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Kat ausbauen und austragen lassen

Becks-Baschdi
  • Themenstarter

habe in meinem polo einen kat daher er nachgerüstet wurde hab ich mir gedacht ihn einfach auszubauen und nun meine frage kann ich ihn einfach ausbaun oder ist das was größeres?
danke schonmal



gelöschtes Mitglied

    wird nich durch den tüv kommen!

    in deutschland ists nich mehr erlaubt von der euro norm her wieder runter zu gehn . . . das heißt wenn ma einma nen kat eingetragen hat kommt man nich mehr auf ohne kat




    ging früher mal, aber das ist leider vergangenheit.. das waren noch zeiten


    @Gumbi

    Sehr unauffälliger LLK


    und wie isses wenn man rückrüsten will für H kennzeichen?


    Seit ihr euch da sicher? Ich kenn nur so das wenn der Kat nachgerüstet ist man den auch wieder austragen lassen kann.


    also ich bin mir ziemlich sicher, da in deutschland absolut keine verschlechterung der abgaswerte, bzw rückrüstung der schadstoffklasse erlaubt ist. Du darst ya nicht mal nen motor beispielsweiße vom polo g40 baujahr 1990 ins einen polo g40 bj 1992 einbauen.

    also bin mir ziemlich sicher, dass das in deutschland nicht mehr geht.


    Becks-Baschdi
    • Themenstarter

    Un was *waere wenn* ich gaaanz zufaellig meine Papiere verlieren wuerde un gleichzeitig mein Kat beschaedit werden wuerde so das ich ihn ausbauen muss un ich mir dann so neue Papiere besorge



    Zitat:

    also ich bin mir ziemlich sicher, da in deutschland absolut keine verschlechterung der abgaswerte, bzw rückrüstung der schadstoffklasse erlaubt ist. Du darst ya nicht mal nen motor beispielsweiße vom polo g40 baujahr 1990 ins einen polo g40 bj 1992 einbauen.

    also bin mir ziemlich sicher, dass das in deutschland nicht mehr geht.




    zu 100% richtig!

    ich wollte meinen g.kat auch raus haben wegen weber umbau aber selbst das gibg 2005 nicht ! nicht mal schnuffi tüv mit viel geld wollte das machen!


    Weil deiner 1990 schon mit Kat vom Band lief, ich bleib trotzdem der meinung wenn der ab Werk keinen Kat hatte kann man den auch wieder austragen lassen.


    ....sorry ich habe das "nachgerüstet" überlesen!

    ja... da bin ich mir dann auch nicht mehr so sicher...


    wenns wegen h-kennzeichen ist, einfach ma beim tüv nachfragen


    ein nachgerüsteter kat wirkt sich nicht negativ auf den wunsch nach einem H aus... sicherheitstechnik und umweltschutztechnik darf neuerem stand entsprechen... ich bin mir ziemlich sicher das du den kat nimmer raus bekommst...

    und wegen papieren verlieren... die fahrzeugdaten die in deinen papieren stehen, stehen auch alle im zentralrechner vom KBA, also sollte dein brief wirklich abhanden kommen, bringt dir des garnix


    Mein Oldtimer / Sachverständiger / Freund sagte mir das ein Fahrzeug jederzeit wieder in den Ursprung zurückversetzt werden darf , so wie es damals die Werkshallen verlassen hat, aber mit ausnahmen !. Ich habe in den NSU einen falschen Motor drin ,aber moderner als das was ursprünglich verbaut war. Ich bekomme definitiv den alten originalen Motor zwecks H Kennzeichen wieder eingetragen obwohl die "neue" Maschine schon drinsteht Das auch nur weil sich der Wert und die originalität dadurch erhöhen würde. ( original ist eben original). Aber er sagte auch das sich Umweltschutz in Sachen Motor , Abgasen bla bla sich nicht auf das H Kennzeichen auswirken darf . In meinem Fall wäre es sowieso egal , da beide Motoren nicht mal annähernd einen Kat hatten .Natürlich ist das H Kennzeichen komplett pfutsch wenn ich jetzt einen Motor eingebaut hätte, wie ZB in einem 69 er NSU einen Polomotor. Klartext; Hätte ich jetzt einen baugleichen Motor drin der aber schon G Kat besitzt in einem Fahrzeug das aber nur U Kat ab Werk hätte, wäre es trotzdem kein Problem .

    Die Abgaswerte dürfen sich seid 2 oder 3

    Jahren nicht mehr verschlechtern , nur verbessern oder gleichbleiben.
    In meinem Fall egal weil schlecht bleibt schlecht .
    In deinem Fall mit dem H Kennzeichen garkein Problem.


    Zitat:

    Mein Oldtimer / Sachverständiger / Freund sagte mir das ein Fahrzeug jederzeit wieder in den Ursprung zurückversetzt werden darf


    also verstehe ich es so das ich mein bj83 polo wieder rückrüsten kann von 3f mit eingetragenem kat auf gk ohne kat?

    ich rufe morgen mein tüver an und frag ihm mal was er sagt ...


    Also ich hab mal bei uns den Chef von der TÜV Station in Osnabrück gesprochen. Einmal eingetragen kann nicht wieder rückgängig gemacht werden.

    Ging um nen Kadett 1,4 der von Werk Euro 1 hatte und mit KLR auf D3 umgerüstet war. Sollte n GSI Motor rein, der nur max. Euro 2 schafft.
    Keine Chance!

    LG Basti


    gelöschtes Mitglied

      "Also ich hab mal bei uns den Chef von der TÜV Station in Osnabrück gesprochen. Einmal eingetragen kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. "

      ist ja komisch alle anderen eintragungen wie felgen ,fahrwerk, auspuff usw.
      können angezweifelt werden und wieder ausgetragen werden
      und in dem falle geht das nicht?

      ich bin der meinung das wenn ein fahrzeug mittels kaltlaufregler oder minikat aufgerüstet worden ist, kann das wieder rückgängig gemacht werden.

      es darf nur nicht die abgasnorm unterschritten werden mit der der wagen vom band lief.

      in dem genannten fall wurde das fahrzeug mal ohne kat gebaut und dieser im laufe der zeit aus steuertechnischen gründen nachgerüstet.

      so hab ich das rausgelesen, aber letztendlich entscheidet deine tüvstelle vor ort ob das machbar ist


      und warum sollte ein py motor bj 90 nicht in nem g40 bj 92 eingetragen werden erfüllen beide euro 1
      oder habe ich da einen denkfehler?


      Zitat:

      Un was *waere wenn* ich gaaanz zufaellig meine Papiere verlieren wuerde


      deine eintragungen bleiben trotzdem erhalten, da alle daten gespeichert sind.

      du bekommst ja auch nen neuen fahrzeugschein, sobald du was dort eintragen lässt.

      die haben alles im system gespeichert. somit wird das nichts


      gelöschtes Mitglied

        Eine Rückrüstung von einer besseren auf eine schlechtere Euro Norm ist nicht mehr durchführbar.. Egal ob Nachgerüstet oder nicht.. lt. EU Recht nicht erlaubt, da es sich nicht um ein Fahrzeugsüezifisches geetz handelt sondern Normspezifisch.


        R Line sagt es ! Aber genau aus diesem Grund wird ja dein Auto auch nicht im Wert sinken wenn du ein H willst ! Also unterm Strich tust du nur was für die Umwelt aber es ist nicht zu deinem Nachteil.

        Wäre ja auch etwas merkwürdig , alle sollen Autos bauen die am besten mit Luft und Liebe fahren , und dann kann man einfach nen Kat wieder austragen der extra wegen der "Umwelt" eingebaut worden ist. ( von den Steuern mal absehen hier)


        Und ich sagte Ja mit Ausnahme

        Die Felgen , Reifen ,Fahrwerke können immer ausgetragen werden um den historischen Wert und die richtige zeitgemässe Optik wieder herzustellen.

        Aber wie schon gesagt , bei den Paragraphen handelt es sich nicht um Autospezifische Dinge ,sondern um Normen die festgelegt worden sind .

        Kannst G Kat in einem Oldtimer fahren , sagt keine Sau was zu , Wert bleibt erhalten. Cromfelgen auf einem 56 er ovali kannst auch fahren aber bekommst So kein H :

        Die Stinker sollen verschwinden und deswegen wurde da ein "P" vorgesetzt. Sonst rennen die Politiker ja im Kreis . Irgendwann muss Schluss sein .

        Das muss man sich halt vorher überlegen ob man ein altes Fahrzeug so erhalten will , wie es vom Band lief, oder es verbastelt und dann die Arschkarte später hat . Deswegen immer so bauen das man ohne Probleme rückrüsten kann.


        polotreff.de
        #22 - 16.11.2010anleitung für kat ein und ausbau bei polo 86c kat ausgebaut versicherung polo 86c kat ausbau
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