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Brauche eure Hilfe Jungs und Mädels

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo und zwar geht es darum das Mein Onkel gestern seinen Polo 6N verkauft hat. Der Käufer hat eine Ausgiebige Probefahrt gemacht und war mit dem Wagen beim ATU weil er beim Gas geben ein Rasseln Festgestellt hat. ATU sagte Ihm das es so I.O sei. Nun ruft der Herr heute an und sagt das er ca 30 KM gefahren ist mit dem Wagen und meint er würde Qualmen das die Strasse Schwarz sei, desweiteren würde die Drehzahl schwanken zwischen 700 und 1500 U/min. So dies sind jedoch meinem Onkel unbkannte plötzliche Mängel. Nun hat der Käufer gesagt das er in die Werkstatt wolle um Prüfen Zu lassen was dies sei und mein Onkel (Verkäufer) soll sich dann an den Kosten Beteiligen. es wurde ein Handschriftlicher Kaufvertrag gemacht mit dem Zusatz ( den der Käufer dazu geschrieben hat) Gekauft wie gesehen ohne Garantie. Nun hat der Käufer gedroht das wenn es die Kopfdichtung sei, er meinen Onkelverklagen wolle. Welche Rechtlichen Möglichkeinten hat mein Onkel im Falle das es so kommt? Da es ihm ja Unbekannte Mängel sind.

Würde mich auf eure Hilfe freuen....

Lg Matze



gelöschtes Mitglied

    Der kann euch nichts, er hätte ihn halt besser anschauen sollen

    So lange da steht " gekauft wie gesehen " oder so ähnlich kann der euch gar nichts


    Ein verkäufer muss KEINE Mängel beim Käufer angeben, und da im Kaufvertrag steht "Gekauft wie gesehen", seid ihr 2 mal auf der sicheren Seite.



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Hallo Jungs, es geht ja nicht um den aspekt irgendwas verschwiegen zu haben . Wir bzw mein Onkel hat dem Käufer alles erzählt was er wusste (auch Mängel) und nach dem der Käufer eine Probefahrt gemacht hat, hat er sich endschieden den Wagen zu nehmen. Die Besichtigung sowie Probefahrt wurden nachmittags gegen 15 Uhr gemacht, also war es noch Hell. Am Telefon war der Käufer aber der meinung das es schon Dunkel war als er gefahren is mit dem Wagen. Aber nunja es geht halt darum das mein Onkel es nicht einsieht das er für eine Reparatur aufkommen soll, die man Vorher nicht gewusst/gesehen hat. Aber es ist beruhigend das wenn es zu dem Fall kommt einer Anzeige er auf der Sicheren Seite ist und nichts befürchten muss.

    Lg Matze


    Der Käufer kann deinem Onkel nix

    Wir hatten mal ne ähnliche Situation da hat mein Dad ein Auto verkauft und das ist dann nach 20km mit Motorschaden liegen geblieben...nach dem Anruf das er dann jez zum Anwalt geht haben wir nie wieder was von ihm gehört...wahrscheinlich hat ihm sein Anwalt gesagt das es sinnlos ist

    aber klar ärgerlich für den Käufer ist es allemal

    gruss


    Ich meinte das ja auch nur so., also auch wenn dein onkel von dem mangel wusste, müsste er den nicht sagen, Das ist jetzt nur ein Beispiel.


    Lasst euch auf nichts ein.
    Er hat den so gekauft wie er da stand und gut ist.

    und selbst wenn er auch verklagt kann sich sowas ewig hinziehen.
    Ich hab die Prozedur auch hinter mir. Hatte ein Auto mit Kupplungsschaden gekauft. Dann neue Kupplung eingebaut und dann festgestellt, dass die Kopfdichtung im Arsch ist.
    Nach einem halben Jahr hin und her mitm Anwalt hab ich die Karre verkauft, weil ich keinen Bock hatte mehr zu warten.

    Gruß Basti


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      und nach dem der Käufer eine Probefahrt gemacht hat, hat er sich endschieden den Wagen zu nehmen.


      Wie schon geschrieben, selber schuld er hat ihn sich nicht genau angeschaut, egal ob der Fehler neu oder schon länger da ist, selber schuld.

      Wenn der zum Anwalt läuft, ist das nur Zeit Verschwendung.

      Ihr habt rein GAR NICHTS zu befürchten


      Zitat:

      Ein verkäufer muss KEINE Mängel beim Käufer angeben, und da im Kaufvertrag steht "Gekauft wie gesehen", seid ihr 2 mal auf der sicheren Seite.


      Das ist so nicht ganz richtig. Der Zusatz gekauft wie gesehen schützt den Verkäufer nicht davor bekannte Mängel anzugeben. Gekauft wie gesehen heißt letztendlich so viel wie, wenn der Wagen z. B. eine Delle hat und der Käufer das gesehen hat und den Wagen trotz dieser Delle kauft. Bekannte Mängel MÜSSEN trotzdem im Kaufvertrag aufgelistet sein, da es sich sonst um den Tatbestand der arglistigen Täuschung handelt.

      Es kann für deinen Onkel blöd laufen, denn er müsste quasi nachweisen das er von dem Mangel nichts wusste. Würde mich nicht drauf verlassen, dass ihr auf der sicheren Seite seid.



      Sein Onkel ist Privatmann und der Käufer is das Auto selbst gefahren und beide haben keine Mängel am Motor wahrgenommen...reicht als beweis


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Würde mich nicht drauf verlassen, dass ihr auf der sicheren Seite seid.


        Also bei einem Kumpel war es so,

        der hat einen Ford Fiesta verkauft, mit diversen Mängel.
        War damals dabei wo der neue Besitzer den Wagen sich angeschaut hat.

        Die haben nicht mal eine Probefahrt gemacht und haben Sofort den Wagen gekauft.

        Dann hat der Käufer den Wagen erst nach 3 Monaten abgeholt was schon eine Frechheit ist ...

        Dann hat der neue Besitzer den Wagen 2 Monate gefahren und dann kam ein Anruf was mein Kumpel ihn da für einen Schrott verkauft hätte usw...

        Na ja um das ganze Kurz zu machen, er musste ein paar mal zum Anwalt und die Sache wurde dann Fallen gelassen.

        Aber ich muss auch sagen mein Kumpel hat damals auch aufgezählt, was für Mängel der Wagen hat, war dem Käufer aber egal und hat ihn Trotzdem gekauft

        Edit...

        Mein Kumpel hatte halt glück das er mit rein geschrieben hat :

        Gekauft wie gesehen und ohne Garantie oder sonstiges


        Das ist aber nur so gut ausgegangen weil er die Mängel aufgelistet hat.


        gelöschtes Mitglied

          Muss man eigentlich in den Kaufvertrag alle bekannten Mängel nochmal einzeln auflisten.
          Oder reicht es wenn man sowas reinschreibt wie: "dem Käufer wurden alle bekannten Mängel genannt".


          gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          Moin, also wir haben in dem Falle alle Reparaturen plus Mängel aufgelistet, damitt wir auf der sicheren Seite sind. Wie schon vorher beschrieben ist der Käufer aber nun der Meinung das Mängel auftrtten die wir angeblich Verschwiegen haben. Jedoch haebn wir von den Mängel das erste mal gehört. Aber mal abwarten was der Käufer angib wenn er in der Werkstatt war. Ich werde berichten.

          MfG


          ganz ehrlich?

          es is ja nett, das du hier im forum fragst, aber im prinzip hilft dir bei sowas nur juristischer beistand, alles andere is unfug und mutmaßerei...

          ich hab jetzt soviele meinungen gelesen, die alle nur zu 50 % der wahrheit entsprechen..gekauft wie gesehen, is nicht mehr..wie lange wird das noch in den köpfen bleiben?

          anwalt anrufen, fragen, 100% sicher sein


          gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          moin, mir ging es dabei um eventuelle eigenerfahrung. Ein Anwalt wird eingeschaltet sobald der Käufer eine Anzeige macht.

          MfG


          eigenerfahrungen bringen in dem sinne auch nicht viel..das is alles von fall zu fall verschieden und es kommt immer auf den anwalt an..

          wenn der anwalt von dem käufer gut is, dann bringt er den fall unter dach und fach und ihr guckt doof aus der wäsche, auch wenn ihr im recht seit..

          aber wenn ich deine schilderung lese und was sagen würde, dann das, das ihr nix zu befürchten braucht


          Zitat:

          Muss man eigentlich in den Kaufvertrag alle bekannten Mängel nochmal einzeln auflisten.
          Oder reicht es wenn man sowas reinschreibt wie: "dem Käufer wurden alle bekannten Mängel genannt".


          Also 100 % auf der sicheren Seite bist du wenn du alle bekannten Mängel extra auflistest.


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