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kontakt mit rennleitung.......

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

hey leute

hatte gestern kontakt mit der rennleitung und diehaben meine nummernschild halterung bemängelt und nur scheiße gelabert.
naja habe mir selber was einfallen lassen habe mein nummernschild unten rechts angebracht habees im bestimmten winkel habe fast die 30 cm eingehalten habe e prüf beleuchtung alles nur halt nicht eingetragen.
was ich aber nicht wusste naja.
jetzt habe ich mängel schein bekommen den ich in einer woche halt fertig haben und es nochmal vorstellen.
brauche also schnellst möglich einen tüv menschen der mir das einträgt.
habt ihr da einen an der hand oder so der mir das ohne mosern einträgt gibt mir mal einen rat.

danke tobias



10042010068.jpg
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Was haben die den genau bemängelt?

Steht das von der Schürze ab oder sieht das nur so aus?

Wenn das alles rechtens ist warum suchst du dann einen Tüvprüfer.
Fahr doch zu deinem Tüv wenn alles rechtens ist,dürfte es doch keine Probleme geben.


Sieht doch gut aus, wenn alles wie beschrieben ist und E-Prüfzeichen vorhanden sind, sollte das doch keine Probleme geben.
Fahr doch einfach mal zum TÜV zeig denen das, wenn sie was zu bemängeln haben, müssen sie dir doch auch sagen können was.
Müsste ja eigentlich dann jeder bemängeln.
Wenn die es nicht machen, fährste in die Nachbarstadt



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

bemängelt das ich das nicht eingetragen habe in meinen fahrzeug schein und das nur alfa halt die genimigung hat das anders anzubringen.
das das nicht in der mitte ist und total dumm gewesen der typ darf man gar nicht erzählen so einen dummen bullen hatte ich noch nie gehabt.

ja eigentlich ist das alles rechtens ich denke ich habe bloß keinen tüver der doch vielleicht ein auge zu drückt wenn doch nicht alles rechtens ist weißt.

es ist minimal was es absteht minimal das ich oben unten bissl luft habe weißt


Fahr zu deiner Tüvstelle und lass es eintragen.
Wenn was nicht passt sagt er es dir schon.

Und wenn alles ein E4 Zeichen hat dürfte es doch keine Probleme geben.


Ich hab meines zwar an der Heckklappe aber da es 2cm zu lang ist, musste ich dann rahmenlose Kennzeichenhalter nehmen, und daduch steht es auch gut 5-6-7mm ab. Leider :(
War jetzt vor kurzem bei der HU und dem PI hat das garnicht interessiert.
Frag doch erstmal bei dir in der City beim Tüv vielleicht macht der das ja.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

die lichter sind eigentlich für motoräder gedacht also denke ich sind e4 dinger schau ich gleich mal nach.
ja muss ich morgen irgendwie mal machen dahin fahren und dann einfach mal probieren und dann hoffen trotzdem was ist wenn die sagen ist nicht dann muss ich das voll wieder umbauen das wird richtig mies.
was denkt ihr bezahl ich dafür geht das unter sonder abnahme?


Hallöchen was ist das für eine Beleuchtung soeine suche ich für mich nämlich die sieht echt geil aus!

Ja die Rennleitung die sind da manschmal was streng drin aber nunja !

Eisbär 6N


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

die habe ich von ebay such mal bei kennzeichenbeleuchtung und die sind eigentlich für karren gedacht weißt ich such mal und schick den link

ja der typ war total dumm geht gar nicht



also ich hatte damals welche beim Motorrad-Shop namens POLO gekauft.
Sind jeweils 3 LED und sind als Kennzeichenbeleuchtung zugelassen.
Hab da beim TÜV angerufen und der Sagte ich solle dann halt zwei von nehmen und zum eintragen hinkommen.
Im Preis lagen die pro Stück aber bei 13Euro.


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    die habe ich von ebay such mal bei kennzeichenbeleuchtung und die sind eigentlich für karren gedacht weißt ich such mal und schick den link

    ja der typ war total dumm geht gar nicht


    Dumm ist der der dummes tut.. vlt solltest du dich schlau machen um im Verkehrsrecht mal nachsehen wo und wie ein Kennzeichen hinten angebracht sein muss.. du wirst es nicht glauben, aber dort gibts genaue Maßangaben dazu. Ebenso was die beleuchtung angeht..

    Alos immer schön den Ball flach halten, bevor man meckert..


    gelöschtes Mitglied

      ja r-line: jeder hier schaut wegen jeden scheiß in diverse gesetzbücher. und nur weil da was steht heist das nicht das es dennoch eintragbar ist,und da kann der butze auch erstma nur dumm gucken.ich denke fast jeder hier hätte das da genauso angebaut ohne irgendwas nach zu schauen nur weil es ihm gefallen hat und nur weil er schreibt der typ war dumm,bedeutet das nicht gleich das er nicht vielleicht recht hatte. aber es gibt leute die hängen sich wegen jeden klein scheiß auf anstatt erstmal darauf hin zu weisen .


      Zitat:

      Dumm ist der der dummes tut.. vlt solltest du dich schlau machen um im Verkehrsrecht mal nachsehen wo und wie ein Kennzeichen hinten angebracht sein muss.. du wirst es nicht glauben, aber dort gibts genaue Maßangaben dazu. Ebenso was die beleuchtung angeht..

      Alos immer schön den Ball flach halten, bevor man meckert..


      Richtig


      Zitat:

      Dumm ist der der dummes tut.. vlt solltest du dich schlau machen um im Verkehrsrecht mal nachsehen wo und wie ein Kennzeichen hinten angebracht sein muss.. du wirst es nicht glauben, aber dort gibts genaue Maßangaben dazu. Ebenso was die beleuchtung angeht..

      find ich prinzipiell auch richtig
      Das es nicht der original Platz für das Nr.-Schild ist, wird jedem klar sein.

      Zum eigentlichen Thema:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

    • gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      ja leute ne kein stress ne hier.
      ich habe hier rum gefragt habe mich schlau gemacht und viele tips angenommen von hier auß´n polotreff habe ich die lampen weil mir die einer empfohlen hatte. das mit das das 30 cm vom boden entfernt sein muss habe ich auch von hier das das im bestimmten winkel stehen muss habe ich alles eingehalten also sagt nicht habe mich nicht vorher schlau gemacht ihr könnt alle denken was ihr wollt aber es wird schon gehen mit dem eintragen wenn nicht pech gehabt würde ich sagen.

      mfg tobias


      Sieht ja schick aus mit dem Kennzeichen. war bei meinem Tüv Prüfer und hatte ihn gefragt wie es aussieht mit den kennzeichen im alfa style also vorn nach links oder rechts und hinten nach rechts unten und er sagte mir wenn ich die maße einhalte darf ich das so anbringen wie ich es gern hätte nur das das hintere halt beleuchtet sein muss also demnach wäre das kennzeichen unten rechts erlaubt wenn die maße eingehalten sind. und mein tüv prüfer sagte mir auch das das nicht eintragungspflichtig ist


      Zitat:

      und mein tüv prüfer sagte mir auch das das nicht eintragungspflichtig ist


      Man ist aber auf der sichereren Seite, wenn es im Schein drin steht!
      Gibt halt viele Rennleiter, die nur in den Schein schauen und danach kontrollieren, dass es da einige Sachen gibt, die trotz Eintragung, hätten garnicht im Schein sthen dürfen, erkennt dieser dann meist auch nicht!


      aber die müssen also ansich nicht eingetragen werden richtig?


      Na dann würde ich das aber auch nich eintrasgen lassen und wenn einer mucken macht musste dem sagen der soll mal seinen oberkommisar fragen oder halt den tüv...


      Zitat:

      das mit das das 30 cm vom boden entfernt sein muss habe ich auch von hier das das im bestimmten winkel stehen muss habe ich alles eingehalten also sagt nicht habe mich nicht vorher schlau gemacht ihr könnt alle denken was ihr wollt aber es wird schon gehen mit dem eintragen wenn nicht pech gehabt würde ich sagen.

      dann ist ja alles bestens
      wird schon glatt laufen mit der Eintragung


      gelöschtes Mitglied

        so ich habs gefunden. man man man. also erstmal steht nirgens geschrieben wo das befestigt sein muss. lediglich mindest und maxhöhe ist wichtig. die beleuchtung und bis zu 30grad neigung. es muss im winkel von 30grad beidseitig zu lesen sein. nun bist du durch.

        und noch offiziell:

        - Auszug aus der StVZO -

        § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

        (1) ... Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. ...

        (2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Lässt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

        (3) Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen. Wird ein solches Kennzeichen in der Fahrtrichtung angebracht, so kann es der Kotflügelrundung entsprechend gekrümmt sein. Seine Vorderecken sind abzurunden; seine vordere und seine obere Kante müssen wulstartig ausgestaltet sein.

        (4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen b, c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen. ...

        also fahr hin zum tüv,lass es dir eintragen und gut. einzig das licht das auf die straße scheint könnte man was sagen. aber egal,ich denke du hast soweit alles richtig gemacht.


        hey ich hätte da noch ne frage zwischendurch:

        könnst du vielleicht noch ein bild machen,WIE und wo du die kennzeichenbeleuchtung angebracht hast?

        ich bin auch verzweifelt am suchen,wie ich mein kennzeichen noch beleuchten kann,ausser aus der stoßstange,weil ich die gerne cleanen würde oberhalb....

        wär dir echt dankbar


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        hier schau mal das bild vielleicht kannst damit was anfangen hehe.

        also ich kann euch alle sagen bekomm es nicht eingetragen keiner will mir hier bei mir das eintragen war beim tüver war dekra habe bei hot wheel´s nachgefragt es trägt mir so wie es ist keiner ein.
        sie sagen es ist nicht mittig das ist schon mal das erste es muss in der mitte sein weil ein polo so wie er gebaut wird und ausgeliefert wurde ist das nummernschild in der mitte und es muss da bleiben so sagt der tüver.
        wäre der polo mit einem nummernschild an der seite ausgeliefert worden hätte man es rechts links anbringen dürfen so nicht. anscheind stehen meine leuchten zu weit raus sie müssen verdeckt sein. dann ist es anscheind nur 27,5 cm vom boden und es steht nicht im winkel von 45 grad wie der tüver sagt.
        die bei der dekra haben gleich gesagt nummernschuld nicht in der mitte kann ich vergessen.
        hot wheel´s hat gesagt nicht mitte kannst es vergessen.
        habe einen kumpel aus berlin der war gestern in berlin tuning bude hat nachgefragt bilder gezeigt alles der typ von da macht sich schlau bis nächste woche wenn die sagen ist nicht war mein umbauen für umsonst.
        das mit der stvo gestz scheiße hatte ich auch alles gelesen jeder sagt aber was anderes und das ist total scheiße.
        habe mein mängelschein erstmal durch habe meine hässliche alte stosi ran dann zum tüver abnehmen lassen also unterschrift geholt dann zu den bullen.
        tja habe schon einen anderen plan andere heckklappe und umbauen aber warte noch ab mal sehen was die nächste wochen sgen wenn die es mir eintragen sofort nächste woche hin und dann hat sich das dann bekommen die bullen den fick finger von mir.


        13042010075.jpg
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        dass es in der mitte sein soll verwundert mich, mein dad hatte nen jeep wrangler TJ, der im auslieferungszustand auch nen kennzeichenhalter in der mitte hat, haben ohne probleme nen "zweizeiliges" (keine ahnung wie ich es nennen soll) bekommen und es an der originalen halterung für die amis angeschraubt... nie probleme gehabt


        mein auto (113)2.jpg
        mein auto (113)2.jpg

        gelöschtes Mitglied

          das ist auch schwachsinn mit der mitte. dafür gibts eine sogenannte einzelabnahme. kein plan was da so schwer dran ist.


          gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          ich weiß es auch nicht man liest und man informiert sich und dann ist doch alles falsch und das ist total scheiße.
          kein plan was ich noch machen kann da.
          du j-bob hat dein dad das nummernschild dann auch an der position verändert also nach rechts oder links geändert?


          ja, da wir ne andere stoßstange verbaut haben is auch die kennzeichenhalterung, die scheinbar nur für den deutschen/europäischen markt sein soll, weggefallen.
          die war original mittig unterm ersatzrad un hatte die normale uns bekannte form...


          kann das sein das du von unterkante kenzeichen bis zur strasse keine 30cm hast ?

          zu den kenzeichen leuchten so lange sie ein e prüfzeichen haben und zugelassen sind ist das kein problem...

          mfg


          gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          ich weiß nicht ob es nur daran liegt das ich nicht ganz 30 habe habe 27.5 cm.

          ich habe morgen termin bei einen in berlin ich hoffe das der mir das einträgt wenn nicht habe ich a karte.

          die beleuchtung hat e prüf alles.
          und sind zugelassen für motoräder.

          mfg


          Zitat:

          und sind zugelassen für motoräder


          du weißt schon, dass du ein auto fährst. theo müsst es ja wurst sein, wenn ein e-prüfzeichen dran ist, aber ich weiß ned, wie das aussieht, wenn es nur für zweiräder ne zulassung hat.


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          #31 - 21.04.2010was ist die rennleitung
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