 4 bar(winterreifen 155/70) rein und schon hab ich gut 1cm mehr bodenfreiheit und meine schürze vorne passt auf die hebebühne
also probiers mit mehr luft,wenn nich dann halt zu einem anderen tüver/dekra...
Hier nochmal einen Zusatz zu meinem vorherigem Beitrag.
In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Das mit dem Luftdruck hört sich aber gut an
könnte klappen.
MfG...