Zitat:
- Lichtaustrittsfläche des vorderen Scheinwerfers (mindestens 50 cm ü.d.F.)§ 53 Absatz 1 StVZO
bei mir wurd gar nix vermessen..der wollt nur den beleg der achsvermessung, hat sich die federnummern angesehen und gut wars. war tüv nord.
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