Servus hab n kleines TÜV problem, hab jetzt so weit so gut alles eingetragen bekommen, nur hab ich jetzt ein problem, bodenfreiheit hab ich 1mm mehr als ich darf nur meine scheinwerfer sind 2,7 cm zu tief,
gibts auch ne möglichkeit die höher zu bekommen ohne in mein sportfahrwerk längere federn reinzubauen ( im moment 60/40)
pm.
hat der tüv-lui das denn bemängelt, dass die scheinwerfer zu niedrig sind? wenn nicht, wo kein kläger, da kein richter ansonsten versuch´s über dekra/gtü oder ähnlichen vereinen...
tüv hats bemängelt, hab 47 cm laut diesem, der dekraprüfer sagte ich hätte 46cm
war jetzt gestern bei der KÜS dort hats ausgereicht der meinte 52cm.
sind die alle blind,oder wie ?
tüv hab ich bekommen, aber bekomm erst nächste woche meinen stempel,da der prüfer meinte er brauche ca. 3 std. fürs durchlesen der gutachten und anschließende eintragen.
und was sagt dein zollstock ?
bei zollstöckern gibt es immer abweichungen
wenn du einen hast, der bei deinem ca.50 cm misst, dann nimmste dem beim nächsten mal mit und zeigste es dem prüfer als beweis.
na egal hauptsache eingetragen oder
Zitat:
und was sagt dein zollstock ?
bei zollstöckern gibt es immer abweichungen
wenn du einen hast, der bei deinem ca.50 cm misst, dann nimmste dem beim nächsten mal mit und zeigste es dem prüfer als beweis.
Hi - sagt mal gab es nicht mal eine blende für den 6n?...also nicht einen bösen blick von aben sondern von unten?!...mir war mal so-so hat glaub ich nen kumpel von mir getrickst wenn ich mich nicht irre
LG
golo82
um welches maß geht es hier?
scheinwerfer höhe oder lichtaustrittskante?
zumal es im ermessen des prüfers eine toleranz gibt.
stimmt wohl....der berserker hat auch recht....da gibt es tolleranzen die der prüfer beachten kann-aber leider nicht muss wenn er nicht will :(
Zitat:
im ermessen
Zitat:
Zitat:
und was sagt dein zollstock ?
bei zollstöckern gibt es immer abweichungen
wenn du einen hast, der bei deinem ca.50 cm misst, dann nimmste dem beim nächsten mal mit und zeigste es dem prüfer als beweis.
mein zollstock hat 47 cm gesagt,
lichtaustrittskante warets 47
die daten kenn ich halt.
- Kennzeichen vorne (mindestens 20 cm über der Fahrbahn)
§ 60 Absatz 2 StVZO
- Kennzeichen hinten (mindestens 30 cm über der Fahrbahn)
§ 60 Absatz 2 StVZO
- Lichtaustrittsfläche des vorderen Scheinwerfers (mindestens 50 cm ü.d.F.)
§ 53 Absatz 1 StVZO
- Schlussleuchte (mindestens 35 cm ü.d.F)
§ 53 Absatz 1 StVZO
- Nebelschlussleuchte/Rückfahrscheinwerfer (mindestens 25 cm ü.d.F.)
§ 52a Absatz 1 / §53d Absatz 3 StVZO
Zitat:
- Lichtaustrittsfläche des vorderen Scheinwerfers (mindestens 50 cm ü.d.F.)
§ 53 Absatz 1 StVZO
bei mir wurd gar nix vermessen..der wollt nur den beleg der achsvermessung, hat sich die federnummern angesehen und gut wars. war tüv nord.