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M3 Spiegel mit Blinker + SML zulässig?

der_Vinz
  • Themenstarter
der_Vinz's Polo 6N

Ich hab mich jetz 2h hier durchgesucht, aber da schwirren mir hier zu viele Leichen-threads rum...daher:

Ich habe heute meine M3 Spiegel mit integr. Blinker angebaut...
Die haben aber auch so eine gedimmte Funktion, die, denke ich, als Seitenmarkierungsleuchten funktionieren soll...

Is das erlaubt? Ich mein, die Spiegel haben ja ein E-Zeichen und es is nix dran verändert worden...also müsste es ja erlaubt sein, oder?

Grüße vom Vinz^^



seitenmakierungsleuchten sind nur bei fahrzeugen über 4,5 meter erlaubt (glaub ich) beim polo auf jedenfall verboten. egal wo


gelöschtes Mitglied

    Es ist keine Mindestfahrzeuglänge vorgeschrieben.

    Fahrzeuge über 6m müssen sie haben, alles andere können sie haben.

    Sie müssen jeweils im ersten und im letzten Drittel der Fahrzeuglänge angebracht werden und dürfen nicht höher als 90 cm (über Fahrbahn) angebracht werden.
    Eine Mindesthöhe gibt es auch (25 cm über der Fahrbahn).

    Dadurch haben sich die SML im Spiegel dann erledigt, die darfst du also nicht anschließen. Die sind für andere EU-Länder bestimmt, in denen die Vorschriften anders lauten.

    Aber grundsätzlich ist es natürlich erlaubt SML zu verbauen, wenn man die Anbaumaße einhält.



    Zitat:

    seitenmakierungsleuchten sind nur bei fahrzeugen über 4,5 meter erlaubt (glaub ich) beim polo auf jedenfall verboten. egal wo


    Was ist das denn für ein Quatsch?

    Volvo etc. haben die doch auch alle Serienmäßig. Solange die in der richtigen Höhe/Position und Abstang montiert sind sind diese legal.

    Wie das genau in deinem Fall jetzt aussieht kann ich dir leider nicht sagen, denke aber da wird keiner was sagen.

    EDIT: Zu spät, aber hast ne Antowrt auf deine Frage


    der_Vinz
    • Themenstarter
    der_Vinz's Polo 6N

    Na dann hab ich zum Glück ja alles richtig gemacht..habs nich mit angeklemmt...danke schon mal für die Tips...

    der Vinz


    So ein Quatsch ist das gar nicht, die WAREN tatsächlich mal nur für Überlänge gedacht.

    Aber in anderen Ländern waren Standlichter in Orange Pflicht, sowie seitliche Leuchten, daher wurde das im Rahmen der EU beschlossen damals das in De auf freiwillige Basis zu machen, ausser ab glaub 6m oder so, ab da ist pflicht, auch ab nem gewissen Gesamtgewicht glaub ich, müsst ich aber nochmal nachschauen

    EDIT:
    90cm , könnte sogar fast hin komm mit den Spiegeln, das drittel von vorn hält er auch ein, aber hinten müsste er zusätzliche anbringen in der selben Höhe, wenn mich nicht alles täuscht.
    Auuserdem gilt, wer BLINKER in den Spiegel hat, DARF keine in den Kotflügeln haben.


    gelöschtes Mitglied

      Hier kann man alles nachlesen:
      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



    • Aber ich gehe stark davon aus, dass er die Anbaumaße mit den Leuchten im Spiegel nicht einhalten kann!

      Ps.: Dass sie in gleicher Höhe angebracht sein müssen ist gesetzlich nicht festgelegt, also auch keine Pflicht.

      Würde allerdings ein wenig affig aussehen in unterschiedlicher Höhe.

      MfG
      David


    • haben die einfach nur eine dimmfunktion oder sind es 2 grundsätzlich verschiedene?
      in meinen jedenfalls hab ich einmal organgene und gelbe leds, also blinker und standlicht.
      als standlicht wäre doch sowieso nicht möglich, weil die doch dann mit abblendlicht auch immer mit leuchten würden oder? SML sieht doch net aus....

      und wo steht bitte, dass wenn man spiegelblinker hat, keine mehr in den kotflügeln haben darf
      hab ich ja noch nie gehört
      nur soviel, dass zumindest eines der beiden da sein muss, wenn das fahrzeug serienmäßig zumindest 1 davon hatte.


      gelöschtes Mitglied

        Das mit den Blinkern hat seine Richtigkeit!

        Entweder im Kotflügel oder im Spiegel! Eins von beiden muss dan abgeklemmt werden.
        Sollte auch jeder normale TÜV-Prüfer wissen.

        Na klar leuchten die dann bei Abblendlicht, das ist ja auch kein Standlicht, sondern Seitenmarkierungslicht und das wird mit dem Standlicht gekoppelt.

        MfG
        David



        mhh das man nicht beides haben darf war mir neu....
        jetzt will ich doch keine spiegelblinker mehr
        einfach abklemmen ist ja auch nicht, weil alles was am auto ist und eine funktion hat muss doch auch laufen

        ja aber SML in den Blinkern schaut doch auch echt nicht gut aus, meiner meinung nach


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          ja aber SML in den Blinkern schaut doch auch echt nicht gut aus, meiner meinung nach


          So ist es und da es bei den meisten Autos mit den Anbaumaßen nicht passt, klemmen die meisten sie auch nicht an.

          Und die, die es doch tun, denen sind Gesetze, Optik und TÜV egal...

          Lass die Spiegel doch einfach nitsamt des Blinkerflases in Wagenfarbe lackieren.

          Ansonsten: Spiegel ohne Blinker montieren, oder die Kotflügel cleanen.

          Kannst die Spiegel aber auch einfach abklemmen. Da du ja funktionierende Seitenblinker hast, erfüllst du ja die Vorgaben.
          Mich würde dann eben die Optik stören, weil das Blinkerglas ja dann nutzlos ist.

          MfG
          David


          das spiegelglas auch lacken?
          sieht zumindest bei meinen dann auch nicht aus
          weil das glas ja nicht bündig abschließt, sondern sozusagen "absteht" vom blinkeräußerem selber....

          achja ist noch ein wenig hin bis das überhaupt erst geschieht, werde dann spontan entscheiden und evtl. doch die kötflügel cleanen.
          mal sehen, mal sehen
          jetzt weiß ich wenigstens mal richtig bescheid


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            das spiegelglas auch lacken?
            sieht zumindest bei meinen dann auch nicht aus


            Dann nutze es doch als Designelement. Indem du es zum Besipsiel in einer anderen Farbe lackierst oder verchromst.
            Das sieht bestimmt nicht verkehrt aus!

            MfG
            David


            Zitat:

            Eins von beiden muss dan abgeklemmt werden.


            Ist nicht richtig!

            Gem. der StVZO §54 "Fahrtrichtungsanzeiger" steht in den Erläuterungen folgender Text:

            Zitat:
            Zusammenbau von Blinkleuchten u Umrissleuchten. Nach der Rili 76/756/EWG 30
            über den Anbau der Beleuchtungs- u Lichtsignaleinrichtungen für Kfz u Anh dürfen
            Fahrtrichtungsanzeiger mit einer oder mehreren Leuchten zusammengebaut
            sein. Zusammengebaut sind nach dieser Rili Einrichtungen mit eigenen leuchtenden
            Flächen u eigener Lichtquelle, jedoch gemeinsamem Gehäuse.
            Aus dieser Sicht bestehen keine Bedenken, wenn (zusätzliche) Blinkleuchten mit
            den Umrissleuchten zusammengebaut werden. (1987)

            (Somit dürfen die SML auch in den Blinkern sein!)


            Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach § 54 Abs 4 Nr 5. Es trifft zu, 31
            dass weder die Rili 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der
            Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- u
            Lichtsignaleinrichtungen für Kfz u KfzAnh noch die ECE-R 48 über „Einheitliche
            Vorschriften für die Genehmigung der Fz hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs-
            u Lichtsignaleinrichtungen“ eine Ausrüstung der Fz, wie sie nunmehr durch
            Fahrtrichtungsanzeiger § 54
            StVZO, 38. Ergänzungslieferung, Februar 2006 15
            § 54 Abs 4 Nr 5 gefordert wird, enthält. Daraus folgt, dass Fz, bei denen der Verfügungsberechtigte
            nachweist, dass im Verfahren auf Erteilung der BE der Anbau der
            Beleuchtungseinrichtungen entsprechend § 21a nach der og EG-Rili oder der ECER
            48 vorgenommen worden ist oder nach § 19 Abs 1 eine „EG-TeilBE“ vorgelegen
            hat, nicht mit den zusätzlichen Blinkleuchten an den Längsseiten ausgerüstet werden
            müssen.
            Bezüglich der Leuchte selbst ist eine Ausrüstung mit einer „ECE-Leuchte“ oder
            „EWG-Leuchte“ nicht vorgeschrieben. Es können somit auch Leuchten mit einem
            nationalen Genehmigungszeichen (Wellenlinie von 3 Perioden, mit dem nachgestellten
            Buchstaben „K“ und der Genehmigungsnummer) eingebaut werden.
            (1989)

            (Also nach §21a oder §19 eintragen lassen und gut ist!)

            Zitat ende

            Somit, wenn du die Blinker mit den SML nutzen willst, dann lässt du diese "zusätzlichen" SML über §21a oder §19 eintragen!

            Solltest du aber keine SML haben, und es wären die einzigen, dann trifft wieder §51a (zu dem es ja weiter oben einen Link gibt) zu, und somit, da du sie ja im mittleren Drittel hast, brauchst du diese nicht eintragen zu lassen!


            PS.: Gesetze sind eindeutig, man muß sie nur zu lesen wissen und den TÜV`er direkt drauf ansprechen, wenn er meint "das geht so aber nicht!"


            gelöschtes Mitglied

              Im mittleren Drittel ist eine SML bei Fahrzeugen unter 6 m nicht zulässig!

              Das geht aus meinem Link eindeutig hervor.

              Mit dem abklemmen, war übrigends das Vorhandensein von 2 Seitenblinker pro Seite (Kotflügel und Spiegel) gemeint und das ist eben nicht zulässig.

              Könntest du mir mal den Link geben, wo du deine Info´s zur SML her hast.

              Denn davon kann ich im §54 in der StVZO nichts finden.


              der_Vinz
              • Themenstarter
              der_Vinz's Polo 6N

              ach du kacke....na da kann ich die Dinger ja morgen wieder abbauen...so ein scheiß...mit 2 Blinkern an der Seite nicht erlaubt hab ich garnicht gewusst...ich hab da ja welche drin und das jetz extra cleanen für die Spiegel..nä...

              Man kotzt mich das jetz an...

              Aber danke..sonst wär ich nächste Woche wo nich durch TÜV gekomm^^


              Zitat:

              Könntest du mir mal den Link geben, wo du deine Info´s zur SML her hast.


              Habe zu der aktuellen StVZO CD-ROM in meinem Rechner leider keinen Link! Sorry!

              Aber zu den Paragraphen gibt es auch immer Erläuterungstexte!
              Nur nach den Paragraphen gebe ich dir recht, es lässt sich nicht 100%ig herauslesen! Darum habe ich mir die CD Version der StVZO bestellt und dort sind auch die Erläuterungstexte drin, auf die man sich dann beim TÜV beziehen kann, da die auch immer die aktuellste Version vor Ort haben müssen!


              3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht
              vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein
              Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

              (Jedoch genügt je ein Rückst........)

              da steht es doch, es genügt. Heist nicht, das es nicht mehrer sein dürfen!


              gelöschtes Mitglied

                Gibt es da keine Internetseite, wo man die Nachlesen kann?

                Aber wenn ich mir dein Zitat ansehe, sind die Spiegel SML dennoch unzulässig!
                Denn sie sind zwar in einem Gehäuse mit den Blinkern zusammengebaut, verfügen aber nicht, wie in denem Zitat gefordert über eine eigene Leutfläche, sondern teilen sich diese mit den Blinkern.
                Eigene Leuchtmittel haben sie evtl. nicht, da bei den meisten Spiegeln die Blinker LED´s nur gedimmt werden.

                Zitat:

                3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht
                vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein
                Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

                (Jedoch genügt je ein Rückst........)

                da steht es doch, es genügt. Heist nicht, das es nicht mehrer sein dürfen!


                Da geht es um SML und nicht um Blinker.

                MfG
                David


                Zitat:

                Gibt es da keine Internetseite, wo man die Nachlesen kann?


                Nicht das ich wüsste! Aber man kann sich die StVZO bein Kirschbaum Verlag kaufen!

                3) Die seitliche Kenntlichmachung.......... war aus deinem Link (Bzw. aus dem §51a "Seitliche Kennlichmachung") die Blinker werden im §54 "Fahtrichtungsanzeiger" behandelt!

                OK, das mit der Leuchtfläche könnte ein Problem sein!
                Aber wenn du einem TÜV`er schonmal mit Paragraphen und Erläuterungstexten kommst, dann staunen die erstmal Bauklötze und lassen viel eher mit sich reden, weil sie merken, dass du dich mit der Materie schonmal beschäftigt und auseinandergesetzt hast!
                War zumindest bei meinem Prüfer so! Erst wollte er mir was vom Pferd erzählen, wo ich ihn aber auf die Stellen in der StVZO angesprochen hatte fanden wir zu einander und konnten uns einigen!


                gelöschtes Mitglied

                  Ich weiss das es dort um die SML geht, wir haben aber diskutiert, ob es zulässig ist 2 Seitenblinker zu haben und das darf eben nicht sein.

                  SML sind natürlich mehrere zulässig, denn eins allein macht ja keinen Sinn.

                  Aber bei Fahrzeugen unter 6 m sind trotzdem nur 2 pro Seite zulässig, denn es wird gesagt, dass sie bei Fahrzeugen unter 6 m jeweils im ersten und im letzten drittel der Fahrzeuglänge angebracht sein müssen.

                  Und da es nur 3 Drittel gibt, sind es nur 2 Seitenmarkierungsleuchten, die pro Seite angebracht werden dürfen undzwar mindestens 25 cm und höchstens 90 cm über der Fahrbahn.

                  Den Prüfer mit Paragrahpen und Gesetzen K.O. zu reden, macht die Sache aber nicht "legaler", auch wenn er es eintragen sollte!

                  Denn eine Eintragung die dem Gesetz nicht entspricht ist ungültig und irgendwann kommts immer raus.

                  Aber ich glaube, wenn wir wollen können wir noch ewig über unsere deutschen Gummiparagraphen diskutieren, da gibts immer irgendwas, was undeutlich und schwer verständlich beschrieben wird.

                  MfG
                  David


                  Zitat:

                  Aber ich glaube, wenn wir wollen können wir noch ewig über unsere deutschen Gummiparagraphen diskutieren, da gibts immer irgendwas, was undeutlich und schwer verständlich beschrieben wird.



                  Daher ist es oft "auslegungssache / ermessenssache"! Und es gibt auch den ein oder anderen Polizisten, der es dann anders sieht (auslegt)!


                  Meine sind eingetragen mit Blinker + Standlicht !


                  der_Vinz
                  • Themenstarter
                  der_Vinz's Polo 6N

                  also nochmal zum mitschreiben:

                  -Blinker im Spiegel erlaubt
                  -2 Blinker an der Seiter verboten
                  -einfach den im Kotflügel abklemmen verboten (weil angebaut muss auch funzen)
                  -SBL im Spiegel erlaubt 8mit auflagen

                  So richtig?


                  gelöschtes Mitglied

                    Zitat:

                    Meine sind eingetragen mit Blinker + Standlicht !


                    Wie gesagt, eingetragen heisst noch lange nicht, dass es legal ist.

                    Wenn du mal auf einen Polizisten triffst, der da Ahnung hat, sit die Eintragung egal, Ärger gibts dann trotzdem.

                    Ich kenne auch einen TÜV-Prüfer, der so ziemlich alles einträgt, aber was bringt mir das, wenns dann doch nicht legal ist und ich im Ernstfall Probleme damit bekomme?

                    Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

                    MfG
                    David

                    EDIT:

                    Zitat:

                    also nochmal zum mitschreiben:

                    -Blinker im Spiegel erlaubt
                    -2 Blinker an der Seiter verboten
                    -einfach den im Kotflügel abklemmen verboten (weil angebaut muss auch funzen)
                    -SBL im Spiegel erlaubt 8mit auflagen

                    So richtig?


                    Zu 1: Jap erlaubt.
                    Zu 2: Richtig, 2 Seitenblinker pro Seite sind nicht erlaubt
                    Zu 3: Nein, solange die im Spiegel dann funktionieren ist das ok, damit würdest du die Vorschriften ja wieder erfüllen, sieht dann aber halt doof aus
                    Zu 4: Nein, SML nicht erlaubt, aus den weiter oben genannten Gründen


                    Zitat:


                    Wie gesagt, eingetragen heisst noch lange nicht, dass es legal ist.

                    Wenn du mal auf einen Polizisten triffst, der da Ahnung hat, sit die Eintragung egal, Ärger gibts dann trotzdem.




                    Wenn du mal bei mir schaust habe ich keine Blinker in den Kotflügel ( LSD ) von daher musste ich das sogar machen ! das ich die LSD eingetragen bekommen habe...

                    Er kann auch die Blinker in den Spiegeln abklemmen und einfach nur das standlicht fahren ist auch eine möglichkeit ...


                    Hatte aber bisher in keiner Kontrolle jemanden der sich für meine Spiegel int. hat... die hatten immer andere Problem.


                    gelöschtes Mitglied

                      Es geht ja auch nicht um die Blinker, sondern um das SML.
                      Leute, Seitenblinker und Seitenmarkierungsleuchten sind 2 verschiedene Dinge, bringt das nicht dauernd durcheinander, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

                      Blinker dürfen entweder im Kotflügel oder die im Spiegel angeklemmt sein.
                      Und da du ja cleane Kotflügel hast, hast du ja dann garkeine andere Wahl.
                      Dafür haben die Spiegel ja auch eine ABE und ein Prüfzeichen. Das ist also vollkommen richtig.

                      Das mit dem SML ist aber nicht legal, egal ob es eingetragen ist oder nicht, da die ABE für Deutschland nicht gültig ist.
                      Bei den meisten Spiegeln liegt soagr ein Zettel dabei, dass die Blinker angeklemmt werden dürfen, aber das SML nicht.

                      MfG
                      David


                      sagt mal nebenbei gibt es für den polo eigentlich auch diese spiegel die so hochklappen?
                      hab gestern an nem bmw e46 solche gesehen die so nach oben standen...


                      Nein gibt es so nicht zu kaufen, musst man sich dann selber zusammenbasteln

                      Habe ich hier im Forum auch irgendwo schonmal gesehen


                      achso alles klar danke trotzdem!


                      gelöschtes Mitglied

                        Das müssten diese hier sein:

                        [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



                      • Allerdings drehen die sich nicht automatisch hoch, sondern müssen dann manuel hochgedreht werden.
                        Ist nichts anderes als die einklappfunktion, eben nur nach oben, statt in Richtung Fenster.

                        MfG
                        David


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