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Neu hier und gleich ne Frage

dost1987
  • Themenstarter

Tach zusammen,

zunächst erstmal danke das es so ein forum gibt und super was man hier für Lösungsansätze findet, großes LOB

habe seid letzter Woche n Schnäppchen geschossen und mir einen Polo 6n Bj.96 ans Herz gelegt und bin bis jetzt Super zufrieden! einfach nur klasse damit zu fahren!

nur wenn ich dann in mein Fahrzeugschein schaue dann verstehe ich eine übel gekürzte Anmerkung unten nicht die da lautet:

abw. v. § 50/8 stvzo einr. zur leuchtweitenreg. ausn. gen. erf. u. ert. d. lra rhein neckar kreis

ich weiss das ich keine möglichkeit habe die Leuchtweite zu regulieren, da mir das Instrument im Innenraum fehlt, aber muss das dann im Schein angegeben werden?

bin für alle Anregungen und Tipps dankbar^^

mfg



hi und willkommen hier!

also ich würde das ganze so verstehen das du keine Leuchtweitenreg. drin hast aber das bei dir ne ausnahmeregelung is da deiner bestimmt nen Reimport is.

denn alle für deutschland gebauten auto´s ab 1990 brauchen das serienmäßig.


Zitat:

also ich würde das ganze so verstehen das du keine Leuchtweitenreg. drin hast aber das bei dir ne ausnahmeregelung is da deiner bestimmt nen Reimport is.

denn alle für deutschland gebauten auto´s ab 1990 brauchen das serienmäßig.




Zitat:

ich weiss das ich keine möglichkeit habe die Leuchtweite zu regulieren, da mir das Instrument im Innenraum fehlt, aber muss das dann im Schein angegeben werden?


Ja das muß im Schein mit angegeben werden weil die Leuchtweitenregulierung irgendwann ende der 80'er Jahre oder so in Deutschland Pflicht wurde und da dein 6N wohl ein Reimportmodell aus einen Land ist wo die LWR nicht vorgesehen ist,wurde die auch bei dir nicht verbaut und somit muß das eben in Fahrzeugschein/Bescheinigung vermerkt sein .

Unser 6N ist auch ein Reimport und war für Spanien bestimmt,auch dort fehlt die Leuchtweitenregulierung(und auch Fahrer und Beifahrerairbag) und im Fahrzeugschein/Brief ist dieses ebenfalls vermerkt worden.

EDIT:Schon wieder zu langsam geschrieben
:(


dost1987
  • Themenstarter

AHAAA


jetz verstehe ich , nur so nebenbei das meiner ebenfalls keine airbags hat und ebenfalls ein Reimport ist.

jetzt ist auch das geheimnis gelöst


gelöschtes Mitglied

    Auf deutsch:

    Abweichend von §50, Absatz 8 der Straßenverkehrszulassungsordnung ist die Einrichtung zur Leuchtweitenregelung ausnahmegenehmigungspflichtig! Diese wurde erteilt durch das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises!


    tolles schnäppchen^^...dann hast du nen re-import ohne lrw^^..also leuchtweitenregulierung.....du kannst so angle eyes in one block bauform und ohne lrw legal fahren^^.


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