also ich habs bei mir so...sind halt einfach weiße SMD Sofitten, weiß ned ob das beim audi auch so aussah ![]()
Was isn nu erlaubt?
Weiße?
Sieht das was aus oder kann ich dann auch gleich meine
Gurken drin lassen ![]()
Weil ich muss jetzt eh neue holen, da dachte ich mir mach doch
blaue rein oder so...
Zitat:
also ich habs bei mir so...sind halt einfach weiße SMD Sofitten, weiß ned ob das beim audi auch so aussah
Zitat:
nichts für ungut, aber ich würde erstmal über weiße Blinker nachdenken, bevor ich überlege blaue Kennzeichenbeleuchtung zu kaufen!
@R3D.DeViL
ja sind die gleichen
@PoloGirl000
erlaubt sind nachgerüstete leds als kennzeichenbeleuchtung alle nicht. aber bei weiß ists am wenigsten verfänglich und du solltest eig kein streß damit bekommen
was haben ihre blinker mit ihrer kennzeichenbeleuchtung zu tun?
Zitat:
Wo er recht hat, hat er recht
Zitat:
was haben ihre blinker mit ihrer kennzeichenbeleuchtung zu tun?
Zitat:
ist das der gleiche sockel wir vom Standlich?!
eben doch, weil das e-prüfzeichen nur in verbindung mit den "projektoren" in denen die beleuchtung sitzt zählt.
gut im detail kenn ich mich da nun auch nicht aus. aber es ist falsch zu glauben, dass alles was ein e-prüfzeichen besitzt im deutschen straßenverkehr legal ist und bedenkenlos verbaut werden dürfte.
das e-prüfzeichen gibt auskunft darüber, dass etwas geprüft wurde, was letzendlich geprüft wurde ist aber nicht immer offensichtlich.
Zitat:
was haben ihre blinker mit ihrer kennzeichenbeleuchtung zu tun?
Zitat:
was letzendlich geprüft wurde ist aber nicht immer offensichtlich.
Zitat:
So ein kleiner optischer Aufwertungsaspekt so am Rande, der sicher mehr in der Optik reissen würde als die Kzl.
Aber direkt hat das nichts zu tun - habt ja recht...
@ *FOX*
Standlichter?
Kläre mich bitte auf, das ist aber nicht das
was ich suche oder
Zitat:
Man kann also generell sagen was Ewzichen oder eben ABE hat darf verbaut werden.
In diesem Fall die Birne als Innenbeleuchtung zum Beispiel.
Die Birnen bzw. LED´s sind die gleichen.
Also wenn du jetzt nach Vw fährst und sagt du braucht eine Standlichtbirne und eine Kennzeichenleuchte.
Sind es dies selben. ![]()
Aber bitte nimm sie Niemals als Standlicht.
Das wird eher ärger und Mängelkarte geben als wenn du diese wie jeder vierte als Kennzeichenleuchte nimmst.
ne habe mich grad nur gewundert
frag mich sowieso schon die ganze zeit wie man die fassung nennt deshalb
Ok. Wenn es das selbe ist, wie bekomme ich die dann da rein:
http://cgi.ebay.de/Kennzechen-Leuchte-polo-6N-Kennzeichenlicht-6N0-943-115_W0QQitemZ220522668478QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?hash=item33582ce1be&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)
Sag jetzt nicht einfach aufmachen und rein. Ich frage nur
weil ich hatte son Ding noch nicht in der Hand, es sieht nur
nicht so aus als würde da so ne fette Birne rein gehen
Zitat:
frag mich sowieso schon die ganze zeit wie man die fassung nennt deshalb
Bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit, dass
an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und
die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein
dürfen.
Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche
gilt
für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und
Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten
aber die §§19, 30 StVZO.
Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der
vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das
Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt,
falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder
behindert werden könnte.
Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall
beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu
erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht
erforderlich.
G
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i. A. Andreas Forkert
Danke *FOX* aber du musst mir noch sagen wie ich die Birnen da rein bekomme
Zitat:
Ok. Wenn es das selbe ist, wie bekomme ich die dann da rein:
@*FOX*
gut, dann will ich nichts gesagt haben mit der innenraumleuchte ![]()
dennoch, e-zeichen und ABEs sind noch lange kein freifahrtschein für zubehörteile. zB hab ich die powerlook scheinwerfer, haben nen e-prüfzeichen, trotzdem bei meinem nicht legal, denn sie haben keine eLWR. weiteres beispiel sport-endschalldämpfer+luftfilter, beide haben ne ABE, aber dürfen dennoch nicht in kombination gefahren werden.
vllt hatte der audi auch einfach sone folie aufm kennzeichen, die blau reflektiert...
(die wär übrigens "legal")...
Zitat:
vllt hatte der audi auch einfach sone folie aufm kennzeichen, die blau reflektiert...
(die wär übrigens "legal")...
Zitat:
Danke *FOX* aber du musst mir noch sagen wie ich die Birnen da rein bekomme
Zitat:
Das heißt nicht Birne sondern (Glüh-)Lampe denn es gibt kein elektrisches obst
Zitat:
Das heißt nicht Birne sondern (Glüh-)Lampe denn es gibt kein elektrisches obst
Kann mir zufällig jemand von euch sagen wie ich die Leuchten ausbauen kann? Also ich hatte sie schon aus der Stoßstange draußen aber ich habe die Dinger doch tatsächlich nicht ausbauen können, weil da so ein 'Metallbügel' is der ist so fest und keine Ahnung wie das geht ![]()
Weiß das jemand?