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Gesetzt das man keine Heckwischer brauch?

BIG-BEN
  • Themenstarter

Hy
ich krieg kein Tüv weil ich mein heckwischer abgebaut hab was kann ich dagegen machen krieg das glas auch nich mehr ab is voll scheiße :( der Tüver hat natürlich auch noch paar andere sachen bemängelt aber das mit den Heckwischer is am extremsten weil wie gesagt das glas fest drauf is und ich kein plan hab wo ich den motor und so hab

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

MFG BEN



BIG-BEN
  • Themenstarter

keiner irgendwelche infos?


also soweit ich weis.kannst du nen heckwischer aus dem schein austragen lassen

wieso hattest den wischer überhaupt abbaut ?



gelöschtes Mitglied

    bei nem kumpel von mir war er so, sein heckwischer war kaputt, da hat der tüv gesagt wenn er den abamcht, oder halt erneuert, bekommt er tüv, aber wenn er den kaputten dranlässt dann nicht..


    kein heckwischer zu haben ist nur ein geringer mangel,aber kein grund kein tüv zu kriegen...

    habe auch keinen mehr dran,und wird beim tüv jedes mal wieder gering bemängelt...

    sch*** tüver den du da hast würde ich sagen...


    gibt doch tausend automodelle, die serienmäßig keinen haben, siehe bmw oder mecces....da sollte das doch eig kein problem sein...?


    du brauchst 2 außenspiegel wenn du deine heckwischer abmachst!
    §40stvzo
    (2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, daß ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.


    gelöschtes Mitglied

      Hi, Kumpel hatte das mit nem Golf 3... Er ist zum TÜV gefahren und hat sich das Austragen lassen... Hat glaube knappe 50 Euro gekostet... Aber der Mann vom TÜV hatte auch gesagt das er das nich unbedingt muss da er ja 3 Spiegel hat wo er durchgucken kann... Prüfer der HU war von der Dekra und hat da auch einen Affen Circus drum gemacht...

      Vielleicht Hilft dir das ja weiter...

      MfG


      BIG-BEN
      • Themenstarter

      Zitat:

      wieso hattest den wischer überhaupt abbaut ?


      weils besser ausschaut

      Zitat:
      kein heckwischer zu haben ist nur ein geringer mangel,aber kein grund kein tüv zu kriegen...


      gibs da irgendwie nen gesetzes text oder so? ja das is auch nen dekra arsch naja einmal versuch ichs noch dann fahr ich zum richtigen tüv die sind da wohl kollanter was ich bisher gehört habe.

      MFG BEN



      du darfst den heckwischer abbauen ist keine pflicht aber du musst den motor auch ausbauen weil dieser stift auf dem er drauf sitzt stellt eine gafahr dar damit bekommste dann auch keinen tüv hab meinen schon lange ab tüv hat nie was gesagt...


      BIG-BEN
      • Themenstarter

      joar der motor is ja auch raus is ja logisch was soll der uach noch drinne bleiben


      also meiner war auch weg und ich bin vorher zum tüv gefahren weil ich noch ein paar fragen hatte und da hab ich ihn auch gefragt was mit dem heckscheibenwischer ist... da meinte er nur: was nicht dran is muss auch nicht funktionieren


      war bei mir ganz lustig kenne meinen tüv heini schon jahrelang und der schaute sich den heckscheibenwischer an und meinte der ist nix mehr muss ich dir bemängeln hab daraufhin einfach den wischer runter gemacht dann meinte er nene du wenn dann muss der bolzen auch weg also kurzerhand den motor raus und ohne mängel übern tüv

      deckel drauf dicht und fertig


      Also ich war diese woche persönlich mal bei der Tüvstelle Nord in meiner Stadt und habe nachgefragt. Der Prüfer sagte mir , dass es keine Pflicht sei den Motor zu haben , allerdings wenn er montiert ist und nicht funktioniert dann ist es wieder ein erheblicher Mangel.

      LG Kevin


      Zitat:

      gibt doch tausend automodelle, die serienmäßig keinen haben, siehe bmw oder mecces....da sollte das doch eig kein problem sein...?


      das ist ja was anderes...die ham ihn ja von werk aus nicht!aber der polo hat einen von werk aus,und das passt dem lieben mann vom tüv dann wieder nicht weil ja was verändert wurde,was ja serienmäßig dran war.....

      armes deutschland,für alles brauchst irgend ne eintrgaung oder sonstigen kack...alles is genormt bla bla bla...selbst die kloschüsseln in deutschland sind genormt....WIE SCHLECHT!


      Selbst die StVZO lässt sich darüber nicht eindeutig aus!

      Im § 40 (Scheiben und Scheibenwischer) steht:

      Zitat:

      § 40
      Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und
      Trocknungsanlagen für Scheiben
      (1) Sämtliche Scheiben – ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben
      von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten – müssen aus
      Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher
      Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen
      können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des
      Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und
      verzerrungsfrei sein.
      (2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern
      versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so
      zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs
      geschaffen wird.
      (3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge
      mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben,
      Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen
      ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
      Bestimmungen entsprechen.

      Zitat ende!

      Wobei man daraus nicht wirklich schlau wird!
      Evtl. hilt dir da die Erläuterung 22 zum § 40

      Da heißt es, Zitat:

      Sichtbehinderung durch beschlagene Heckscheibe. OLG Düsseldorf, 1. Sen für
      Bußgeldsachen, Beschl v 26. 10. 1990, 5 Ss (OWi) 360/90 – (OWi) 149/90 I, VerkMitt
      1991 Nr 42: Die Sichtbehinderung des FzFührers nach hinten durch eine beschlagene
      Heckscheibe kann durch das Vorhandensein eines zweiten Außenspiegels
      ausgeglichen sein.
      Nach § 23 Abs 1 Satz 1 StVO ist der FzFührer ua dafür verantwortlich, daß seine
      Sicht nicht durch den Zustand des Fz beeinträchtigt wird. Die Sicht muß auch nach
      hinten überschaubar sein. Sie darf bei nur einem Außenspiegel auch nicht durch
      Schmutz, Eis- oder Wasserbeschlag beeinträchtigt sein. Eine Sichtbehinderung
      nach hinten – so zB durch eine beschlagene Heckscheibe – kann aber durch einen
      zweiten Außenspiegel ausgeglichen sein (vgl Mühlhaus/Janiszewski, StVO
      12. Aufl, Rdn 2 zu § 23 StVO).


      Also am besten ist, den Heckwischer austragen lassen. Dann bist du auf der sicheren Seite!


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