Hallo und zwar geht es darum das Mein Onkel gestern seinen Polo 6N verkauft hat. Der Käufer hat eine Ausgiebige Probefahrt gemacht und war mit dem Wagen beim ATU weil er beim Gas geben ein Rasseln Festgestellt hat. ATU sagte Ihm das es so I.O sei. Nun ruft der Herr heute an und sagt das er ca 30 KM gefahren ist mit dem Wagen und meint er würde Qualmen das die Strasse Schwarz sei, desweiteren würde die Drehzahl schwanken zwischen 700 und 1500 U/min. So dies sind jedoch meinem Onkel unbkannte plötzliche Mängel. Nun hat der Käufer gesagt das er in die Werkstatt wolle um Prüfen Zu lassen was dies sei und mein Onkel (Verkäufer) soll sich dann an den Kosten Beteiligen. es wurde ein Handschriftlicher Kaufvertrag gemacht mit dem Zusatz ( den der Käufer dazu geschrieben hat) Gekauft wie gesehen ohne Garantie. Nun hat der Käufer gedroht das wenn es die Kopfdichtung sei, er meinen Onkelverklagen wolle. Welche Rechtlichen Möglichkeinten hat mein Onkel im Falle das es so kommt? Da es ihm ja Unbekannte Mängel sind.
Würde mich auf eure Hilfe freuen....
Lg Matze
Der kann euch nichts, er hätte ihn halt besser anschauen sollen ![]()
So lange da steht " gekauft wie gesehen " oder so ähnlich kann der euch gar nichts
Ein verkäufer muss KEINE Mängel beim Käufer angeben, und da im Kaufvertrag steht "Gekauft wie gesehen", seid ihr 2 mal auf der sicheren Seite.
Hallo Jungs, es geht ja nicht um den aspekt irgendwas verschwiegen zu haben . Wir bzw mein Onkel hat dem Käufer alles erzählt was er wusste (auch Mängel) und nach dem der Käufer eine Probefahrt gemacht hat, hat er sich endschieden den Wagen zu nehmen. Die Besichtigung sowie Probefahrt wurden nachmittags gegen 15 Uhr gemacht, also war es noch Hell. Am Telefon war der Käufer aber der meinung das es schon Dunkel war als er gefahren is mit dem Wagen. Aber nunja es geht halt darum das mein Onkel es nicht einsieht das er für eine Reparatur aufkommen soll, die man Vorher nicht gewusst/gesehen hat. Aber es ist beruhigend das wenn es zu dem Fall kommt einer Anzeige er auf der Sicheren Seite ist und nichts befürchten muss.
Lg Matze
Der Käufer kann deinem Onkel nix ![]()
Wir hatten mal ne ähnliche Situation da hat mein Dad ein Auto verkauft und das ist dann nach 20km mit Motorschaden liegen geblieben...nach dem Anruf das er dann jez zum Anwalt geht haben wir nie wieder was von ihm gehört...wahrscheinlich hat ihm sein Anwalt gesagt das es sinnlos ist ![]()
aber klar ärgerlich für den Käufer ist es allemal
gruss
Ich meinte das ja auch nur so., also auch wenn dein onkel von dem mangel wusste, müsste er den nicht sagen, Das ist jetzt nur ein Beispiel.
Lasst euch auf nichts ein.
Er hat den so gekauft wie er da stand und gut ist.
und selbst wenn er auch verklagt kann sich sowas ewig hinziehen.
Ich hab die Prozedur auch hinter mir. Hatte ein Auto mit Kupplungsschaden gekauft. Dann neue Kupplung eingebaut und dann festgestellt, dass die Kopfdichtung im Arsch ist.
Nach einem halben Jahr hin und her mitm Anwalt hab ich die Karre verkauft, weil ich keinen Bock hatte mehr zu warten.
Gruß Basti
Zitat:
und nach dem der Käufer eine Probefahrt gemacht hat, hat er sich endschieden den Wagen zu nehmen.
Zitat:
Ein verkäufer muss KEINE Mängel beim Käufer angeben, und da im Kaufvertrag steht "Gekauft wie gesehen", seid ihr 2 mal auf der sicheren Seite.
Sein Onkel ist Privatmann und der Käufer is das Auto selbst gefahren und beide haben keine Mängel am Motor wahrgenommen...reicht als beweis ![]()
Zitat:
Würde mich nicht drauf verlassen, dass ihr auf der sicheren Seite seid.
Das ist aber nur so gut ausgegangen weil er die Mängel aufgelistet hat.
Muss man eigentlich in den Kaufvertrag alle bekannten Mängel nochmal einzeln auflisten.
Oder reicht es wenn man sowas reinschreibt wie: "dem Käufer wurden alle bekannten Mängel genannt".
Moin, also wir haben in dem Falle alle Reparaturen plus Mängel aufgelistet, damitt wir auf der sicheren Seite sind. Wie schon vorher beschrieben ist der Käufer aber nun der Meinung das Mängel auftrtten die wir angeblich Verschwiegen haben. Jedoch haebn wir von den Mängel das erste mal gehört. Aber mal abwarten was der Käufer angib wenn er in der Werkstatt war. Ich werde berichten.
MfG
ganz ehrlich?
es is ja nett, das du hier im forum fragst, aber im prinzip hilft dir bei sowas nur juristischer beistand, alles andere is unfug und mutmaßerei...
ich hab jetzt soviele meinungen gelesen, die alle nur zu 50 % der wahrheit entsprechen..gekauft wie gesehen, is nicht mehr..wie lange wird das noch in den köpfen bleiben?
anwalt anrufen, fragen, 100% sicher sein
moin, mir ging es dabei um eventuelle eigenerfahrung. Ein Anwalt wird eingeschaltet sobald der Käufer eine Anzeige macht.
MfG
eigenerfahrungen bringen in dem sinne auch nicht viel..das is alles von fall zu fall verschieden und es kommt immer auf den anwalt an..
wenn der anwalt von dem käufer gut is, dann bringt er den fall unter dach und fach und ihr guckt doof aus der wäsche, auch wenn ihr im recht seit..
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aber wenn ich deine schilderung lese und was sagen würde, dann das, das ihr nix zu befürchten braucht
Zitat:
Muss man eigentlich in den Kaufvertrag alle bekannten Mängel nochmal einzeln auflisten.
Oder reicht es wenn man sowas reinschreibt wie: "dem Käufer wurden alle bekannten Mängel genannt".