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Zum Tüv nach Nutenverstellung

DerPate198
  • Themenstarter

Hab mal ne fragen.
hab ein Sportfahrwerk mit Nutenverstellung an der hinterachse.Ich möchte das Fahrwerk jetzt verstellen.Zur Zeit ist es 60/40 ich möchte jetzt 60/60 einstellen.Jetzt meine Frage wenn ich das mache muss ich dann wieder zum TÜV die änderung abnehmen lassen?



ja


ist das ein sportfahrwerk mit nutenverstellung on der HA ?

wenn ja eigentlich nicht.

Denn deine ABE bezieht sich ja über die Tiefe und du hast es doch schon eintragen lassen.

Dein Fahrwerk ist ja mit der ABE eingetragen worden und somit kannst dus auch runter machen !

Beim Gewindefahrwerk kannst du ja auch hoch und runter wie es im Gutachten steht alles was tiefer wäre müsste dann nach geTüft werden.

Aber ich denke so nicht.

Gruß



gelöschtes Mitglied

    Nein es sei den die nutenhöhe wurde vermerkt


    DerPate198
    • Themenstarter

    die nutenverstellung ist an der hinterachse.bei der abnahme wurde festgehalten wie die nutenstallung ist


    ABE fürs Fahrwerk? Das ist mit Sicherheit mit nem Gutachten eingetragen worden!
    Wenn einfach nur drin steht "... tiefer gelegt um ca. 60/40" würde ich nicht nochmal hinfahren, wenn allerdings drin steht "...auf 2ter Nut" dann würde ich nochmal beim freundlichen vorbei fahren.

    mfg


    Zitat:

    Beim Gewindefahrwerk kannst du ja auch hoch und runter wie es im Gutachten steht alles was tiefer wäre müsste dann nach geTüft werden.


    das ist totaler quatsch

    du kannst nur einmal so einstellen wie dus haben willst, mit dieser tiefe fährst dann zum tüv und der trägt dir dann die tieferlegung ein, die du eingestellt hast, d.h normal trägt er die gewindegänge usw ein.

    solltest du danach wieder verstellen wollen, musst du rein theoretisch wegen jedem mm, den du runter oder hochdrehst wieder zum tüv und abnehmen lassen.

    einfach so immer mal wieder dran rumschrauben wies einem passt kannst vergessen mit gewinde, es sei denn du erwischt nen tüver, der dir in die papiere keine tiefe oder restgewinde einträgt....


    Zitat:

    Beim Gewindefahrwerk kannst du ja auch hoch und runter wie es im Gutachten steht alles was tiefer wäre müsste dann nach geTüft werden.



    das ist totaler quatsch



    Das höre ich so zum ersten Mal.

    In dem Gutachten fürs Gewinde steht ja drinn für welchen Verstellbereich das Fahrwerk bereits geprüft worden ist !

    Also kannst du es auch soweit varieren wie es im Gutachten steht.

    Man sollte halt wenn man es hoch oder runter dreht nochmal die Spur einstellen lassen !


    Nur weil im Gutachten steht, dass du es von 30-70 verstellen kannst, heißt es noch lange nicht, dass auch bei jeder dieser Tiefen die Freigänigkeit der Rad/Reifen Kombination gegeben ist...
    Im Gutachten steht lediglich, in welchem Bereich ist problemlos möglich ist Verstellungen vorzunehmen.
    Und meist wird ja der Abstand "Radmitte" "Bördelkante" eingetragen und somit muss man nach dem verstellen wieder hin...

    mfg



    Ich hab noch keine abe für nen fahrwerk gesehen. Und wenn es sowas geben sollte steht immer drin das es nur in verbindung mit der orginal rad reifen kobination gefahren werden darf. Wenn du nen gewinde nach ganz oben dedrehst hast und es schleift nix musst das nich heissen das es auf der untersten(geprüften stufe) acuh der fall ist.


    Zitat:

    Zitat:
    Beim Gewindefahrwerk kannst du ja auch hoch und runter wie es im Gutachten steht alles was tiefer wäre müsste dann nach geTüft werden.



    das ist totaler quatsch



    Das höre ich so zum ersten Mal.


    dann solltest du mal zum tüv gehen und dir das mal von einem richtigen prüfer erklären lassen....

    is doch logisch dass das nicht so einfach geht wie du denkst...

    da würd sich jeder n gewinde kaufen, einbauen, 1cm runterdrehen, vom tüv abnehmen lassen und danach ganz runterdrehen und dicke latschen drauf...


    okay leutz,

    vielleicht irre ich mich ja auch !

    Ich fahre halt momentan noch die ori felgen.

    muss sowieso zum tüv wenn meine felgen kommen dann kome ich noch tiefer dann lass ich sowieso meine tiefe noch eintragen

    aber vielleicht liege ich ja auch falsch


    Zitat:

    aber vielleicht liege ich ja auch falsch


    sogar zu 100%

    ist ja nicht böse gemeint..jetz weißt bescheid und hast was gelernt, so dass du vll nicht durch deine eigene unwissenheit ins fettnäpfchen treten musst


    gelöschtes Mitglied

      Also bei meinem ersten 6N hatte ich das Glück das die Tiefe nicht eingetragen wurde, aber bei meinem jetzigen is das es mit eingetragen worden.

      Aber mal ne andere Frage: Wie is es eigentlich wenn man sich ein neues Fahrwerk kauft, es dann eintragen lässt (wenn das Mass mit eingetragen wird) und es sich dann wie üblich noch setzt?

      Weiß es ja nicht weil beim ersten Mal das Mass nich mit eingetragen wurde und ich das Fahrwerk jetzt in meinem neueren 6N hab...


      Nuten verstellung an der hinterachse , wird zu 90 prozent nicht eingetragen .
      So ist es zumindest bei uns in münchen so, bei dem gewinde von meinem vater seinem passat , ist nur eingetragen worden gewindefahrwerk, Tieferlegung 25-85 mm ,firma suppersport und dann nix mehr.



      hab mein gwinde letztens auch eintragen lassen. jede einzelne Feder inc. Vorspannfeder und die Dämpfer wurden eingetragen. Dazu kommt dann noch die Tiefe nämlich von Radmitte zu Unterkante Kotflügel


      Bei meinem Fahrwerk mit Nutenverstellung wurden lediglich die Federn eingetragen. Demnach 60/60, obwohl ich auf 60/50 eingestellt hatte. Im Prinzip sollte man bei Nutenverstellung nicht zum TÜV müssen.

      ABER: Es ist zu berücksichtigen, dass ausnahmslos alle Fahrwerkteilegutachten in Kombination mit der Serienbereifung gelten. Theoretisch bedeuten neue Felgen ein Erlöschen des Teilegutachtens. Es muss also beim Eintragen der Felgen die Tieferlegung berücksichtigt werden und dann darf die Höche nicht mehr verstellt werden. So müßte es auch bei Gewindefahrwerken sein. Hast du Serienbereifung, die im Teilegutachten des Fahrwerks stehen, bräuchtest du nicht zum Tüv, hast du ne andere Reifenkombi= dumm gelaufen..

      Nun hoffe ich, nicht zu viel Blödsinn geschrieben zu haben. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, dann ab zur nächsten kompetenten Prüfstelle


      polotreff.de
      #18 - 10.05.2009nutenverstellung hoch runter
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