Nun ja ein wenig weis ich schon
Der K Wert gibt die Farbe an,hab halt ein Xenon Nachrüstkit(Tüv tauglich) mit 8000K mir gekauft (Hellblau)und in die Klarglas In Pro Scheinwerfer eingebaut,in der Halle war es schön hell.Xenon ist Kaltlicht also nicht wie bei Halogen das dir die scheinis schmilzen wenn die da mehr Leistung reinpacken.
ALWR von Hella mit ABE brauchte ich , ne Scheinwerferreinigungsanlage und der Tüv sagte ich muss(laß mich jetzt mal nicht lügen)wenn ich das fernlicht einschalte darf das Abblendlicht(xenon) nicht ausgehen,hatte ich dann damals im Kabelbaum geändert,denke mal hat was damit zu tun da das normale Abblendlicht ja aus geht bei der Lichthupe und da Xenon verzögert einschaltet wäre man so ja ne sekunde im Dunkeln am Fahren.
So trägt er es mir ein!
Welcher Typ Xenon ich habe weis ich aus dem Stehgreif nicht das ist muß ich mal Lesen,aber DS2 kann gut hinkommen (Hab die aber auch schon vor 4 Jahren gekauft)will aber andere Scheinwerfer einbauen,entweder ein original xenon scheini oder lieber der vom Passat siehe oben...aber der vom Passat ist nur Xenon Look
Muß aber klären ob der passt,sonst kommen wieder die In Pro rein,diesmal aber in Black Line.Das umbauen war eigentlich ganz simpel.
Deshalb hier die Frage ob ich das Xenon kit rein schmeiß eintragen lasse und es so lasse,oder ob ich effektiver etwas an der Konstruktion ändern kann was besser ist.
Ich wollt die nächsten Wochen mich erstmal auf einen Scheinwerfer festlegen und dann sehen wir weiter.
und falls dann ne komplette Linse mit Brenner tauschbar wäre ,wär das ja schon fast zu einfach.
Naja Äpfel mit Birnen würde ich nicht sagen.
Mich Interessiert schon ein vergleichs Bild von nem echten Xenon Scheinwerfer und einem der ein Xenon Kit in einen Xenon Look Scheinwerfer eingebaut hat.dürfte Interessant sein
Deshalb der Thread,die BMW Geschichte ist vieleicht auch nicht Uninteressant,sofern aus den Xenon Look Scheinwerfern die Linse so leicht auszubauen ist,meist ist es ja für die Ewigkeit verschweißt
Zitat:
Mich Interessiert schon ein vergleichs Bild von nem echten Xenon Scheinwerfer und einem der ein Xenon Kit in einen Xenon Look Scheinwerfer eingebaut hat
Hier hab ich noch auf die schnelle 2 etwas ältere Bilder gefunden. werde am Samstag mal Vergleichsbilder zu einer Wand machen.Damit man mal die Lichtkegel sehen kann. Ist übrigens ein Xenon-Kit mit 8000K
bin ja gespannt was Tüv und Rennleitung dazu sagen?
Ich finde um dieses Thema wird auch teilweise viel zu viel Wind gemacht...wenn SRA + ALWR eingebaut sind und die Scheinwerfer ein gescheites Lichtbild erzeugen und niemanden Blenden, WHY NOT? die Leuchtmittel sind den normalen in jeder Hinsicht überlegen.
Viel Erfolg beim Umbauen!
Das ist mal das 12000k, sorry für die schlechte quali
Ja ähnlich siehts bei mir auch aus ich weis wirklich nicht warum da soviel Wind gemacht wird,kann mir nicht vorstellen das Die Xenon Look Scheinis soviel blenden wenn alles eingestellt ist..am besten wär auch ein vergleich mit den besagten scheinwerfer typen neben einander und mal auf nen hof oder feld leuchten...also wer nen xenon umbau hat in den klarglas und nen bekannten hat mit echten Xenon wäre es ne Interessante sache.
12000 K ist glaub ich rosa...find die farbe weder schön noch ist die Tüvtauglich..
also wenn du ne H fassung fahren willst belibt es trotz e nummer und eintragung illegal, da der brenner die zulassung nicht hat. außerdem mit 8 oder 12 000 k brauchste net ankommen.
ca. 5000 k is maximal drin, darüber no way und illegal, egal ob mit oder ohne eintragung. den es gibt keinen brenner mit 6000 k und aufwärts mit einer e nummer:P
so als radnbemerkung^^
und nun zum linsen thema, ich hab dir mal was rausgesucht, wo du auch siehst das die linsen anders aufgebaut sind.
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EDIT:
zu den Lichtfarben: es geht von infrarot über das gesamte lichtspektrum bis hin zu ultraviolett. 12 000 k ist schon lila.
hier mal ne grafik zu den Kelvinfarben:
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also!
Ich hab mal meinen privaten bullerich genervt mit vielen themen als im Tv so viele sendungen mit tunigmessen und der ganze schrot alá Kontrolle im Revier oder wie der krempel da immer heißt!
Er meinete dass um Xenon legal eingetragen zu bekommen muss der komplette scheinwerfer schon von werk aus auf xenon zugelassen sein dafür gäbe es wiederum eine bestimme e-prüfnummer.
Dann muss der komplette xenon-kit von anschlusskabel über brenner bis hin zur fassun alles per e-prüfung zugelassen sein.
Vor allem beim Scheinwerfer sollte man darauf achten da die Linse oder der Reflektor auf normale Glühlampen ausgelegt sind und mit der H4 oder H7 Lichtintensität einen Ordentlichen Kegel zaubern müssen. Desweiteren sind die Gläser anderst aufgebaut! Baust du da Xenon ein welches eine viel grössere intensität aufweisst verwandelt deinen kleinen Abblendlicht Reflektor oder deine Linse in einen Suchscheinwerer der Bundeswehr!
Da diese ganzen Umbaumaßnahmen aber bei weitem die kosten dessen was es dir hinterher bringt übersteigt raten alle bullerrichs von seinem revier einem, legale H4 oder H7 Leuchtmittel zuzulegen mit der gewünschten lichtintensität!
Es kann dir nämlich trotz der Eintragung durch einen Fachkundigen (oder auch eben nicht) Tüv Prüfer in einer Kontrolle die Weiterfahrt durch die Deutschen Ordnungshüter auch Polizei genannt untersagt werden bevor du nicht das ganze Xenon geraffel rausgeruppt hast!
mal mein kommentar hierzu!
Ja danke für die vielen Infos.
In Deutschland ist es seltsam,Bürokratenstaat das fuckt mich echt an.jeder...wirklich jeder Tüv sieht es anders der eine trägt dir das ein der andere nicht.
Richtig,wenn die Rennleitung etwas seltsam findet kann die dich zum Tüv schleifen und dort vom Sachverständigen Überprfüfen lassen.
Ich kenne selber seit Jahren einen Dipl. Ing. er sagte mir aber auch ,das jeder Prüfer haftet mit Namen und Stempel für seine Eintragung!
Quasi Patenkind vom Auto.
Wenn der Tüv welcher ja da ist um Technische änderungen einzutragen mir das Offiziel in die Papiere einträgt ist es legal! !und auch die ABE erlischt nicht.er muss aber im Schadensfall dafür haften.
Da ich ein Wertgutachten machen lasse wird auch die Versicherung alle Papiere und Unterlagen bekommen und lesen.
Wir sind ja nicht die Studiertensondern die Bauern und fragen ja zwecks eintragung.!
Das der Lichtkegel nicht einem Original Xenon entspricht sollte jedem klar sein.
Es ist dünnes eis und ein 2 Schneidiges Schwert.
Schließlich hat der Prüfer vor Ort alle Technischen Unterlagen und Geräte um zu prüfen das der Scheinwerfer zulässig ist oder nicht,und das der original nicht Xenon tauglich ist sieht der ja.
Wo ich wieder bei der Idee bin die komplette Xenonbrenner Einheit mit Linse in den Scheinwerfer zu bauen.
Der Scheinwerfer ist nicht zugelassen weil er keine dafür vorgesehene Linse hat.Punkt!...tauscht man aber diese ,dürfte er doch tauglich dafür sein,denn das Klarglas hat mit alledem nichts zu tun..
Ähnlich wie mit Scheibenbremsen Umbau hinten ab soviel PS...
Soviel zu den Tatsachen in Deutschland
Sehr Interessant alles hier,ich denke ich werde sehen welcher Scheinwerfer mir zusagt von der Optik her und welcher passt und ob die Linse Tauschbar ist!
Ich will einfach xenon und keine H Birne!
Den Rest habe ich dann ja mit ABE/Tüvgutachten.
EIne frage habe ich noch,sollte ich ein Originales Xenonkit kaufen ,ist es dann möglich die Brenner einzeln in dem gewünschten K Wert zu tauschen?
ja es ist, du kriegst d2s brenner in allen fassungen, nur ab 5000 k aufwärts ist es illegal halt:P
ich schreib dir morgen noch ein paar sätze dazum, jetzt hab i kein bock mehr
ja gut mach das...wie gesagt laßt und nicht über legal und illegal diskutieren ,da hat jeder seine Meinung,wenn der Tüv das einträgt ist mir das egal,wenn nicht dann wäre das Interessant....
Hat jemand mit Bilder schon mal xenonlook scheinwerfer umgebaut "Mit der Linse"?
Ich bin Sonntag wieder beim Auto da kann Ich mal gucken ob Ich son Leuchtbild mal machen kann.....
Ich hab die ABM Klarglas mit nem billig nachrüst Xenon...
Zitat:
werde am Samstag mal Vergleichsbilder zu einer Wand machen
Habe mir heute nochmals die Inpros angeschaut,die sind tatsächlich hinten zerlegbar.
Die Linse lies sich ganz einfach ausbauen.
Falls also der Tüv trotz zu sage was bemängeln sollte,kann man immer noch eine echte Xenon Linse verbauen.
Wenn man die Linse zerlegt sieht man das Blech zum einstellen des Licht Kegels.
Mal ne Frage ist das nur wegen dem xenon look drin,weils herkömliche glühbirnen sind,oder haben echte Xenon Linsen mit Brenner auch ein solches Blech verbaut?
Warum manche Scheinwerfer undicht sind wundert mich nicht.
Der Gummiring der Linse ist nur so lala auf der Linse wenn der nicht richtig sitzt wird es schnell undicht.
Also besser kein Wasser drauf halten.
ja es gibt auch xenon linsen mit diesem blech...das sieht aber etwas anders aus..
rechts sollte die halogenlinse sein wenn ich mich nicht irre
und biste jetzt mal weiter gekommen mit deinem Vorhaben?
Habe das selbe jetzt auch vor....
Ich warte derzeit auf Bilder von einem der die Audi 80 scheinwerfer verbauen will,wenn das passt brauch ich die Inpros nicht mehr...mal sehn dann muß ich die weiter bauen,derzei verfolge ich noch andere sahen in meinem projekt,wenn ich die wunsch scheinwerfer habe werde ich weiter darüber nachdenken...evtl. wie beschrieben die ganze linsen einheit aus nem xenon fahrzeug tauschen...ich mag net die 2 Teilige Optik bei den inpros...im zweifelsfall kommen die blinker weg und ich überleg mir was anderes
und biste schon weiter gekommen?
mich interessiert das thema
Also der der die Audi 80 scheinis einbauen wollte meldet sich nicht...
Mein Auto steht derzeit in Nienburg und deshalb kann ich nix machen,wird auch Herbst / Winter diesen Jahres erst werden....
...nach den bei uns geltenden straßen-verkehrsrechtlichen Bestimmungen können für lichttechnische Einrichtungen sowohl die Vorschriften der Straßenverkehr- Zulassungs-Ordnung (StVZO) als auch die entsprechenden EU-Richtlinien angewendet werden. Die Scheinwerfer müssen jedoch in jedem Falle bauartgenehmigt sein. Nicht bauartgenehmigte Scheinwerfer sindzulässig, wenn durch ein anerkanntes Lichttechnisches Institut die "Etwa-Wirkung" der Scheinwerfer nachgewiesen wurde (damit wird betsätigt,dass die Lichtverteilung ungefähr den nationalen Bestimmungen nach den TA Nr. 7a oder denen der ECE-Regelung Nr. 98 entspricht und die Blendwirkung die darin enthaltenen Vorgaben nicht überschreitet).
In Serie hergestellte Pkw werden auf Grund einer EG-Typgenehmigung (früher Allgemeine Betriebserlaubnis) in den Verkehr gebracht. Die Erteilung der EG-Typgenehmigung erfolgt auf der Grundlage der Ratsrichtlinien der EU. Pkw, mit EG-Typgenehmigung sind, wenn sie mit Gasentladungslampen ausgerüstet sind, auch immer mit Scheinwerfer-Reinigungsan-lagen und dynamischen Leuchtweite-Regel ungseinrichtungen ausgestattet, weil dies in der ECE-Regelung Nr. 48 gefordert wird. Die EU-Richtlinie 76/ 756/ EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen ist in-zwischen in die ECE-Regelung Nr. 48 übernommen worden. Wenn es, wie Sie schreiben, tatsächlich Pkw gibt, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und dynamischen Leuchtweite-Regelungseinrichtungen ausgestattet sind, dann wurde diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen zugelassen. Unter welchen Voraussetzungen dies geschah, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es ist nur zu wünschen, dass die Fahrzeuge wenigstens mit einer manuellen Leuchtweite-Regelung ausgestattetwurden,denn die Blendwirkung der Xenonscheinwerfer wird nun einmal nicht durch nationale Vorschriften aufgehoben....
Für das Forum interessantes Fazit:
alle Fahrzeuge, welche mit Xenon geordert werden konnten und eine Erstzulassung vor dem 01.01.98 haben, können problemlos mit original Teilen auf Xenon umgerüstet werden und haben eineABE ohne beim TÜV vorgeführt werden zu müssen und benötigen keine SWR und ALWR...
ZUSATZ!
Es gibt für NACHRÜST-XENON und besonders für diese BASTELSETS und aus EBAY & FAQ, und so weiter keinen TÜV.
Sollte jemand eine Gefallenseintragung erhalten, darf/ kann dich jede Polizeistreife anhalten und nach der nötigen Betriebserlaubnis für Xenon fragen und dich nochmals zum TÜV/DEKRA schicken. Und diese gibt es nur vom Hersteller also AUDI oder vom XENON-Scheinwerfer-HERSTELLER und den gibt es nicht bei den Nachrüst-Sets. Ausserdem wisst ihr ja selber was bei einen UNFALL passiert. Fahren ohne Versicherungsschutz und Teilschuld (min 30%) sind die normalen Vorgehensweisen bei solchen BASTELARBEITEN.
XENON-NACHRÜSTUNG geht nur für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis für den passenden Typ (sprich den Fahrzeugtyp muss es miit Xenonlicht geben) und die nötigen Voraussetzungen wie Scheinwerferwaschanlage und dynamische Leuchtweitenregelung sind für alle Xenonscheinwerfer Pflicht.
Einzige Ausnahme sind Fahrzeuge mit einen Zulassungsdatum vor 1998 und deren Fahrzeugtyp schon mit Xenon-Licht ausgestattet wurde. Diese Typen, wie z.B. AUDI A8, BMW E38 7er und AUDI C4 haben eine Ausnahmegenehmigung für XENON-LICHT
Oh man wo hast denn den text rauskopiert,und soviel falsches steht drin :-S
Ich hab die rechtslagen schon mal geschrieben....
Aber jeder liest wo was und meint es ist richtig..
Der tüv will immer ne lwr und swra haben bei ner nachrÜstung.
Die fahrzeuge mit xenon die das nicht haben vor 2000 die dürfen es nur original so haben,das hat nix hier mit der nachrüstung zu tun....!
Sowas zu behaupten ist FALSCH!
Mach mal ,ich habe 6 Jahre in der Zulieferindustrie gearbeitet ich sollte es eigentlich besser wissen.
Wenn ein Auto nicht vom Hersteller serienmässig mit Xenon ausgerüstet wurde gibts keine möglichkeit,es legal einzutragen.
Sei denn du besitzt die finanzielen Mittel ein lichttechnisches Gutachten zu erstellen, und das bein KBA genemigt zu bekommen.
Und wenn ich 10 jahre beim Bäcker arbeite hab ich auch nicht das brot erfunden,was ist das für ne Aussage.
Jeder kann gerne zum Tüv gehen und sich erkundidigen,dies sind die einziegen die es Eintrgaen dürfen.!
2. Ich war beim leitenden Dipl. ING in meiner Stadt.
3. Er hat mir das so gesagt wie ich geschrieben habe!
4.Hat er mir die Gesetzes Auflage in seinem Tüvband gezeigt,Auflagen etc.
Und er hat mir das alles abgenommen.
Jeder PrÜfer ist Haftbar sobald der Stempel drunter ist.!
Deine Aussage wiederspricht so ziemlich alles was er sagte..
Und jetzt soll ich glauben das mein TÜV Leiter mich angelogen hat? .....Leitender Diplom Ingenieur des Technichen Überwachungs Verein, gegen 6 Jahre Zulieferer in der Autoindustrie.....joar....ich lass das mal so im Raum stehn.
Es ist in einem Forum oft wie mit der Religion....man muss auch daran glauben
Nix für ungut,musste das nur loswerden.
Wenn er das absegnet .
Ich bin auch Dipl Ing..
Und fakt ist das das letzte Wort das KBA hat.
Sach da auch nix mehr zu
So ich habe mich jetzt mal gaaaaaaanz lange hingesetzt und alle Gesetzes und Zulassungsbedingungen durchgelesen...
Ich sag euch das war arbeit habe beim TÜV sowie KBA angefragt und wollt sehen was legal ist und was nicht,bin derzeit dabei herauszufinden ob ich legal Xenon fahren kann in den InPro scheinis...
Die Meinungen gehen da soweit auseinander selbst bei den Dipl. Ing. beim Tüv gehen die Meinungen auseinander,manche sagen ja kann man eintragen einige sagen Nein.
Laut geltendes recht ist es nicht Rechtens! :(
Allerdings frage ich derzeit beim KBA nach ob ich eine Typgenehmigung beantragen kann für diesen Umbau und dann ein Gutachten für Gasentladungslampen in den In Pros bekomme und umbauen darf und oder ob der Tüv nach Begutachtung und ausschluss der Gefahr einer blendung anderer Verkehrsteilnehmer und einwandfreier technischen Vollabnahme unter berücksichtigung aller Auflagen im Sinne Absatzes 8 zu § 50
StVZO berichtig ist mir dies mittels Gutachten per Einzelabnahme zu genehmigen,
Wenn ich nun die richtigen Antworten habe kann ich weiter Verfahren und denke auch das ich dann legal Tüv bekomme.
Ohne das hier wieder welche sagen es geht nicht.
Das Typgenehmigungsverfahren und im falle einer Zusage mittels Gutachten ist auch gar nicht so teuer wie manche vermuten,nur halt sehr Aufwendig.
Aber evtl. krieg ich auch ein schreiben wo sie mir bestätigen das der Tüv dies per Einzelabnahme selber entscheiden darf...
Dann wäre alles Offiziel.
Finde Super das Du da am Ball bist . Halt uns/mich mal auf dem laufenden.
Dann hört hier hoffendlich auch mal diese ganzen Diskusionen auf mit legal/Illlegal.
naja aber nur weils Tieflader legal hinbekommt heissts ja noch lang net das alle andern umbauten dadurch gleich legal werden...
meines wissens verbaut er geprüfte brenner, ELWR und ne scheinwerferreinigung...
die meisten werden aber weiterhin einfach irgendwelche billigbrenner aus der bucht holen und sonst nix machen... und das wird auch weiterhin illegal bleiben
Zitat:
meines wissens verbaut er geprüfte brenner, ELWR und ne scheinwerferreinigung...
Klar das ist ja jedem selber ùberlassen,aber ich werds legal versuchen, und ihr könnt meine Aussagen als Referenz nehmen.
Zudem falls ich ein Einzelgutachten bekommen sollte dann könnte man über mich die sachen Eintragen lassen,sofern die Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Ja unzulässige xenon kits sind uninteressant,nur mit Bauteilen mit Tùvguetachten oder ABE.
Es ist viel möglich, mur den meisten ist der Aufwand zu groß... Mir halt nicht.
Naja die meisten wissen ja was mit nem Polo alles möglich ist .... ich mag Herausforderungen.... Und Lösungen für Probleme die manchmal Nationen spaltet.
Achja die meisten vergessen das immer das abblendliht eingeschaltet bleiben muss bei fernlicht bzw lichthupe... Da hab ich auch den Kabelbaum geändert !
da hast du den Kabelbaum geändert ich habe da nur was unterm lenkrad verändert